Beiträge von Luci**

    Danke für deine schnelle Antwort!

    Wegen dem Bad: Also kann mein Freund hier auch duschen, wenn er zu Besuch ist, richtig? Ich dachte, es ist vllt gerechtfertigt, weil ich ja nur das Mitbenutzungsrecht hab. Wenn jeder der andren auch Besuch hat, der ebenfalls das Bad mitnutzt, wären es ja schon 8 Leute für ein Bad.

    Zur Untervermietung: Ich dachte an eine komplette Untervermietung des Zimmers, z.B. in den Sommerferien oder während eines Auslandssemesters. Also damit ich während eines Auslandssemester entweder untervermieten kann oder der Vermieter es nicht erlaubt und ich dann mit dreimonatiger Kündigungsfrist aus dem Vertrag rauskomme.

    Hallo,

    Ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich durch googeln nicht ganz schlau draus werde.

    Kurz die Fakten:
    Mietvertrag über ein Zimmer und Mitbenutzung Gang/Wc/Bad
    Die Wohnung besteht noch aus 3 weiteren Zimmer, alle haben ebenfalls einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter und benutzen das gemeinsame Bad/Wc.
    gegenseitiger Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist für 12 Monate

    Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag, zusätzlich wurden unten noch vom Vermieter zusätzliche Klauseln hinzugefügt:

    1. Das Bad darf nur vom Mieter genutzt werden
    Ist sowas gültig, dass Besuch von mir das Bad nicht nutzen darf?

    2. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen
    Habe hier gelesen, dass der Vermieter generell die Untervermietung nicht verbieten kann.

    Könnte ich einen Antrag auf Untervermietung beim Vermieter stellen (mit Name, Anschrift des Untermieters) und dieser stimmt dann entweder zu und ich kann das Zimmer untervermieten oder er lehnt ab und ich habe eine dreimonatige Kündigungsfrist trotz des Ausschlusses der Kündigungsfrist für ein Jahr? Habe ich das richtig verstanden oder wird durch den Satz im Mietvertrag die Untervermietung einfach generell verboten und ich habe auch kein Sonderkündigungsrecht mehr?

    Danke schonmal für eure Antworten!

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