Besuchsrechte in Einliegerwohnung trotz Vertragsklausel

  • Hallo,

    ich habe aus beruflichen Gründen eine Soutterrain-Einliegerwohnung für 5 Monate gemietet. Der Eingang is seperat durch den Garten und es befindet sich in der Wohnung ein Aufgang zur Wohnung des Vermieters, wobei die Tür nach oben abgesperrt ist (d.h. ich komme nicht hoch, aber der Vermieter könnte in meine Souterrain-Wohnung).

    Im Mietvertrag steht, dass ich Besuch nur auf Anfrage empfangen darf und keinem "Dritten" die Schlüssel aushändigen darf.

    Nachdem ich mich mit dem Vermieter unterhalten hatte und meinen Freund, der ca. eine Woche zu Besuch kommen wollte, angekündigt hatte, meinte der Vermieter freundlich, mein Freund könne auch in der Wohnung verbleiben während ich auf Arbeit bin. (Habe leider keine Zeugen für das Gespräch)

    Heute als mein Freund noch in der Wohnung war (und ich natürlich auf Arbeit) hat der Vermieter ihn einfach rausgeschmissen und die Wohnungsschlüssel weggenommen. Als ich mit dem Vermieter geredet habe, meinte dieser er hätte niemals gesagt, dass mein Freund in der Wohnung bleiben dürfte und ich hätte auch nicht das Recht auf Besuch und die Schlüsselweitergabe an "Dritte" weil das ein möbliertes Zimmer auf Zeit ist und da ganz andere Regeln und Rechte gelten als z.B. das ca. 6 Wochen Besucherrecht. Ich habe mittlerweile den Schlüssel zurück, aber der Vermieter droht mir mit sofortigen Rausschmiss (dabei besteht das Mietverhältnis nur noch bis zum 31. August).

    Meine Fragen:
    1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?

    2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?

    3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?

    Wäre "schön" wenn, wenn jemand vielleicht ähnliche/gleiche Erfahrungen gemacht hat und mir paar Tipps geben könnte

  • Wozu aufregen wenn der Vertrag am 31.08. endet?

    Aber gut man könnte dem VM einen Schuß vor den Bug versetzen.

    Gibt es eine schriftliche Begründung für die Befristung des Vertrages?

    Ist es wirklich nur ein Zimmer im Haus des Vermieters?

    Und was, wenn überhaupt, steht zur Möblierung, im Mietvertrag?

    Zitat

    und ich hätte auch nicht das Recht auf Besuch und die Schlüsselweitergabe an "Dritte" ...

    Das ist natürlich kompletter Blödsinn. Auch wenn es ein möbliertes Zimmer ist.


  • 1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?

    2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?

    3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?

    Das Mietrecht ist per Gesetz festgelegt und gilt auch für Ihren Herrn Vermieter.
    Da der Vertrag in einigen Tagen endet, würde ich nichts unternehmen. Achtung bei der Wohnungsübergabe.
    Dieser saubere Herr könnte Ihnen noch irgendwas anhängen.

  • Also bei der Wohnungsübergabe alles abfotografieren und festhalten?!

    und ich will auch keinen Aufstand machen, aber ich muss eben bis morgen noch arbeiten und mein Freund und ich fahren eben erst morgen abend nach Hause (ca. 600 km) d.h. er kann nicht mal eben wo anders bleiben bzw. selber schnell heimfahren. also wenn er meinen Freund nochmal rausschmeist, oder eben mich/meine Sachen, während ich auf der Arbeit bin, kann ich schon einfach die Polizei rufen?

    Gibt es eine schriftliche Begründung für die Befristung des Vertrages?

    Naja einfach nur dass er die 5 Monate gilt.

    Wegen Möblierung sind eben die verschiedenen Sachen angegeben,die schon drin warn, also ganz normal.
    und es ist eben eine Souterrain-Wohnung mit eigener Kochstelle und eigenem Bad.

  • Zitat

    Naja einfach nur dass er die 5 Monate gilt.

    Ist ohne genaue Angabe eine Grundes, da es sich, so sehe ich das, nicht um Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung handelt unwirksam.

    Möblierung/Einrichtung von Bad und Küche zählen nicht.

    Wie gesagt, Besuch darf der Vermieter weder verbieten noch diesen raus werfen.

  • [quote='1']Ist ohne genaue Angabe eine Grundes, da es sich, so sehe ich das, nicht um Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung handelt unwirksam. [QUOTE]

    naja okay, das würde ich niemals nie anfechten, weil ich will und muss ja da auch unbedingt weg.Hätte einfach nur gern meine Ruhe ohne diesesn Psychoterror.

    Aber vielen lieben Dank für die Antworten, dachte irgendwie ich steh allein mit meiner Meinung und Anwalt kann ich mir auch nicht so einfach leisten...
    Werde nie wieder eine Einliegerwohnung nehmen, denn auch fünf Monate können verdammt lang sein...

    Einmal editiert, zuletzt von fragolino (19. August 2014 um 18:16)

  • fragolino:

    "Heute als mein Freund noch in der Wohnung war (und ich natürlich auf Arbeit) hat der Vermieter ihn einfach rausgeschmissen"
    - Körperliche Gewalt? => Polizei rufen.

    "die Wohnungsschlüssel weggenommen."
    - Diebstahl, Polizei rufen.

    "der Vermieter droht mir mit sofortigen Rausschmiss"
    - Ankündigung einer Straftat: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

    "1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?"
    - MV anwaltlich kostenpflichtig prüfen kassen...

    "2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?"
    - Dein Freund und Helfer hat die TelNr. 110.

    "3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?"
    - Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht.

    "Wäre "schön" wenn, wenn jemand vielleicht ähnliche/gleiche Erfahrungen gemacht hat und mir paar Tipps geben könnte"
    - Bist abba reichlich spät...

  • Meine Fragen:
    1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?

    2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?

    3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?

    Wäre "schön" wenn, wenn jemand vielleicht ähnliche/gleiche Erfahrungen gemacht hat und mir paar Tipps geben könnte[/QUOTE]

    1. doch du darfst besuch empfangen wie du willst, dein vermieter geht das nichts an !!!
    du darfst sogar dauerbesuch haben, ( 4-6 wochen ) diesen besuch darfst du natürlich auch die schlüssel geben, du darfst nur keine untermieter haben, sollte dir keine genehmigung vorliegen oder dies nicht im mv geregelt ist !

    2. nein ohne deine zustimmung darf dein vermieter nicht mal die wohnung/ zimmer betreten, es sei den es liegt ein richterlicher beschluß vor ansonsten darf die wohnung/zimmer nur bei gefahr im vollzug geöffnet werden, dies nutzt oft die polizei oder die feuerwehr bei notfällen,

    rausschmeissen kann er dich nur mit richterlichen beschuß, diesen zu bewirken kann gerne mal über 9 monate dauern.

    3. da er deinen freund rausgeschmissen hat, was er natürlich nicht durfte hast du schadensersatzansprüche, da du dein mietobjekt nicht normal nutzen konntest.

    der punkt, das du besuch nur auf anfrage empfangen darfst ist nichtig, als mieter hast du eine ganze menge rechte an der mietsache viele vermieten möchten das nicht wahr haben.

    sei froh das dein vertrag ausläuft und du da raus kommst, aber ich lege dir einen besuch beim anwalt sowie eine schadensersatzklage ans herz, solche vermieter müßen auch mal merken das sie nicht machen können was sie wollen ;)

    viele grüße,
    lucky

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