Hallo ![]()
Wit haben ein Problem. Unsere Oma (87) kann, nachdem sich ihr Gesundheitszustand rapide verschleichtert hat, nicht mehr in ihre Wohnung zurück, in der sie seit ca. 70 Jahren lebte. Einzige Möglichket war ein Umzug ins Pflegeheim. Wir haben den Vermieter umgehend unterrichtet und dann auf dessen Bitte eine schriftliche Kündigung des Mietvertrages eingereicht. Mit Schreiben vom 28.06.2014 haben wir außerordentlich zum 31.07.2014 gekündigt, weil Oma die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kann. Der Vermieter besteht nun auf EInhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.10.2014. Das obwohl es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt, für die es eine lange Warteliste gibt.
Wir haben die Wohnung komplett leer geräumt und zum 31.07.2014 übergeben. Der Vermieter hat die Schlüssel auch entgegengenmmen und bereitet nun die Kernsanierung vor.
Bei der Übergabe meinte der Vermieter, er überlege, wann er Oma aus dem Mitvertrag rauslassen würde und würde uns zeitnah Bescheid geben. Er hat dann die Miete wieder abgebucht und sich ansonsten nicht mehr gemeldet. Wir haben dann die Mietlastschrift zurückgeholt und am nächsten Tag lag sein Schreiben in unserem Briefkasten, dass er auf die volle Einhaltung der 3 Monate bestehe...
Omas Rente geht vollständig an das Pflegeheim. Rücklagen hat sie nicht.
Hat jemand Erfahrungswerte in einem solchen Fall?
Ach ja: die Wohnung ist eine Genossenschaftswohnung; ca. 8 Wochen vorher hatte der Vermieter uns gefragt, ob Oma nochmal genesen würde und in die Wohnung zurückkäme; die Genossenschafte hätten eine Interessenten-Warteliste mit jungen Familien und würde sich ggf. über die baldige Rückgabe freuen...