Beiträge von MaxRaabe

    Hallo zusammen.

    Ich habe eine Frage zum Thema Ruhestörung durch einen Mieter bzw. den Vermieter selbst.

    Ich bin im Juli in eine Wohnung gezogen. Nach dem ich dort vier Wochen gewohnt hat ist der Nachbar unter mir ausgezogen. Dies macht natürlich etwas lärm, besonders ärgerlich dabei ist, dass er dies auch gerne Sonntags gemacht hat. Jetzt ist dieser ausgezogen (Samstag, 26. August) und seit

    Sonntag (28. August 2014) ist der neue Mieter bzw. Bewohner darin. Der Bewohner ist aber gleichzeitig auch der Vermieter (Erbgemeinschaft mit Mutter. Sein Bruder wohnt ebenfalls in dem Haus). Dieser renoviert seit dem durchgehen. Ist also täglich von 10 Uhr morgens bis 20 Uhr, spätestens 22 Uhr da zu gange. Dies ist sehr laut und da auch Wände eingerissen und Böden entfernt werden, empfinde ich dies als extrem belästigend.

    Ich habe auch schon mit diesem gesprochen aber er ist der Meinung, dass muss so sein. Ein Ende ist wohl vorerst nicht abzusehen.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    1. Muss ich das so hinnehmen? Hätte der Bewohner mich darüber informieren müssen, weil er ja auch gleichzeitig Mitbesitzer des Hauses und somit auch Vermieter ist?

    2. Wie lange am Stück darf renoviert werden? Also von – bis oder stundezahl? Gibt es dafür eine Regelung oder ist nur die Nachtruhe einzuhalten?

    3. Kann ich dagegen vorgehen? Also Miete kürzen, Sonderkündigungsrecht?

    4. Kann ich die Polizei rufen, wenn z.B. Sonntags renoviert wird? Weil, seit geraumer Zeit glaube ich das Ordnungsamt bei Ruhestörung zu benachrichtigen ist.

    Es wäre super ,wenn ihr mir helfen könntet.

    Hallo.

    Ich habe einen sehr unseriösen Vermieter.

    Ich möchte demnächst ausziehen, kann mir bei ihm aber vorstellen, dass ich die Kaution nicht wiederbekomme.

    Wie kann ich denn sicherstellen, dass der Vermieter nicht behauptet, dass Mietmängel bestehen, obwohl dies nicht stimmt.

    Gibt es (bezahlbare) Gutachter oder kann man da etwas über (Miets)Rechtsschutz machen?

    Ich habe die Wohnung damals unrenoviert übernommen und das Badezimmer war teilweise nicht so toll: 70er Jahre Gelbgrünefliesen in denen jede Menge schrauben reingekloppt wurden u.s.w. Der Unterboden hat auch schrammen und ist teilweise in keinem guten Zustand.

    Ich hätte mal eine Frage, zu den Nebenkosten. Liegt schon etwas zurück der Fall aber es geht auch um heute.

    Vor drei Jahren hat meine Vermieter bzw. die Verwaltung gewechselt. Der neue Verwalter ist absolut dilettantisch. Im Jahre 2010 hat mir der neue Verwalter 79,00 für die Betriebskostenabrechnung von 2007(!) abgebucht, mit der Begründung, dass ich die nicht gezahlt hätte. Das habe ich aber auch erst erfahren, als es auf meinem Kontoauszug stand. Eine Rechnung oder so haben die mir nie geschrieben.

    Da ich aber auch ein absoluter Chaot bin, habe ich das damals mitgemacht, weil ich den Kontoauszug nicht mehr hatte. Ein Kollege von mir hat mir vor kurzem erzählt, dass wäre ein absoluter Fehler gewesen. Da, selbst wenn ich die Betriebskosten nicht gezahlt hätte (was ich aber habe), die Frist verjährt wäre. Leider gab es meinen alten Verwalter nicht mehr, so dass ich es dann am Ende einfach aufgegeben habe. Da ärgere ich mich bis heute drüber.

    Ich habe jetzt seit 2012 jeden Kontoauszug aufgehoben und möchte bald ausziehen. Da ich aber Angst habe, dass die wieder so was machen, wollte ich mal fragen, wie weit zurück die überhaupt Betriebskosten verlangen dürfen? Weiß das jemand und wenn ja, wo steht das (Recht).

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