Hallo,
Ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich durch googeln nicht ganz schlau draus werde.
Kurz die Fakten:
Mietvertrag über ein Zimmer und Mitbenutzung Gang/Wc/Bad
Die Wohnung besteht noch aus 3 weiteren Zimmer, alle haben ebenfalls einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter und benutzen das gemeinsame Bad/Wc.
gegenseitiger Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist für 12 Monate
Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag, zusätzlich wurden unten noch vom Vermieter zusätzliche Klauseln hinzugefügt:
1. Das Bad darf nur vom Mieter genutzt werden
Ist sowas gültig, dass Besuch von mir das Bad nicht nutzen darf?
2. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen
Habe hier gelesen, dass der Vermieter generell die Untervermietung nicht verbieten kann.
Könnte ich einen Antrag auf Untervermietung beim Vermieter stellen (mit Name, Anschrift des Untermieters) und dieser stimmt dann entweder zu und ich kann das Zimmer untervermieten oder er lehnt ab und ich habe eine dreimonatige Kündigungsfrist trotz des Ausschlusses der Kündigungsfrist für ein Jahr? Habe ich das richtig verstanden oder wird durch den Satz im Mietvertrag die Untervermietung einfach generell verboten und ich habe auch kein Sonderkündigungsrecht mehr?
Danke schonmal für eure Antworten!