Beiträge von lucky1986

    die fristlose kündigung ist ja vom tisch wenn du deine miete bezahlt hast und dies nachweisen kannst. sollte ein bankfehler vorliegen und dein vermieter die miete nicht erhalten haben wäre die kündigung rechtens, ABER in diesen fall hast du die möglichkeit deine rückstände zu begleichen bis 2 monate nach einreichen der räumungsklage ( geht nur alle 2 jahre eine fristlose kündigung so abzuwehren )

    was die hilfskündigung angeht, ein vermieter kann dich nur kündigen, wenn du deinen vertraglichen pflichten nicht nachkommst, wenn der vermieter durch die fortsetzung des mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen verwertung des grundstücks gehindert wird oder eigenbedarf besteht.

    Dann noch halbhoch gefliest. Genau das haben Sie vor dem Einzug gewußt.
    Eine Mietminderung scheint aus meiner Sicht damit nicht gegeben. Eine Besserung des Gesundheitszustandes Ihres Sohnes wird dabei sicher nicht eintreten.
    Der ganze Bau ist ein Pfusch. Ohne Zwangs- bzw. Fensterlüftung ist beim Duschen Schimmelbildung so sicher wie das Amen in der Kirche.

    § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Wenn Sie einen Zwang zum täglichen Duschen besitzen, dann sollten Sie bei der künftigen Wohnungssuche mehr darauf achten.


    nicht ganz richtig, der schimmel trat monate NACH dem einzug auf, d.h. da kann die miete gemindert werden, dass sich schimmel bildet, wenn die luftfeuchtigkeit nicht entweichen kann sollte jeder wissen auch der vermieter und dieser sollte sich gedanken machen diesen mangel abzustellen.

    in der regel mußt du deinen vermieter eine 14 tägige frist geben, eine mietminderung solltest du aber nicht alleine in die wege leiten gehe unbedingt zum fachanwalt für mietrecht.

    sollte eine fachfirma den schimmel entfernen, aber das problem, dass die feuchtigkeit nicht entweichen weiter bestehen, lege ich dir nahe, nach jeden duschen und baden die wohnung komplett zu lüften und die badezimmertür sollte dabei geöffnet bleiben.

    das wird vermutlich einen erneuten schimmelbefall nicht verhindern, jedoch verzögern.

    warum zur hölle willst du bei einen solchen vermieter einen mietvertrag eingehen, und in eine schimmelwohnung mit undichten fenstern ziehen ??? sorry aber das ist so unglaublich!


    was das einfordern von nebenkosten angeht, ja das könnte betrug sein, ab zum staatsanwalt oder zur polizei, strafantrag stellen ( tut nicht weh und kostet nix ) sollten gelder zu unrecht bezahlt worden sein, so kann man diese zivilrechtlich einklagen ( schadensersatz )

    aber wer ist so und verzeiht mir folgendes wort DÄMLICH und bezahlt jemanden geld OHNE NEBENKOSTENABRECHNUNG ?

    die gesetzlichen ruhezeiten, sind mo-sa 22-6 uhr und sonntag ist den ganzen tag ruhe zu halten, korrigiert ich, wenn ich falsch liege.
    in diesen zeiten kannst du gerne die polizei rufen, sollte der lärm dich stören.

    1. das er mitbesitzer ist bedeutet nicht zwingend das er dein vermieter ist, schau in deinen vertrag, informieren muß er dich nicht, aber es ist eine sache der höfflichkeit bescheid zu geben ;)

    2. normalerweise sind die gesetzlichen ruhezeiten einzuhalten, die mittagsruhe, sollte diese in der hausordnung stehen sollte ebenso einzuhalten sein ( in der mittagsruhe brauchste die polizei nicht rufen ) zudem denke ich, dass du es hinnehmen mußt das die mittagsruhe bei renovierungen nicht immer eingehalten werden kann.

    3. sonderkündigungsrecht hast du nicht, mit den lärm der renovierungen mußt du leider leben ( ausnahme wenn wohnungen kernsaniert werden und der lärm über einen längeren zeitraum besteht.

    ob die miete gemindert werden kann, jein, wenn die ruhezeiten nicht eingehalten werden, mußt du ein lärmprotokoll anlegen, den störenden lärm dokumentieren ( am besten mit zeugen ) du selber solltest keine mietminderung in die wege leiten, unbedingt zum fachanwalt gehen !!!

    4. von 22-6 uhr und sonntags ja.

    du darfst natürlich deinen freund besuchen, nur dauerbesuch über 4-6 wochen bedarf der zustimmung des vermieters.

    selbst wenn im mietvertrag steht, dass beusch nicht geduldet wird so ist das nicht sittenwidrig, jedoch ist es nichtig.

    naja die wohnung muß in den urspünglichen zustand versetzt werden, sollte keine vereinbarung diesbezüglich getroffen worden sein, ABER sag doch mal dem vermieter das er gerne einen rechtsstreit führen kann, es ihm aber nichts bringen wird, da deine großmutter sagen wir mal insolvent ist ;)

    nach so einer langen mietdauer kann der vermieter sich ja mal kolant zeigen, zumal der posten für den rückbau bei einer kernsanierung kaum ins gewicht fällt.

    1. ein besuch von 4-6 wochen ist normal und bedarf keinerei erlaubniss, alles was länger dauert ist mit dem vermieter abzuklären.

    2. wegen irgendwas wird keiner verurteilt ^^ die haustür nicht abzuschliessen ist keinerlei grund für rechtliche folgen, in vielen hausordnungen liest man die tür hat dann und dann verschlossen zu sein, was aber nichtig ist da die haustür meißt ein fluchtweg ist und daher NICHT verschlossen werden darf !

    bei den beleidigungen wirds interessant, hat da jeder jeden beleidigt oder war dies einseitig ?

    3. dein vermieter kann hausverbote erteilen wie er lustig ist, JEDOCH haben deine besucher eine art wegerecht, um dich besuchen zu können.

    4. er kann dich abmahnen und dann kündigen eine klage hast du nicht zu befüchrten.

    5. wenn dein vermieter grundlos die polizei ruft hat er in der regel die kosten für den einsatz zu tragen, ich möchte dich in diesen fall bitten die beamten aufzuklären, damit der vermieter auch zur rechenschaft gezogen wird.

    ich hoffe ich konnte helfen und halt mich auf dem laufenden :)

    viele grüße,
    lucky

    wieviele besuche du zulassen mußt ist relativ schwer zu sagen, in der regel muß der gutachter hinein gefolgt von 1-2 handwerkern, den makler mußt du garnicht hinein lassen, es steht dir sogar zu die miete zu mindern und/ oder fristlos das mietverhältniss zu kündigen.

    du gibst deine wohnung zu mitte des monats ab, bezahlst den monat voll und nennst das durchgeboxt ?

    euer vermieter wußte von den feuchtigkeitsproblemen und dem damit vermutlichen schimmelbefall ???
    wenn ihr das beweisen könnt habt ihr folgende möglichkeiten.

    - sollten eure möbel wegen der feuchtigkeit schaden genommen haben, könnt ihr schadensersatz fordern.

    - solltet ihr auf grund der feuchtigkeit körperlichen schaden genommen haben, könnt ihr schmerzensgeld fordern sowie den vermieter wegen vorsätzlicher gefährlichen körperverletzung anzeigen ( ich persönlich finde es nicht lustig wenn ein vermieter eine schimmelwohnung vermietet, vorallen wenn da kinder im spiel sind ! )

    ich hoffe ich konnte helfen, halt mich bitte auf dem laufenden, mich interessiert schon wie das endet :)

    liebe grüße,
    lucky

    Meine Fragen:
    1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?

    2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?

    3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?

    Wäre "schön" wenn, wenn jemand vielleicht ähnliche/gleiche Erfahrungen gemacht hat und mir paar Tipps geben könnte[/QUOTE]

    1. doch du darfst besuch empfangen wie du willst, dein vermieter geht das nichts an !!!
    du darfst sogar dauerbesuch haben, ( 4-6 wochen ) diesen besuch darfst du natürlich auch die schlüssel geben, du darfst nur keine untermieter haben, sollte dir keine genehmigung vorliegen oder dies nicht im mv geregelt ist !

    2. nein ohne deine zustimmung darf dein vermieter nicht mal die wohnung/ zimmer betreten, es sei den es liegt ein richterlicher beschluß vor ansonsten darf die wohnung/zimmer nur bei gefahr im vollzug geöffnet werden, dies nutzt oft die polizei oder die feuerwehr bei notfällen,

    rausschmeissen kann er dich nur mit richterlichen beschuß, diesen zu bewirken kann gerne mal über 9 monate dauern.

    3. da er deinen freund rausgeschmissen hat, was er natürlich nicht durfte hast du schadensersatzansprüche, da du dein mietobjekt nicht normal nutzen konntest.

    der punkt, das du besuch nur auf anfrage empfangen darfst ist nichtig, als mieter hast du eine ganze menge rechte an der mietsache viele vermieten möchten das nicht wahr haben.

    sei froh das dein vertrag ausläuft und du da raus kommst, aber ich lege dir einen besuch beim anwalt sowie eine schadensersatzklage ans herz, solche vermieter müßen auch mal merken das sie nicht machen können was sie wollen ;)

    viele grüße,
    lucky

    jetzt werden wir mal sachlich.

    oben steht, dass der mieter angeschrieben wurde da ER zu laut sei, also gehe ich von einen anschreiben AN den verfasser des 1. textes aus.

    folgendes:

    das war wohl eine ermahnung und keine abmahnung, daher gibt es keine rechtsfolgen wie kündigung etc.

    ich hoffe es ist ok wenn ich du sage ^^ du hast kinder und kinderlärm sollte er bestehen, muß von den nachbarn geduldet werden.

    wenn du nicht die lärmquelle bist, aber jemand dies dennoch behauptet, kann es sich um verleumdung handeln, jedoch nur wenn er wissentlich lügt, sollte der nachbar also davon ausgehen, dass du die lärmquelle bist, dies aber nicht den tatsachen entspricht, so nennt man dies eine " üble nachrede " das wäre ebenfalls strafbar, jedoch mußt du das beweisen können, das der lärm nicht von dir ausgeht.

    der vermieter ist nicht verpflichtet DIR auskunft darüber zu geben wer dich meldete, wenn die polizei oder der staatsanwalt jedoch anfragt hat er eine aussage ( zeugenpflicht )

    du scheinst in einen schlecht gedämmten altbau zu wohnen da ist rücksicht auf andere das wichtigste, suche das gespräch mit nachbarn und vermieter.


    ich hoffe ich konnte helfen.

    viele grüße,
    lucky

    du mußt ein lärmprotokoll anlegen, d.h. alle lärmbelästigungen detailiert aufschreiben ( auf besten mit zeugen ) damit kannst du deinen vermieter eine mietminderung androhen, ( frist 14 tage )

    leider reagieren viele vermieter erst wenn es ans geld geht.

    sollte deine androhung nichts bewirken, bzw der mangel in der frist nicht abgestellt wird kannst du die miete mindern, du kannst erst wenn der mangel massiv ist und nicht eingestellt wird fristlos kündigen.

    du kannst natürlich nach einer fristgerechten kündigung ausziehen, ob dir jedoch die kosten dafür erstattet werden. oder der klageweg dir etwas bringt wage ich zu bezweifeln.


    also am besten protokoll anlegen, vermieter die minderung der miete androhen, dann wird er in der regel den neuen mieter abmahnen.


    ich hoffe ich konnte helfen.


    viele grüße,
    lucky

    das dürfte recht einfach zu beantworten sein, dass dein nachbar deinen schlüssel einbehält, obwohl du die herausgabe verlangst, ist eine simple unterschlagung.


    du solltest das gespräch mit deinen nachbarn suchen, ihm klar machen, dass wenn er dir nicht augenblicklich den schlüssel sowie mögliche dublikate aushändigt, du zur polizei gehen, strafantrag wegen unterschlagung erstatten, sowie einen schlüsseldienst beauftragen wirst der den zylinder austaucht, die kosten hat natürlich er zu tragen, notfalls mußt du es einklagen.

    du bist NICHT verpflichtet 3. den zugang zu deinen mietobjekt zu gewähren.


    ich hoffe ich konnte helfen.

    lg lucky

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