Hallo,
ich habe aus beruflichen Gründen eine Soutterrain-Einliegerwohnung für 5 Monate gemietet. Der Eingang is seperat durch den Garten und es befindet sich in der Wohnung ein Aufgang zur Wohnung des Vermieters, wobei die Tür nach oben abgesperrt ist (d.h. ich komme nicht hoch, aber der Vermieter könnte in meine Souterrain-Wohnung).
Im Mietvertrag steht, dass ich Besuch nur auf Anfrage empfangen darf und keinem "Dritten" die Schlüssel aushändigen darf.
Nachdem ich mich mit dem Vermieter unterhalten hatte und meinen Freund, der ca. eine Woche zu Besuch kommen wollte, angekündigt hatte, meinte der Vermieter freundlich, mein Freund könne auch in der Wohnung verbleiben während ich auf Arbeit bin. (Habe leider keine Zeugen für das Gespräch)
Heute als mein Freund noch in der Wohnung war (und ich natürlich auf Arbeit) hat der Vermieter ihn einfach rausgeschmissen und die Wohnungsschlüssel weggenommen. Als ich mit dem Vermieter geredet habe, meinte dieser er hätte niemals gesagt, dass mein Freund in der Wohnung bleiben dürfte und ich hätte auch nicht das Recht auf Besuch und die Schlüsselweitergabe an "Dritte" weil das ein möbliertes Zimmer auf Zeit ist und da ganz andere Regeln und Rechte gelten als z.B. das ca. 6 Wochen Besucherrecht. Ich habe mittlerweile den Schlüssel zurück, aber der Vermieter droht mir mit sofortigen Rausschmiss (dabei besteht das Mietverhältnis nur noch bis zum 31. August).
Meine Fragen:
1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?
2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?
Wäre "schön" wenn, wenn jemand vielleicht ähnliche/gleiche Erfahrungen gemacht hat und mir paar Tipps geben könnte