fristlose Kündigung obwohl Miete gezahlt wurde

  • Hallo Leute.

    ich habe mich heute angemeldet da ich am Samstag eine fristlose Kündigung von meiner Vermieterin bekommen habe, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.

    In dem Schreiben vom 06.09. steht, dass ich für August und September keine Miete gezahlt hätte obwohl ich die Zahlungen mit Bankbelegen nachweisen kann. Die Miete muss am Anfang des Monats überwiesen werden und beide male wurde sie am 06. des Monats überwiesen.

    Es ist eine fristlose Kündigung und ich muss bis zum 20.09 raus, auch steht in dem Schreiben dass ich, selbst wenn der Mietrückstand gezahlt wird bis zum 31.12. ausziehen muss. Jedoch wurde hierzu kein weiterer Grund aufgeführt.

    Meine Frage ist jetzt was ich tun kann. Ich habe 2 Wochen um mir eine neue Wohnung zu suchen.
    Muss ich überhaupt ausziehen? Ist das alles rechtens? Laut dem Schreiben steht es mir auch nicht zu Widerspruch einzulegen gegen die fristlose Kündigung.

    Danke schonmal für eure Hilfe

  • Also ich meine, dass du jetzt nicht innerhalb von 2 Wochen raus musst. Das einzige was du dir zu Schulden hast kommen lassen, ist dass du deine Mietzahlungen in den letzten zwei Monaten nicht pünktlich geleistet hast. Denn die Miete ist spätestens am 3. Werktag zu entrichten, gem. § 556b BGB, hier als spätestens am 05.08. und am 03.09.

    Die verspätete Mietzahlung stellt einen Abmahngrund dar. Wurdest du abgemahnt? Wobei eine Abmahnung auch mündlich ausgesprochen werden könnte.

    Die fristlose Kündigung richtet sich nach dem § 543 BGB. Da hier scheinbar keine Abmahnung vorliegt, ist die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 3 unzulässig.

    Hilfsweise kündigt dein Vermieter ordentlich, falls die fristlose Kündigung unwirksam ist. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach dem § 573 BGB und gegen diese Kündigung kannst du wiederum einen Widerspruch einlegen, gem § 574 BGB. Da du mit deiner verspäteten Mietzahlung deine vertraglichen Pflichten lediglich unerheblich verletzt hast, kann hier dein Vermieter nicht kündigen.

    Ich würde nun auf die fristlose Kündigung wie folgt antworten: Sie haben mich nicht abgemahnt. Demnach ist Ihre fristlose Kündigung nach § 543 Abs.3 unzulässig. Ihrer hilfsweise ordentliche Kündigung widerspreche ich hiermit. Meine vertraglichen Pflichten habe ich lediglich unerheblich verletzt. Meine zukünftigen Mietzahlungen werde ich spätestens bis zum 3. Werktag eines Monates tätigen.

  • Aus Ihrem Beitrag ist nicht ersichtlich, um was es sich für ein Objekt handelt.
    Davon hängt auch die Kündigungsfrist ab.

    "Laut dem Schreiben steht es mir auch nicht zu Widerspruch einzulegen gegen die fristlose Kündigung." ist schon was Seltsames und ohne Begründung geht schon garnichts. Stellen Sie eine >kopie hier ein.

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Es handelt sich um eine Single Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. In dem Schreiben steht, dass ich die Miete nicht gezahlt hätte und dadurch im Rückstand bin. Jedoch habe ich die Bank Belege dass ich die Miete gezahlt habe. Ich wohne seit Mai in der Wohung und habe einen Dauerauftrag eingerichtet. Bis jetzt ist alles immer pünktlich abgegangen und auch angekommen. Ich habe seit Mai nichts an dem Dauerauftrag verändert.

    Es gab weder eine schriftliche noch eine mündliche Abmahnung.

    Es gab in der Vergangenheit öfters Probleme mit meiner Vermieterin (sie ist meine direkte Nachbarin) Sie beschwert sich immer wenn ich Freunde da habe (keine Party nur Fernseh abende oder zum Kaffee) oder auch als meine Schwester ein Wochenende bei mir übernachtet hat als sie zu besuch war ("Das hier ist doch kein Hotel")
    Daher denke ich, dass sie mich einfach nur schnell aus der Wohnung haben will.

    Die Belege von der Bank habe ich auch und bin am überlegen mir einen Anwalt zu nehmen, da sie die Belege nicht annehmen wollte als ich sie ihr geben wollte.

  • ein Anwalt wäre jetzt noch nicht nötig. In der Kündigung geht sie nich einmal auf die verspätete Mietzahlung ein, sondern behauptet, dass du gar keine Miete gezahlt hast. Wenn dem nicht so ist, ist die Kündigung ansich unwirksam. Setz ein Schreiben auf, in dem du darauf hinweist, dass du deine Mietzahlungen wie vereinbart geleistet hast und lege ne Kopie der Buchungsbelege bei (anonymisiere hier die Daten, die sie nicht zu interessieren hat). Damit hat sich die Sache für dich erstmal erledigt.

  • Anwalt dürfte hier übertrieben sein, denn der Vermieter muss jetzt aktiv werden. Allerdings würde ich das Gespräch mit der Bank suchen und nachforschen, ob nicht vielleicht doch irgendwas falsch gelaufen ist.
    Mit dem Dauerauftrag scheint ebenfalls was nicht zu stimmen. In den meisten Verträgen (vermutlich auch in deinem) steht, dass die Miete am 1sten des Monats gezahlt werden muss. Damit sollte sie spätestens am 3. Werktag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben worden sein. Da solltest du der Bank auf die Füße treten oder deinen Dauerauftrag dahingehend ändern.
    Ist das Geld tatsächlich rausgegangen sind sowohl die fristlose, wie auch die fristgerechte Kündigung hinfällig.
    Wenn die dich raushaben wollen, werden sie aufgrund ständiger verspäteter Mietzahlungen eine Kündigung stricken können, sofern du deinen Dauerauftrag nicht dahingehend änderst, dass die Miete tatsächlich am 3.Werktag beim Vermieter eingegangen ist.

  • Zitat

    und beide male wurde sie am 06. des Monats überwiesen.

    Und das war beide male nicht der 3. Werk- bzw. Bankbuchungstag an dem die Miete spätestens gezahlt sein muß. Das nur nebenbei.

    Es wurde ja wegen Mietrückstand und nicht wegen verspäteter Zahlung gekündigt.

    Du schreibst Du hast gezahlt. Also lege die entsprechenden Kontoauszüge vor und die Kündigung ist vom Tisch.

    Anwalt ist erst mal nicht nötig.

    In Zukunft aber beachten die Miete muß spätestens am 3. Werk-/Bankbuchungstag auf dem Konto des VM sein. Was im Oktober 2014 nun wirklich erst der 6. ist.

  • die fristlose kündigung ist ja vom tisch wenn du deine miete bezahlt hast und dies nachweisen kannst. sollte ein bankfehler vorliegen und dein vermieter die miete nicht erhalten haben wäre die kündigung rechtens, ABER in diesen fall hast du die möglichkeit deine rückstände zu begleichen bis 2 monate nach einreichen der räumungsklage ( geht nur alle 2 jahre eine fristlose kündigung so abzuwehren )

    was die hilfskündigung angeht, ein vermieter kann dich nur kündigen, wenn du deinen vertraglichen pflichten nicht nachkommst, wenn der vermieter durch die fortsetzung des mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen verwertung des grundstücks gehindert wird oder eigenbedarf besteht.

    Einmal editiert, zuletzt von lucky1986 (8. September 2014 um 13:48)


  • was die hilfskündigung angeht, ein vermieter kann dich nur kündigen, wenn du deinen vertraglichen pflichten nicht nachkommst, ...


    Miete unpünktlich zahlen gilt als nicht nachkommen der Vertraglichen Pflichten. Im E-Fall kann hier sogar fristlos gekündigt werden.

  • die fristlose kündigung ist ja vom tisch wenn du deine miete bezahlt hast und dies nachweisen kannst. sollte ein bankfehler vorliegen und dein vermieter die miete nicht erhalten haben wäre die kündigung rechtens, ABER in diesen fall hast du die möglichkeit deine rückstände zu begleichen bis 2 monate nach einreichen der räumungsklage ( geht nur alle 2 jahre eine fristlose kündigung so abzuwehren ).

    kann man das irgendwo nachlesen?
    ich habe meine bank beauftragt nachzuforschen ob das geld wirklich angekommen ist sollte es nun wirklich nicht auf ihrem konto sein hätte ich dennoch 2 Monate die rückstände auszugleichen ohne aus der wohnung zu müssen? die bankbelege und kopien der überweisungsträger habe ich ihr gegeben. Diese hat sie jedoch nur widerwillig angenommen und meinte dass es keinen unterschied machen würde.

    ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen soll da sie daran fest hält dass ich keine miete gezahlt hätte mir jedoch im Gegenzug auch keine Kontoauszüge zeigen will um irgendwie zu beweisen dass ich unrecht habe.

    also was kann ich jetzt tun? oder muss sie aktiv werden?

  • kann man das irgendwo nachlesen?

    §§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 BGB und § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB


    Ansonsten wurde dir hier ja schon gesagt, wie du zu verfahren hast. Mehr musst du nicht machen. Dein Vermieter ist im Zugzwang. Da scheinbar die Kündigung nicht rechtens ist, hast du nichts zu befürchten.

  • Hallo,

    das mit der Nachzahlung steht in BGB §569 (3) 2. Im Fall, dass die fristlose Kündigung wirksam ist (falls die Miete wirklich nicht beim Vermieter eingegangen ist) ist die Nachzahlung möglich. Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn „spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs“ bezahlt wird oder sich das z. B. Sozialamt verpflichtet, die Mieten zu übernehmen (Paragraf 569 BGB, Absatz 3). Die Frist läuft, wenn die Räumungsklage zugestellt wird.

    D.h. wenn die Mieten zugegangen sind ist sowohl die fristlose, als auch die fristgerechte Kündigung unwirksam.

    Falls ein Bankirrtum vorliegt, musst du schnellstens bezahlen und die Fristlose ist vom Tisch. Der fristgerechten Kündigung würde ich sicherheitshalber widersprechen, entweder, weil du bezahlt hast oder (falls nicht) du nicht abgemahnt wurdest.

    Was du jetzt machen mußt ist, sicher nachzuweisen, dass die Mieten auf das richtige Konto überwiesen wurden. Falls nicht, das Geld so schnell wie möglich überweisen.

    Ansonsten musst du erstmal nichts tun, schon gar nicht ausziehen. Die Vermieterin müßte aktiv werden und eine Räumungsklage einreichen. Die würde sie allerdings verlieren, wenn du bezahlt hast.

    Gruss
    H H

    Diese ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


  • die bankbelege und kopien der überweisungsträger habe ich ihr gegeben. Diese hat sie jedoch nur widerwillig angenommen und meinte dass es keinen unterschied machen würde.


    Dann lass weiter dabei.

    Die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand ist jedenfalls unwirksam und auch die fristgerechte wenn das als Grund genannt wurde.

    Aber Vorsicht wenn in der fristgerechten Kündigung unregelmäßige oder verspätete Mietzahlungen genannt wurde. Dann nämlich wäre sie wirksam. Denn Du hast ja mehrfach verspätet gezahlt.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (9. September 2014 um 09:41)

  • Zitat

    Aber Vorsicht wenn in der fristgerechten Kündigung unregelmäßige oder verspätete Mietzahlungen genannt wurde. Dann nämlich wäre sie wirksam. Denn Du hast ja mehrfach verspätet gezahlt.


    Die verspäteten Mietzahlungen wurden aber 1. hier nicht genannt (Schreiben hat der TE ja eingestellt) und 2. benötigt man bei einer Kündigung aufgrund verspäteter Mietzahlungen eine vorhergehende Abmahnung.

  • Die verspäteten Mietzahlungen wurden aber 1. hier nicht genannt (Schreiben hat der TE ja eingestellt) und 2. benötigt man bei einer Kündigung aufgrund verspäteter Mietzahlungen eine vorhergehende Abmahnung.


    Nur wenn aus diesem Grund fristlos gekündigt werden soll.

  • Zitat

    Nur wenn aus diesem Grund fristlos gekündigt werden soll.


    Nein, auch für eine fristgerechte Kündigung aufgrund ständiger verspäteter Mietzahlungen benötigt man mindestens eine Abmahnung.

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