Ruhestörung durch einen Mieter bzw. den Vermieter selbst

  • Hallo zusammen.

    Ich habe eine Frage zum Thema Ruhestörung durch einen Mieter bzw. den Vermieter selbst.

    Ich bin im Juli in eine Wohnung gezogen. Nach dem ich dort vier Wochen gewohnt hat ist der Nachbar unter mir ausgezogen. Dies macht natürlich etwas lärm, besonders ärgerlich dabei ist, dass er dies auch gerne Sonntags gemacht hat. Jetzt ist dieser ausgezogen (Samstag, 26. August) und seit

    Sonntag (28. August 2014) ist der neue Mieter bzw. Bewohner darin. Der Bewohner ist aber gleichzeitig auch der Vermieter (Erbgemeinschaft mit Mutter. Sein Bruder wohnt ebenfalls in dem Haus). Dieser renoviert seit dem durchgehen. Ist also täglich von 10 Uhr morgens bis 20 Uhr, spätestens 22 Uhr da zu gange. Dies ist sehr laut und da auch Wände eingerissen und Böden entfernt werden, empfinde ich dies als extrem belästigend.

    Ich habe auch schon mit diesem gesprochen aber er ist der Meinung, dass muss so sein. Ein Ende ist wohl vorerst nicht abzusehen.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    1. Muss ich das so hinnehmen? Hätte der Bewohner mich darüber informieren müssen, weil er ja auch gleichzeitig Mitbesitzer des Hauses und somit auch Vermieter ist?

    2. Wie lange am Stück darf renoviert werden? Also von – bis oder stundezahl? Gibt es dafür eine Regelung oder ist nur die Nachtruhe einzuhalten?

    3. Kann ich dagegen vorgehen? Also Miete kürzen, Sonderkündigungsrecht?

    4. Kann ich die Polizei rufen, wenn z.B. Sonntags renoviert wird? Weil, seit geraumer Zeit glaube ich das Ordnungsamt bei Ruhestörung zu benachrichtigen ist.

    Es wäre super ,wenn ihr mir helfen könntet.

  • MaxRaabe:
    Ob das soo toll ist, mit einem solchen Namen hier aufzutreten...?

    "1. Muss ich das so hinnehmen? Hätte der Bewohner mich darüber informieren müssen, weil er ja auch gleichzeitig Mitbesitzer des Hauses und somit auch Vermieter ist?"
    - Mglw. ja. - Nein.

    "2. Wie lange am Stück darf renoviert werden? Also von – bis oder stundezahl? Gibt es dafür eine Regelung oder ist nur die Nachtruhe einzuhalten?"
    - Nachtruhe ist einzuhalten.

    "3. Kann ich dagegen vorgehen? Also Miete kürzen, Sonderkündigungsrecht?"
    - Wird m.E. erfolglos verlaufen.

    "4. Kann ich die Polizei rufen, wenn z.B. Sonntags renoviert wird? Weil, seit geraumer Zeit glaube ich das Ordnungsamt bei Ruhestörung zu benachrichtigen ist."
    - Ja. Sonntags Polizei, denn die Ordnungsbeamten sind dann wech.

  • die gesetzlichen ruhezeiten, sind mo-sa 22-6 uhr und sonntag ist den ganzen tag ruhe zu halten, korrigiert ich, wenn ich falsch liege.
    in diesen zeiten kannst du gerne die polizei rufen, sollte der lärm dich stören.

    1. das er mitbesitzer ist bedeutet nicht zwingend das er dein vermieter ist, schau in deinen vertrag, informieren muß er dich nicht, aber es ist eine sache der höfflichkeit bescheid zu geben ;)

    2. normalerweise sind die gesetzlichen ruhezeiten einzuhalten, die mittagsruhe, sollte diese in der hausordnung stehen sollte ebenso einzuhalten sein ( in der mittagsruhe brauchste die polizei nicht rufen ) zudem denke ich, dass du es hinnehmen mußt das die mittagsruhe bei renovierungen nicht immer eingehalten werden kann.

    3. sonderkündigungsrecht hast du nicht, mit den lärm der renovierungen mußt du leider leben ( ausnahme wenn wohnungen kernsaniert werden und der lärm über einen längeren zeitraum besteht.

    ob die miete gemindert werden kann, jein, wenn die ruhezeiten nicht eingehalten werden, mußt du ein lärmprotokoll anlegen, den störenden lärm dokumentieren ( am besten mit zeugen ) du selber solltest keine mietminderung in die wege leiten, unbedingt zum fachanwalt gehen !!!

    4. von 22-6 uhr und sonntags ja.

  • Also wenn die Wohnung kernsaniert wird, dann bist du in jedem Fall mietminderungsberechtigt. Der Lärm übersteigt deutlich einen normalen Mieterwechsel.

    "Baulärm als Minderungsgrund

    Kommt es am Haus zu Bauarbeiten oder wird eine Wohnung im Haus komplett saniert, kann es nicht nur zu einer erheblichen Verschmutzung, sondern auch zu teilweise ohrenbetäubendem Krach kommen. Eine solche Lärmbelästigung stellt unstreitig einen Minderungsgrund dar. Die Gerichte halten bei Baulärm je nach Einzelfall eine Minderung von 10 % (Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.1994, Az. 63 S 439/93) bis 20 % (Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.01.2001, Az. 8 U 5875/98 und Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 25.06.2012, Az. 93 C 2696/11) für angemessen."

  • Hallo,

    Samstag, 26. August, Sonntag 28. August 2014? Wo wohnst du denn? Hier auf der Erde ist jetzt Freitag der 29. August 2014 und bei uns folgt dem Samstag der Sonntag direkt ;-).

    Wie lange geht das denn jetzt schon?

    Hört sich aber an, als wäre der Nachbar noch gar nicht so lange zu gange. In einem Mietshaus ist es leider nicht zu vermeiden, dass Lärm entsteht, wenn eine Wohnung renoviert/saniert wird. Außerdem fängt er erst um 10:00 an und hört meist gegen 20:00 auf. Auch wenn es ärgerlich ist, dass er nicht Bescheid gesagt hat, würde ich mich als toleranter Nachbar zeigen und lediglich die Sonntagsruhe einfordern.

    Gruss
    H H

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