Nebenkosten in den letzten Jahren falsch abgerechnet - Benötige Hilfe

  • Guten Tag zusammen bin neu hier und möchte mich in der Zukunft mehr um meine Kosten rund um die Mietswohnung kümmern und hoffe hier das richtige Forum gefunden zu haben wo mir weiter geholfen werden kann.

    Ich habe im Dezember 2013 meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 bekommen.

    Das Haus besteht aus 3 Wohnungen wobei 2 vermietet sind und eine Wohnung seit jahren leer steht und nicht vermietet ist.

    Bei den Gesamtbemessungen als Berechnungsgrundlage werden 2 Wohneinheiten in der Nebenkostenabrechnung angegeben und die 3. Wohnung findet keine Berücksichtigung in der Nebenkostenabrechnung.

    Der Umlegeschlüssel ist entweder nach Fläche oder nach Mieter.

    Nun hatte ich für die Nebenkostenabrechnung 2012 Einspruch eingelegt und dieser wurde auch stattgegeben.

    Ich habe eine Neuberechnung der Nebenkostenabrechnung 2012 erhalten wo alle 3 Wohnungen berücksichtigt sind und auch eine Gutschrift erhalten.

    Nun stellt sich mir die Frage, kann ich für die Nebenkostenabrechnungen die vor 2012 erstellt wurden rückwirkend eine Neuberechnung beantragen und wie weit kann ich da im Zeitfenster zurück gehen?

    Ich meine etwas von Verjährungsfrist von 3 Jahren gelesen zu haben?

    Würde mich freuen wenn mir hier jamand weiter helfen könnte.

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Nun stellt sich mir die Frage, kann ich für die Nebenkostenabrechnungen die vor 2012 erstellt wurden rückwirkend eine Neuberechnung beantragen und wie weit kann ich da im Zeitfenster zurück gehen?


    Ein Mieter kann bis ein Jahr nach Erhalt einer Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. Siehe dazu auch: Nebenkostenabrechnung: Fristen

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Tritt der Fall auch ein wenn grundsätzlich mit falschen Verteilerschlüssel abgerechnet wurde?

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Tritt der Fall auch ein wenn grundsätzlich mit falschen Verteilerschlüssel abgerechnet wurde?


    Widersprechen kannste bis zu einem Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums.

  • Tritt der Fall auch ein wenn grundsätzlich mit falschen Verteilerschlüssel abgerechnet wurde?


    Der Fall eines Widerspruchs tritt immer dann ein, wenn ein Mieter meint, widersprechen zu müssen. Ob ein Widerspruch berechtigt ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Angewandte Verteilerschlüssel können natürlich ein Grund sein, wenn sie denn tatsächlich falsch sind.

    Widersprechen kannste bis zu einem Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums.


    Nein, sondern bis zu einem Jahr nach Erhalt der Abrechnung.

  • Dann scheint das wohl konkret zu sein und ich muss mich mit der korrigierten Nebenkostenabrechnung 2012 abfinden.

    Nach der Korrektur hat mein Vermieter schon angekündigt, dass die nicht vermietete Wohneinheit entwidmet wird und ab dem Zeitpunkt nicht mehr in die Nebenkosten einfließt.

    Kann man das so einfach machen um die Nebenkosten auf die anderen Mieter abzuwälzen?

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Dann scheint das wohl konkret zu sein und ich muss mich mit der korrigierten Nebenkostenabrechnung 2012 abfinden.


    Ich kann die Aussage jetzt nicht zuordnen. Wodrauf bezieht sich das? Ist denn Deiner Ansicht nach die Abrechnung 2012 auch nach Korrektur noch falsch?

  • Guten Morgen,

    @ AjaxMH,
    Die Korrektur der Nebenkostenabrechnung 2012 wurde 2 mal nachgebessert und scheint jetzt in Ordnung zu sein.
    Ich wollte damit nur andeuten das ich nur ein Anrecht habe auf die Korrektur 2012 und nicht die davor liegenden Jahren wo ja auch schon mit den falschen Umlageschlüsseln abgerechnet wurde.

    Ist halt meine Schuld da ich das nie überprüft habe.

    @ Berny,
    wie bereits in meinem Post (#6) erwähnt, hat mein Vermieter nach der Korrektur der Nebenkostenabrechnung 2012 angekündigt die 3. Wohnung die nicht mehr vermietet wird zu entwidmen und das diese Wohnung in Zukunft nicht mehr in die Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt wird.

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • wie bereits in meinem Post (#6) erwähnt, hat mein Vermieter nach der Korrektur der Nebenkostenabrechnung 2012 angekündigt die 3. Wohnung die nicht mehr vermietet wird zu entwidmen und das diese Wohnung in Zukunft nicht mehr in die Nebenkostenabrechnungen berücksichtigt wird.


    Die Frage war aber, wie das zu verstehen ist. Oder anders: Was ist entwidmen?

    Will da jemand die dritte Wohnung zum "wohnraumfreien" Kuhstall erklären? Kann ja sein, dass ihm das dabei hilft, die Grundsteuer alleine auf die verbleibenden Mieter zu drücken (... ich weiß das jetzt echt nicht), aber es bliebe immer noch ein geheizter Kuhstall, dessen Heizkosten zu berücksichtigen wären.

  • Eine Wohnung in einem Wohngebäude einfach somal stillegen und zum Trockenraum zu erklären um die Leerstandskosten für den Eigentümer zu sparen ist unzulässig. Der Effekt wäre eine Anhebung der Nebenkosten zu Lasten der Mieter.

    Da würde ich schon mal einen Fachanwalt konsultieren. Wenn das so einfach wäre, würde dieses Gebaren gang und gäbe werden.
    Ich glaube, so einfach geht das nicht.

  • ..., hat mein Vermieter nach der Korrektur der Nebenkostenabrechnung 2012 angekündigt die 3. Wohnung die nicht mehr vermietet wird zu entwidmen


    Ich möchte gerne wissen, WIE das (technisch und verwaltungsmässig) vor sich gehen soll.

  • @ AjaxMH,
    Das ist eine gute Frage was ist eine entwidmung, hatte eigentlich gedacht das ich hier im Forum eine Antwort finde?

    Meine mal gelesen zu haben das man eine Wohnung entwidmen kann wenn diese z.B. ausgebrannt ist.

    Leider bleibt es dann nicht bei der Grundsteuer.:mad:

    Straßen und Fahrbahnreinigung,Oberflächenwasser,Grundkosten Wasser und Heizung,Wartungskosten ect. kämen ja auch noch dazu.:(

    Habe hier unter Punkt 3 wohl was gefunden was sinn macht allerdings keinen Paragraphen oder ähnliche Gesetzesgrundlage.

    Fehler in der Nebenkostenabrechnung: Top 8


    @ Kolinum,
    ich bin genau deiner Meinung.:D:):o


    @ Berny,

    Der Vermieter stellt sich das einfach vor und will zukünftig die anfallenden Nebenkosten der nicht mehr vermieteten Wohnung auf die anderen Mieter umlegen.:mad:

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Habe hier unter Punkt 3 wohl was gefunden was sinn macht allerdings keinen Paragraphen oder ähnliche Gesetzesgrundlage.


    Ja, das ist schon klar. So und nicht anders ist das. Hat irgendjemand hier im Thread den Eindruck erweckt, als würde er das anders sehen? :)

    Und nun hat hier halt der Vermieter angekündigt, er würde die leerstehende Wohnung "umwidmen". Die Frage ist immer noch, was eine Umwidmung verwaltungstechnisch sein soll und wie so etwas vollzogen wird. Den Zweck dieser komischen Umwidmung, den Dein Vermieter verfolgt, den hast Du nun oft genug erklärt. :p

    Falls Du das auch nicht weißt, ist das ja nicht schlimm. Wir wissen es (bisher) hier leider auch nicht, aber unsere Zweifel, dass so etwas so ganz einfach mal eben so möglich sein soll, haben wir geäußert.

  • Wie soll das zu verstehen sein?

    Verstehe leider nicht ganz die Frage?
    Kannst du das bitte noch Konkretisieren?

    Gruß Golum

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  • Ich möchte gerne wissen, WIE das (technisch und verwaltungsmässig) vor sich gehen soll.

    Vermutlich wird der Umlageschlüssel neu umgelegt weis ich nicht so genau?
    Allerdings ist es auch nicht erlaubt den Umlageschlüssel nur auf die vermietete Fläche umzulegen.

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Und nun hat hier halt der Vermieter angekündigt, er würde die leerstehende Wohnung "umwidmen". Die Frage ist immer noch, was eine Umwidmung verwaltungstechnisch sein soll und wie so etwas vollzogen wird.

    Falls Du das auch nicht weißt, ist das ja nicht schlimm. Wir wissen es (bisher) hier leider auch nicht, aber unsere Zweifel, dass so etwas so ganz einfach mal eben so möglich sein soll, haben wir geäußert.

    Habe auf die schnelle was gefunden, könnte eventuell die Lösung sein?

    Nebenkosten f

    Wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht sich der Entzug der Nebenkosten von der leeren Wohnung nur auf die Vebräuche aber nicht auf die Grundkosten?

    Gruß Golum

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  • Habe auf die schnelle was gefunden, könnte eventuell die Lösung sein?


    Erstens mal: Der Artikel beweist, dass so etwas tatsächlich geht. Interessant ...
    Ob und unter welchen von den vielen möglichen Umständen ein Vermieter nun genau damit jedesmal aber durchkommen würde, steht m.E. trotzdem noch in den Sternen. Schließlich sind nicht alles immer Neubaugebiete, deren obere Stockwerke noch nie genutzt wurden.

    Aber da steht auch, dass dann auch die Heizung abgeklemmt werden muss - zumindest in dem dort besprochenen Fall über "unbeheizte Bodenräume". Ob ein Vermieter tatsächlich fertige Wohnungen völlig unbeheizt dem Winter überlassen möchte ...?

    Also als Ergebnis bleibt für mich: Ja, es ist möglich. Aber ob auch der Vermieter hier in Deinem Fall das so einfach tun kann ...?

    Zu Deiner Frage:
    Die eigentlichen Folgen für Grundsteuer und Versicherung sind in dem Artikel überhaupt nicht beschrieben.

    Natürlich ist es für den Verbrauch des einzelnen Mieters dann egal, wenn die Verbräuche gemessen werden. Dann wäre es nahezu wurscht, ob da nun 50 m² unvermietete Wohnung oder stattdessen 50 m² unberücksichtigter (und unbeheizter) Bodenraum über ihm ist.
    Jedoch gibt es auch Aufteilungsmöglichkeiten für Verbräuche (Wasser z.B., wenn keine Unterzähler vorhanden sind), die (auch) nach Fläche oder nach Personenzahl gehen. Da wäre es dann sehr wohl ein Unterschied.

    Ebenso wie bei der Grundsteuer. Denn ob 480 € Grundsteuer auf 100 m² (zwei 50m²-Wohnungen) oder auf 150 m² (drei 50m²-Wohnungen) aufgeteilt werden ist nicht egal. Da werden für einen Mieter in einer der Wohnungen mitmal aus 160 € Anteil 240 €.

    Meiner bescheidenen Meinung nach müsste ein Vermieter dann auch aus Kostensparverpflichtung seine Versicherung senken, denn eine Versicherung für 100 m² ist sicherlich billiger als eine für 150 m². Ich irre mich doch hoffentlich nicht, dass Bodenräume nicht mitversichert werden müssen ...?

  • Die Versicherunsprämie selbst wird sich wohl nicht verändern da diese über den Wert der Immobilie ermittelt wird.

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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