Guten Tag zusammen bin neu hier und möchte mich in der Zukunft mehr um meine Kosten rund um die Mietswohnung kümmern und hoffe hier das richtige Forum gefunden zu haben wo mir weiter geholfen werden kann.
Ich habe im Dezember 2013 meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 bekommen.
Das Haus besteht aus 3 Wohnungen wobei 2 vermietet sind und eine Wohnung seit jahren leer steht und nicht vermietet ist.
Bei den Gesamtbemessungen als Berechnungsgrundlage werden 2 Wohneinheiten in der Nebenkostenabrechnung angegeben und die 3. Wohnung findet keine Berücksichtigung in der Nebenkostenabrechnung.
Der Umlegeschlüssel ist entweder nach Fläche oder nach Mieter.
Nun hatte ich für die Nebenkostenabrechnung 2012 Einspruch eingelegt und dieser wurde auch stattgegeben.
Ich habe eine Neuberechnung der Nebenkostenabrechnung 2012 erhalten wo alle 3 Wohnungen berücksichtigt sind und auch eine Gutschrift erhalten.
Nun stellt sich mir die Frage, kann ich für die Nebenkostenabrechnungen die vor 2012 erstellt wurden rückwirkend eine Neuberechnung beantragen und wie weit kann ich da im Zeitfenster zurück gehen?
Ich meine etwas von Verjährungsfrist von 3 Jahren gelesen zu haben?
Würde mich freuen wenn mir hier jamand weiter helfen könnte.
Gruß Golum