Miteinander reden ?? Ja, das habe ich heute versucht, ohne Ergebnis. Auch habe ich das mit den Hacken angesprochen, der Vermieter, bzw. dem sein Mitarbeiter solle mir doch bitte mal erklären, wie man ein Fahrrad mit ca. 13 Kilo so ohne weiteres an den "Hacken hängen kann" Oder, wie z.b. es meine Frau schaffen soll.. Auch das es jetzt auf einmal jemanden stört, wie viele Fahrräder da rumstehen, wo doch in der Hausordnung keine genau Anzahl darüber enthalten ist. Der Vermieter bleibt auf dem Standpunkt. Alles andere interessiert nicht. Immerhin habe ich heute in Erfahrung bringen können, das der Vermieter nicht ohne weiteres Fahrräder oder andere Gegenstände im Fahrradkeller oder in Gemeinschaftsräumen so einfach entfernen darf. Wenn er das macht, ist es Diebstahl. Noch dazu ist die Fristsetzung zu kurz angesetzt.
Beiträge von Andreas Braun
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Wohlgemerkt, bei uns im Haus haben jeweils 4 Mietparteien einen eigenen Fahrradkeller (Insgesamt 8 Mietparteien).
In unserem Fahrradkeller hat 1 Mieter mehr als 2 Fahrräder, (insgesamt 4) und das sind keine Schrotträder, und werden auch regelmäßig benützt.
Die beiden anderen Mieter haben keine Fahrräder. Und wir haben 3 Fahrräder, die regelmäßig benützt werden. Der Platz ist vorhanden. Es hat auch in den letzten 10-12 Jahren keinen gestört, wieviele Fahrräder im Fahrradkeller stehen. In der Hausordnung steht keine Anzahl über die Fahrräder.
Die Hacken an der Decke werden nicht benützt. Weil es nicht gerade leicht ist, die Fahrräder dort einzuhängen, und auch wieder auszuhängen. Ich werde mal bei Gelegenheit ein Foto von den Hacken machen. -
Das Problem ist unter anderem in der Anzahl der Fahrräder, die auf einmal auf max. 2 beschränkt wird. Nicht nur in unserem Haushalt haben wir mehr als 2 Fahrrädern, die regelmäßig benützt werden. Obwohl, was heißt regelmäßig ?
In der Hausordnung ist keine Anzahl darüber.Wegen dem Fahrradträger: Es heißt, wegen Brandschutz. Nun ja, wenn es danach geht, dann müssen ja auch die Fahrräder wegen Brandschutz entfernt werden. Der Fahrradträger besteht zu 95% aus Metall, und der Kunststoff ist schwer entflammbar. Demzufolge zieht das mit dem Brandschutz nicht. (Ich habe vor ein paar Tagen mit einem Feuerwehrmann darüber gesprochen).
Der hat mir erzählt, das alle Kinderwägen nicht im Treppenhaus und auch nicht vor dem Haus abgestellt werden sollten. Wegen Brandschutz.. Ein Kinderwagen ist schnell entflammbar, und der Kunststoffmix enthält zum teil hochgiftige Gase. Aber da sagt der Vermieter kein Wort. -
Da ja die Garage durch einen Brand nicht benützt werden kann, darf man die Garagen Miete um 100 % kürzen. Aber nur solange die Garage nicht benützt werden kann. Das aber bitte dem Vermieter schriftlich per Einschreiben mitteilen.
Da die Mietsache mangelhaft ist, ist es eine Mietminderung nach §536 BGB.
Du kannst sogar bereits bezahlte Miete zurückfordern. -
Hallo
In unserem Haus gibt es 2 Gemeinschaftsräume, wo an der Decke Hacken befestigt sind, um die Fahrräder dort aufzuhängen, was sich für fast alle Mieter als schwierig gestaltet. Deswegen stehen die großen Fahrräder auf dem Boden. Seit 2011 habe ich einen Fahrrad Kupplungsträger, der bei Nichtgebrauch an einem der Hacken hängt, das hat bisher weder den anderen Mietern, Hausmeister und dem Vermieter gestört. An den paar Hacken hängt kein Fahrrad.
Jetzt gibt es einen Aushang: "Das Abstellen eines Autofahrradhalters, Buggy, Spielzeug, Kinderroller etc.. ist nicht gestattet."
Noch dazu heißt es weiter: "Möchten wir Sie bitten, nur Fahrräder, die sich in der regelmäßigen Benutzung befinden, und nicht mehr als zwei Räder pro Haushalt im Fahrradkeller abzustellen.
Bitte entfernen Sie dies unverzüglich, spätestens jedoch bis 2.9.2014. Sollten wir nach dem Datum diese Gegenstände vorfinden, werde diese von der GEWOFAG (Vermieter) ohne weiter Benachrichtigung entfernt"Es haben Haushalte mehr als 2 Fahrräder, die benutz werden. Und, auch das mit mehreren Fahrrädern hat bisher keinen gestört.
Mein Frage: Darf der Vermieter es einfach so verbieten ? Darf der Vermieter es einfach so entfernen ?
Anmerkung, in der Hausordnung steht: "Fahrräder, Kinderwagen und sonstige Spielfahrzeuge dürfen nur im eigenem Kelleraum untergebracht werden. Nur im Gebrauch befindliche und fahrbereite Fahrräder und Kinderwagen dürfen im etwa vorhandenen Fahrradkeller abgestellt werden."
Hier kann man die ganze Hausordnung nachlesen: http://www.gewofag.com/wp-content/upl…rdnung_9_11.pdf
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