Mietminderung nach Tiefgaragenbrand

  • Hallo liebe Nutzer,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, welches eine eigene, private Tiefgarage besitzt. Zu meiner Wohnung gehört ein Stellplatz in dieser Tiefgarage, hierfür beträgt die monatliche Miete € 31,-. Vor zwei Wochen ist in der Tiefgarage ein Auto eines anderen Mieters komplett abgebrannt, wodurch die gesamte Tiefgarage stark beschädigt wurde. Seither ist die Tiefgarage nicht mehr nutzbar und muss saniert werden. Die Sanierung dauert voraussichtlich 4-5 Monate.

    Muss ich für die Zeit, in welcher die Tiefgarage nicht nutzbar ist, die monatliche Miete weiterzahlen oder kann ich eine Mietminderung von 100% geltend machen? Falls dies so wäre, wie kann ich diese geltend machen? Den Mangel erst zu melden und eine Frist zu setzen macht irgendwie keinen Sinn, da unserer Hausverwaltung der Brand selbstverständlich bereits bekannt ist :confused: Auf der anderen Seite kann mein Vermieter ja auch nichts für den Brand und hätte dadurch Mietausfälle...

    Falls mir hier jemand helfen könnte, wäre ich Euch sehr dankbar! :o

    Viele Grüße

  • Ich würde das ganze schriftlich nochmal an den Vermieter schicken und die Miete für den Stellplatz um 100% mindern. Nur weil der der Vermieter für den Brand nichts kann heißt das ja noch lange nicht, dass du was Zahlen musst, was du nicht nutzen kannst. Ganz nebenbei kann der Vermieter höchstwahrscheinlich auch von seiner Versicherung wieder holen.

  • Da ja die Garage durch einen Brand nicht benützt werden kann, darf man die Garagen Miete um 100 % kürzen. Aber nur solange die Garage nicht benützt werden kann. Das aber bitte dem Vermieter schriftlich per Einschreiben mitteilen.
    Da die Mietsache mangelhaft ist, ist es eine Mietminderung nach §536 BGB.
    Du kannst sogar bereits bezahlte Miete zurückfordern.

  • Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir sehr weiter! :) Ich hab mir schon gedacht, dass das so ist, war mir aber nicht ganz sicher. Ich denke auch, dass mein Vermieter die Mietausfälle bei der Versicherung des Verursachers geltend machen kann. Ich werde jetzt auf jeden Fall mal ein freundliches Schreiben an meine Hausverwaltung aufsetzen :o

  • Zitat

    Auf der anderen Seite kann mein Vermieter ja auch nichts für den Brand und hätte dadurch Mietausfälle...

    Ein Anspruch auf Mietminderung ergibt sich aus § 536 BGB. Hier steht nichts davon, dass der Vermieter den Mangel schuldet haben muss. Ist in dem Falle sein Pech. Warum sollst Du für etwas zahlen, dass Du nicht nutzen kannst?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ts128:

    "Ich denke auch, dass mein Vermieter die Mietausfälle bei der Versicherung des Verursachers geltend machen kann."
    - Des VM Kopf brauchst Du Dir nicht zu zerbrechen.

    "Ich werde jetzt auf jeden Fall mal ein freundliches Schreiben an meine Hausverwaltung aufsetzen :o"
    - Ein kurzes knappes sachliches an Deinen VM (der ist Dein Vertragspartner!) genügt.

  • Lass dich bitte nicht davon abbringen freundlich zu schreiben. Wahrscheinlich wird es gar kein Problem sein, dass du für die Zeit in der du die Garage nicht nutzen kannst keine Miete dafür zahlst (ist ja logisch). Ich würde das auch nicht per Einschreiben schicken, macht nur Arbeit und zeigt gleich ein gewisses Misstrauen. Besser paralell per Email, dann ist es auch angekommen.

    Gruss

  • Lass dich bitte nicht davon abbringen freundlich zu schreiben. Wahrscheinlich wird es gar kein Problem sein, dass du für die Zeit in der du die Garage nicht nutzen kannst keine Miete dafür zahlst (ist ja logisch). Ich würde das auch nicht per Einschreiben schicken, macht nur Arbeit und zeigt gleich ein gewisses Misstrauen. Besser paralell per Email, dann ist es auch angekommen.

    Es geht hier aber nicht um Mißtrauen sondern um eine rechtssichere Zustellung, da er die Miete nur mindern darf, wenn er den Vermieter vorher informiert hat. eMail ist nicht rechtssicher, es sei denn der Empfänger bestätigt den Empfang.

    Das Nichtzahlen der Miete ist nur dann kein Problem, wenn es rechtlich einwandfrei gemacht wird. So wie du es empfiehlst, bereitest du den Weg für eine spätere fristlose Kündigung. Da es sich hier um eine Hausverwaltung handelt, wird sich diese sicher mit den rechtlichen Gegebenheiten auskennen und diese auch nutzen.

  • Cepheus73

    Natürlich hast du recht, ein Einschreiben ist ein rechtlich sicherer Weg, wenn man eine Mietminderung ankündigen und anschließend ohne weitere Rückantwort die Mietzahlung sofort einstellen will. Davon rede ich hier nicht. Ich rede hier von einem normalen Umgang miteinander. TS128 schickt eine Email und erklärt die Lage, anschließend sagt der Vermieter oder Verwalter o.k.. Wenn man auf eine Email oder einen Brief nach einer Woche keine Rückmeldung erhält kann man immer noch ein Einschreiben schicken. Die Verzögerung würde ich riskieren. Wir reden hier schließlich über 30 Euro pro Monat (8 Euro/Woche).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!