Nachbar will meinen Wohnungsschlüssel nicht zurückgeben

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Meine Familie und ich wohnen in einem Zweiparteienhaus zur Miete im Obergeschoss. Im Untergeschoss wohnt der Eigentümer der unteren Wohnung, dieser ist jedoch nicht mein Vermieter. Jede Wohnung hat einen eigenen Hauseingang. In unserem Hauseingang befindet sich eine Treppe zu unserer Wohnung. In unserem Treppenhaus sind auch die Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser inkl. der Zähleruhren für Gas und Wasser für beide Parteien installiert. Soweit zu den Gegebenheiten.

    Die beiden Parteien haben jeweils den Schlüssel für die andere Wohnung. Die Schlüssel wurden schon vor unserem Einzug vor ca. 3 Jahren untereinander getauscht. Jetzt ist es so, dass wir uns nicht mehr mit unserem Nachbarn verstehen und deshalb unseren Hausschlüssel wieder haben möchten. Das beruht auch auf Gegenseitigkeit! Jedoch will die untere Partei uns nicht unseren Schlüssel aushändigen, weil sie Zugriff auf die genannten Anschlüsse haben möchten. Also weigern sie sich uns unseren Schlüssel auszuhändigen.

    Jetzt meine Frage: Ist es rechtens, dass die unseren Schlüssel einfach so behalten dürfen? Somit haben die auch uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung. Ich möchte das jetzt nicht der anderen Partei unterstellen, jedoch darf ich als Mieter doch selbst darüber verfügen, wer meinen Schlüssel zur Wohnung besitzt und wer nicht?

  • Zitat

    Jetzt meine Frage: Ist es rechtens, dass die unseren Schlüssel einfach so behalten dürfen?

    Nein,

    wenn sie sich weigern, dann würde ich ein anderes Schloss einbauen.
    Ansonsten würde ich dem Nachbarn vorsorglich schon mal mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch drohen, wenn er ohne Deine Erlaubnis die Wohnung betritt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Genau genommen ist dies kein Mietrecht, evtl. Nachbarschaftsrecht.
    Auch ich würde kurzerhand den Schliesszylinder meiner Wohnung austauschen, bei Mietende wieder zurücktauschen.

  • In jeden Fall ist das problematisch. Was passiert, wenn der Wohnungsinhaber 2 Wochen verreist ist? Ich kenne hier nicht die Gegebenheiten, aber oftmals sind die Zähler noch mit Schaltern oder Sicherungen gekoppelt. Bei Ausfall steht der Nutzer dann da und kann nicht agieren. Also einfach mal ein neues Schloß einbauen ist auch keine Lösung.

  • das dürfte recht einfach zu beantworten sein, dass dein nachbar deinen schlüssel einbehält, obwohl du die herausgabe verlangst, ist eine simple unterschlagung.


    du solltest das gespräch mit deinen nachbarn suchen, ihm klar machen, dass wenn er dir nicht augenblicklich den schlüssel sowie mögliche dublikate aushändigt, du zur polizei gehen, strafantrag wegen unterschlagung erstatten, sowie einen schlüsseldienst beauftragen wirst der den zylinder austaucht, die kosten hat natürlich er zu tragen, notfalls mußt du es einklagen.

    du bist NICHT verpflichtet 3. den zugang zu deinen mietobjekt zu gewähren.


    ich hoffe ich konnte helfen.

    lg lucky

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