Div. Gründe für Mietminderung

  • Hallo an alle,

    ich wohne sei Juni mit meiner Familie in einer neuen Wohnung und wir mussten jetzt leider feststellen das es immer mehr Sachen gibt, die uns und andere Mieter stören.

    Wären die folgenden Punkte für eine Mietminderung gerechtfertigt oder kann man das anders regeln:

    1) Bei Wohnungsbesichtigung wurde uns gesagt das der Keller genausogroß wie das Wohnzimmer ist, er wurde uns aber nicht gezeigt. Tja, die Größe stimmt, nur ist er so feucht das unser Kinderwagen angefangen hat zu schimmeln, Kartons mit Kleidung sind ebenfalls feucht. An den Wänden kann man den Putz und Schimmel tütenweise abtragen.
    Bei starken Regen läuft das Wasser durch die Aussentür des Kellers direkt in den Waschkeller unter die Waschmaschinen. Der Raum bietet keinen Abfluss, also sind wir jedesmal gezwungen das Wasser selber wieder rauszuschippen. In einem anderen Kellerraum fließt das Wasser ungehindert rein und durch ein Loch im Boden ca. 7m entfernt wieder in die Erde. Es ist kein Abfluss sondern wirklich nur ein Loch. Alles was auf diesem Weg liegt wird auch nass.

    Auf Nachfrage heißt es beim Vermieter nur das die Sanierung geplant ist, dies aber sehr wahrscheinlich erst 2016 was wird. Der Keller ist für uns bis dahin defacto nicht nutzbar und ich habe Angst um die Sachen die dort liegen.

    2) Wir wohnen in Waldnähe und haben daher auch Waschbären, die jede Nacht die Mülltonnen plündern. Der Platz der Mülltonnen sieht einfach nur dreckig und ekelhaft aus. Nun wollen alle Parteien fordern das der Mülltonnenplatz gesichert wird (entweder ordentlich mit Schutzgitter oder aber abschliesbare Tonnen), sowie eine ordentliche Reinigung der verdreckten Tonnen durchgeführt wird.

    3) Uns wurde vor Einzug gesagt das irgendwann im Sommer Malerarbeiten an den Fassaden durchgeführt werden sollen (daher auch kein Geld für den Keller). Nun habe ich bei einem Anruf bei meiner Vermieterin Anfang August erfahren das das Gerüst Montag aufgebaut wird. Hätte ich nicht angerufen wüsste ich davon nichts und die anderen Parteien wussten davon auch nichts. Nun wird das Gerüst nächste Woche wieder abgebaut und keine der Parteien konnte in der Zeit seine Balkone nutzen, welches gerade bei schönem Wetter sehr ärgerlich war.
    Des Weiteren war natürlich auch die Privatsphäre aller Mieter durch die Maler gestört.

    4) Die Aussentreppe zum Keller wird bei jedem Regen feucht und es hat sich starkes Moos gebildet, so das es Lebensgefährlich ist diesen Weg zu gehen. Muss das Moos vom Vermieter entfernt werden?


    Was kann man bei den o.g. Gründen als Mieter machen, ist eine Mietkürzung rechtens?

    MFG und danke für eure Tipps

    abanev

    Einmal editiert, zuletzt von abanev (30. August 2014 um 08:56)

  • Der feuchte Keller ist und der verdreckte Mülltonnenplatz können eine Mietminderung rechtfertigt.

    Letzteres aber nur sehr geringfügig. Hier wäre zu prüfen ob nicht per Vertrag oder Hausordnung die Mieter verpflichtet sind für Ordnung zu sorgen.

    Aber laß dich unbedingt fachlich beraten/unterstützen. Nimmt man als Laie (Mieter) selbst eine Mietminderung vor kann das ganz schnell nach hinten los gehen.

    Was bei Besichtigung oder vor Einzug gesagt wurde ist irrelevant.

    Zitat

    4) Die Aussentreppe zum Keller wird bei jedem Regen feucht und es hat sich starkes Moos gebildet, so das es Lebensgefährlich ist diesen Weg zu gehen. Muss das Moos vom Vermieter entfernt werden?

    Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht. Sprich er muß mögliche Gefahrenquellen auf seinem Grundstück und in seinem Haus beseitigen bzw. vermeiden. Weiß denn der Vermieter schon von der vermoosten Treppe?

    Für Mietminderung generell gilt das zunächst mal der Vermieter nachweisbar über Mängel informiert werden muß.

  • Hier wäre zu prüfen ob nicht per Vertrag oder Hausordnung die Mieter verpflichtet sind für Ordnung zu sorgen.[...]

    Der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht. Sprich er muß mögliche Gefahrenquellen auf seinem Grundstück und in seinem Haus beseitigen bzw. vermeiden.

    Richtig. Aber wenn der Vermieter nicht völlig geschlafen hat, dürfte auch die Reinigung der gemeinsamen Keller(außen)treppe irgendwo in den Papieren geregelt sein.

  • abanev:

    "1) Bei Wohnungsbesichtigung wurde uns gesagt das der Keller genausogroß wie das Wohnzimmer ist, er wurde uns aber nicht gezeigt."
    - Selbst schuld.

    "die Größe stimmt, nur ist er so feucht das unser Kinderwagen angefangen hat zu schimmeln, Kartons mit Kleidung sind ebenfalls feucht. An den Wänden kann man den Putz und Schimmel tütenweise abtragen."
    - Ist der Kellerraum lt. Mietvertrag MITgemietet?

    "Bei starken Regen läuft das Wasser durch die Aussentür des Kellers direkt in den Waschkeller unter die Waschmaschinen. Der Raum bietet keinen Abfluss, also sind wir jedesmal gezwungen das Wasser selber wieder rauszuschippen. In einem anderen Kellerraum fließt das Wasser ungehindert rein und durch ein Loch im Boden ca. 7m entfernt wieder in die Erde. Es ist kein Abfluss sondern wirklich nur ein Loch. Alles was auf diesem Weg liegt wird auch nass."
    - Dann lasst doch das Haus kaputtgehen... wenn der VM soo wenig Interesse an seinem Eigentum hat.

    "Auf Nachfrage heißt es beim Vermieter nur das die Sanierung geplant ist,"
    - Das sage sie alle...

    "Der Keller ist für uns bis dahin defacto nicht nutzbar und ich habe Angst um die Sachen die dort liegen."
    - Siehe den MV vonwegen mitvermietet oder nicht.

    "2) Wir wohnen in Waldnähe und haben daher auch Waschbären, die jede Nacht die Mülltonnen plündern."
    - Es gehört eigentlich nicht sehr viel Geschick dazu, die Tonnen mithilfe eines grossen Vorhängeschlosses abschliessbar zu machen. (Die Kosten könnt Ihr Euch ja vom Revierförster erstatten lassen...).

    "3) Uns wurde vor Einzug gesagt das ..."
    - Was interessiert mich mein Gerede von gestern...

    "... das Gerüst Montag aufgebaut wird. Hätte ich nicht angerufen wüsste ich davon nichts und die anderen Parteien wussten davon auch nichts. Nun wird das Gerüst nächste Woche wieder abgebaut und keine der Parteien konnte in der Zeit seine Balkone nutzen, welches gerade bei schönem Wetter sehr ärgerlich war.
    Des Weiteren war natürlich auch die Privatsphäre aller Mieter durch die Maler gestört."
    - Stellt Euch nicht so an! Woanders bleibt ein Gerüst auch monatelang, weil geschludert wird oder kein Geld mehr da ist.

    "4) Die Aussentreppe zum Keller wird bei jedem Regen feucht und es hat sich starkes Moos gebildet, so das es Lebensgefährlich ist diesen Weg zu gehen. Muss das Moos vom Vermieter entfernt werden?"
    - Selbst könnt Ihr das nicht machen? Zur Wahrnehmung welcher mietvertraglich zugesicherter Möglichkeiten muss sie denn von Euch benutzt werden?

    "Was kann man bei den o.g. Gründen als Mieter machen, ist eine Mietkürzung rechtens?"
    - Je nach Zumutbarkeit selbst. Mietkürzung m.E. nein.

  • Der Keller stellt einen Zubehörraum dar, für den keine Miete bezahlt wird. Demnach kann aufgrund eines feuchten Kellers keine Miete gemindert werden.

    Zu dem Baugerüst, normalerweise könntest du die Miete nach § 536 BGB angemessen mindern. In deinem Fall finde ich es jedoch problematisch, da dir bereits vor Einzug die Baumaßnahme mitgeteilt wurde. Das heißt, du konntest in dem Fall abwägen, ob du die Baumaßnahme hinnimmst oder ob du dir eine andere Wohnung suchst. Meiner Meinung nach verwirkst du dadurch dein Mietminderungsrecht.

    Treppenhaus, der Vermieter ist verkehrssicherungspflichtig. Das heißt, er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mieter die Mietsache vertragsgemäß und gefahrlos gebrauchen können. Dazu gehört unter anderem, dass das Treppenhaus gefahrlos betreten werden kann. Hier solltet ihr den Mangel anzeigen, Frist setzen und auf die Dringlichkeit hinweisen und androhen, dass ihr eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragt. Zur Mietminderung, hier kommt es wieder darauf an, ob der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Einzuges bestand. Falls nicht, dann könnte man die Miete mindern, wobei die Minderung nicht viel mehr als 5 % betragen sollte.

  • noch als Ergänzung, natürlich sind die mietvertraglichen Vereinbarungen ausschlaggebend. Von daher wäre ein Auszug der entsprechenden Vereinbarungen notwendig. Denn bspw. kann der Vermieter die Verkehrrssicherungspflicht auf die Mieter übertragen, wobei der VM weiterhin die Überwachungspflicht hat.

  • Der Keller stellt einen Zubehörraum dar, für den keine Miete bezahlt wird. Demnach kann aufgrund eines feuchten Kellers keine Miete gemindert werden.

    Wo steht, dass der nicht mitgemietet ist?

    noch als Ergänzung, natürlich sind die mietvertraglichen Vereinbarungen ausschlaggebend.


    Sehr wahr. :)

    Treppenhaus, der Vermieter ist verkehrssicherungspflichtig. Das heißt, er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mieter die Mietsache vertragsgemäß und gefahrlos gebrauchen können.

    noch als Ergänzung, natürlich sind die mietvertraglichen Vereinbarungen ausschlaggebend. [...] Denn bspw. kann der Vermieter die Verkehrrssicherungspflicht auf die Mieter übertragen, [...]

    Auch hier sehr wahr (und gerade noch die Kurve bekommen). ;)

  • Wo steht, dass der (keller) nicht mitgemietet ist?

    § 2 Abs. 3 Nr. 1a) WoFlV (Wohnflächenverordnung). In den Mietverträgen wird die Wohnfläche in m² angegeben, die sich nach den Vorschriften der WoFlV errechnen. Die Miete ergibt sich nach Wohnfläche x Miete/Quadratmeter. Nach der WoFlV zählt der Keller nicht zur Mietfläche, ergo zahlt der Mieter dafür keine Miete, auch wenn der Keller namentlich im Mietvertrag genannt wird.

  • § 2 Abs. 3 Nr. 1a) WoFlV (Wohnflächenverordnung). In den Mietverträgen wird die Wohnfläche in m² angegeben, die sich nach den Vorschriften der WoFlV errechnen. Die Miete ergibt sich nach Wohnfläche x Miete/Quadratmeter. Nach der WoFlV zählt der Keller nicht zur Mietfläche, ergo zahlt der Mieter dafür keine Miete, auch wenn der Keller namentlich im Mietvertrag genannt wird.

    Hier geht es nicht darum, für welche m² wieviel Miete gezahlt wird, sondern ob der Keller zum gemieteten Objekt gehört oder nicht.
    Tritt am Keller ein Mangel ein, so ist hier ebenfalls eine Mietminderung rechtens.

  • hmm ok, gerade nochmal nachgelesen. Ein feuchter Keller kann unter Umständen ein Grund für eine Mietminderung sein, wobei ich meine Begründung ganz gut fand :P.

    Mietrecht: Mietminderung feuchter Keller - Urteile und Tipps

    Um zu mindern, muss er wie bereits gesagt, Bestandteil des Mietvertrages sein (es kann ja auch nämlich sein, dass man den Keller unentgeltlich nutzen darf), der Mangel darf zum Zeitpunkt des Einzuges nicht bekannt sein und scheinbar spielt das Baujahr des Gebäudes ebenfalls eine Rolle.

  • Hallo an alle,

    vielen Dank für eure Tipps.
    Ich werde erstmal auf eine Mietminderung verzichten.

    Gründe dafür finde ich genug in euren Antworten.

    Zum Baugerüst:
    Mir waren die Bauarbeiten bekannt, gestört hat es mich nicht wirklich und daher werde ich da mit den anderen Mietern im Haus nicht mitziehen und Stunk machen wegen einer Nichtigkeit.

    Die Aussentreppe zum Wäschekeller muss man nicht zwingend nutzen, ich werde aber meine Vermieterin mal darauf ansprechen ob diese nicht einmal ordentlich in Schuss gebracht werden kann und dann mit unter die Hauswoche fällt.

    Der Keller gehört mit zur Wohnung (wird im Mietvertrag mit erwähnt). Diesen muss Sie in Ordnung bringen. Ich werde Sie darauf hinweisen das ich in diesem Fall an eine Mietminderung denke, mich diesbzgl. aber nochmal rechtlich beraten lassen will. Ich werde Sie auch darauf hinweisen das ich für dieses Jahr keine Lösung erwarte, aber im nächsten Frühjahr sehr stark darauf hoffe das der Keller erneuert wird.

    Ebenso will ich das Handwerkertermine im Haus ausgehangen werden oder alle Mieter telefonisch unterrichtet werden.

    Bzgl. des Wassereinbruchs bei Regen werde ich von Ihr eine Beseitigung der Probleme erwarten, da alle Reparaturkosten die ich für meine Waschmaschine aufbringen muss, falls Sie mal defekt geht, Ihr in Rechnung gestellt werden.

    Die Idee für die Waschbären den Förster anzurufen gefällt mir. Mal sehn was der machen kann.
    Ein eigenes Schloss für die Mülltonnen zu kaufen sehe ich nicht ein, das ist aus meiner Sicht Vermietersache.
    Wenn der Platz dreckig sein soll, so ist das Ihr Ding, ich fass dann die Mülltonne nur noch mit Handschuhen an.

    Vielen Dank nochmal für eure Tipps.

    MFG abanev

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