Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Meine Familie und ich wohnen in einem Zweiparteienhaus zur Miete im Obergeschoss. Im Untergeschoss wohnt der Eigentümer der unteren Wohnung, dieser ist jedoch nicht mein Vermieter. Jede Wohnung hat einen eigenen Hauseingang. In unserem Hauseingang befindet sich eine Treppe zu unserer Wohnung. In unserem Treppenhaus sind auch die Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser inkl. der Zähleruhren für Gas und Wasser für beide Parteien installiert. Soweit zu den Gegebenheiten.
Die beiden Parteien haben jeweils den Schlüssel für die andere Wohnung. Die Schlüssel wurden schon vor unserem Einzug vor ca. 3 Jahren untereinander getauscht. Jetzt ist es so, dass wir uns nicht mehr mit unserem Nachbarn verstehen und deshalb unseren Hausschlüssel wieder haben möchten. Das beruht auch auf Gegenseitigkeit! Jedoch will die untere Partei uns nicht unseren Schlüssel aushändigen, weil sie Zugriff auf die genannten Anschlüsse haben möchten. Also weigern sie sich uns unseren Schlüssel auszuhändigen.
Jetzt meine Frage: Ist es rechtens, dass die unseren Schlüssel einfach so behalten dürfen? Somit haben die auch uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung. Ich möchte das jetzt nicht der anderen Partei unterstellen, jedoch darf ich als Mieter doch selbst darüber verfügen, wer meinen Schlüssel zur Wohnung besitzt und wer nicht?