die fristlose kündigung ist ja vom tisch wenn du deine miete bezahlt hast und dies nachweisen kannst. sollte ein bankfehler vorliegen und dein vermieter die miete nicht erhalten haben wäre die kündigung rechtens, ABER in diesen fall hast du die möglichkeit deine rückstände zu begleichen bis 2 monate nach einreichen der räumungsklage ( geht nur alle 2 jahre eine fristlose kündigung so abzuwehren ).
kann man das irgendwo nachlesen?
ich habe meine bank beauftragt nachzuforschen ob das geld wirklich angekommen ist sollte es nun wirklich nicht auf ihrem konto sein hätte ich dennoch 2 Monate die rückstände auszugleichen ohne aus der wohnung zu müssen? die bankbelege und kopien der überweisungsträger habe ich ihr gegeben. Diese hat sie jedoch nur widerwillig angenommen und meinte dass es keinen unterschied machen würde.
ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen soll da sie daran fest hält dass ich keine miete gezahlt hätte mir jedoch im Gegenzug auch keine Kontoauszüge zeigen will um irgendwie zu beweisen dass ich unrecht habe.
also was kann ich jetzt tun? oder muss sie aktiv werden?