Außerordentliche Kündigung durch Mieter wegen Umzug in Pflegeheim

  • Hallo :)

    Wit haben ein Problem. Unsere Oma (87) kann, nachdem sich ihr Gesundheitszustand rapide verschleichtert hat, nicht mehr in ihre Wohnung zurück, in der sie seit ca. 70 Jahren lebte. Einzige Möglichket war ein Umzug ins Pflegeheim. Wir haben den Vermieter umgehend unterrichtet und dann auf dessen Bitte eine schriftliche Kündigung des Mietvertrages eingereicht. Mit Schreiben vom 28.06.2014 haben wir außerordentlich zum 31.07.2014 gekündigt, weil Oma die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kann. Der Vermieter besteht nun auf EInhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.10.2014. Das obwohl es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt, für die es eine lange Warteliste gibt.

    Wir haben die Wohnung komplett leer geräumt und zum 31.07.2014 übergeben. Der Vermieter hat die Schlüssel auch entgegengenmmen und bereitet nun die Kernsanierung vor.

    Bei der Übergabe meinte der Vermieter, er überlege, wann er Oma aus dem Mitvertrag rauslassen würde und würde uns zeitnah Bescheid geben. Er hat dann die Miete wieder abgebucht und sich ansonsten nicht mehr gemeldet. Wir haben dann die Mietlastschrift zurückgeholt und am nächsten Tag lag sein Schreiben in unserem Briefkasten, dass er auf die volle Einhaltung der 3 Monate bestehe...

    Omas Rente geht vollständig an das Pflegeheim. Rücklagen hat sie nicht.

    Hat jemand Erfahrungswerte in einem solchen Fall?

    Ach ja: die Wohnung ist eine Genossenschaftswohnung; ca. 8 Wochen vorher hatte der Vermieter uns gefragt, ob Oma nochmal genesen würde und in die Wohnung zurückkäme; die Genossenschafte hätten eine Interessenten-Warteliste mit jungen Familien und würde sich ggf. über die baldige Rückgabe freuen...


  • Mit Schreiben vom 28.06.2014 haben wir außerordentlich zum 31.07.2014 gekündigt, weil Oma die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kann.


    Das reicht leider nicht für eine außerordentliche Kündigung.

    Zitat


    Der Vermieter besteht nun auf EInhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.10.2014.


    Das ist korrekt

    Zitat

    Das obwohl es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt, für die es eine lange Warteliste gibt.


    Das ist ohne jegliche Bedeutung.

    Zitat

    Wir haben die Wohnung komplett leer geräumt und zum 31.07.2014 übergeben. Der Vermieter hat die Schlüssel auch entgegengenmmen und bereitet nun die Kernsanierung vor.


    Und das alles auf Eure Kosten. Von einem Fettnäppchen ins andere gestolpert.

    Zitat


    Bei der Übergabe meinte der Vermieter, er überlege, wann er Oma aus dem Mitvertrag rauslassen würde und würde uns zeitnah Bescheid geben.

    Meinen kann man viel.

    Zitat

    Hat jemand Erfahrungswerte in einem solchen Fall?

    Möglich ist alles. Ich hege keine Hoffnung

  • Was meinen Sie dazu?

    "Die Rechtsprechung ist - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - einhellig der Ansicht, dass betagte - als solche wurden z. B. schon 67-jährige Mieter bezeichnet, die in ein Altenheim umziehen wollten, insoweit bitte ich den Ausdruck nicht misszuverstehen - Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis haben. Der Umzug in ein Altenpflegeheim oder Seniorenheim stellt einen gewichtigen Grund dar, der zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den betagten Mieter berechtigt. Das wurde z. B. entschieden von dem Amtsgericht Münster, Urteil vom 16. März 2000, Aktenzeichen: 54 C 6052/99 oder auch dem Amtsgericht Altötting, Urteil vom 14. Februar 1997, Aktenzeichen: 2 C 3625/96.
    In einer solchen Situation kann also die Kündigungsfrist unterschritten werden, d. h..
    verkürzt werden (in der Regel 4-6 Wochen), wobei die jeweilige Situation auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen ist. Eine sehr leichte Möglichkeit einer Neuvermietung kann eine entsprechend kurze Kündigungsfrist rechtfertigen."

  • Ein interessantes Thema.

    Sie Frage wäre ja auch, ob z.B. die Annahme des Wohnungsschlüssels seitens des Vermieters eine "Anerkenntnis" der Kündigung darstellt. Immerhin hat ein Mieter, der auszieht und die Schlüssel weggibt, m.E. die Sachherrschafft über die Mietsache abgegeben, was er, wenn ich mich nicht irre, zumindest an Dritte normalerweise ja gar nicht dürfte. Ein Vermieter hat m.E. die Sachherrschaft mit den Wohnungsschlüsseln übernommen. Er nutzt seine erlangte Herrschaft ja auch aus, wenn er anfängt zu renovieren.

    Hier sind's ja eh nur Meinungen ... doch beide Punkte (fristlose Kündigung bei alters-/gesundheitsbedingter Umzug und Bedeutung der Schlüsselübernahme) wären es in meinen Augen wert, bei einem Fachanwalt hinterfragt zu werden.

  • Amtsgerichtsurteile sind und bleiben was sie sind. Sie beziehen sich immer auf einen konkreten Fall. Schon kleine Nuancen können bei anderen Fällen und Gerichten eine völlig andere Entscheidung rechtfertigen. Sie tragen keinen Grundsatzcharakter.
    Also Vorsicht!
    Deshalb ist es immer geraten bei Auskünften sich an die Gesetze zu halten.

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