Meine Fragen:
1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?
2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?
Wäre "schön" wenn, wenn jemand vielleicht ähnliche/gleiche Erfahrungen gemacht hat und mir paar Tipps geben könnte[/QUOTE]
1. doch du darfst besuch empfangen wie du willst, dein vermieter geht das nichts an !!!
du darfst sogar dauerbesuch haben, ( 4-6 wochen ) diesen besuch darfst du natürlich auch die schlüssel geben, du darfst nur keine untermieter haben, sollte dir keine genehmigung vorliegen oder dies nicht im mv geregelt ist !
2. nein ohne deine zustimmung darf dein vermieter nicht mal die wohnung/ zimmer betreten, es sei den es liegt ein richterlicher beschluß vor ansonsten darf die wohnung/zimmer nur bei gefahr im vollzug geöffnet werden, dies nutzt oft die polizei oder die feuerwehr bei notfällen,
rausschmeissen kann er dich nur mit richterlichen beschuß, diesen zu bewirken kann gerne mal über 9 monate dauern.
3. da er deinen freund rausgeschmissen hat, was er natürlich nicht durfte hast du schadensersatzansprüche, da du dein mietobjekt nicht normal nutzen konntest.
der punkt, das du besuch nur auf anfrage empfangen darfst ist nichtig, als mieter hast du eine ganze menge rechte an der mietsache viele vermieten möchten das nicht wahr haben.
sei froh das dein vertrag ausläuft und du da raus kommst, aber ich lege dir einen besuch beim anwalt sowie eine schadensersatzklage ans herz, solche vermieter müßen auch mal merken das sie nicht machen können was sie wollen 
viele grüße,
lucky