Ja, die Zählerstände wurden abgelesen und Gas und Strom bereits abgemeldet.
Beiträge von Frankehi
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Und: nein, die kernsanierung macht er nicht auf UNSERE Kosten, sondern auf seine eigenen. Die Wohnung wurde schon übergeben.
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Was meinen Sie dazu?
"Die Rechtsprechung ist - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - einhellig der Ansicht, dass betagte - als solche wurden z. B. schon 67-jährige Mieter bezeichnet, die in ein Altenheim umziehen wollten, insoweit bitte ich den Ausdruck nicht misszuverstehen - Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis haben. Der Umzug in ein Altenpflegeheim oder Seniorenheim stellt einen gewichtigen Grund dar, der zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den betagten Mieter berechtigt. Das wurde z. B. entschieden von dem Amtsgericht Münster, Urteil vom 16. März 2000, Aktenzeichen: 54 C 6052/99 oder auch dem Amtsgericht Altötting, Urteil vom 14. Februar 1997, Aktenzeichen: 2 C 3625/96.
In einer solchen Situation kann also die Kündigungsfrist unterschritten werden, d. h..
verkürzt werden (in der Regel 4-6 Wochen), wobei die jeweilige Situation auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen ist. Eine sehr leichte Möglichkeit einer Neuvermietung kann eine entsprechend kurze Kündigungsfrist rechtfertigen." -
Hallo

Noch eine Frage:
Unsere Oma (87) musste nachdem sich ihr Zustand (Schlaganfall + Demenz) massiv verschlechtert hat, ins Pflegeheim einziehen und ihre Mietwohnung kündigen.
Die Wohnung wurde in den 30er Jahren mit Kohleöfen angemietet.
Sie liegt in einem Genossenschafts-Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien.1973 haben meine Schwiegereltern dann in Absprache mit dem Vermieter auf ihre Kosten eine Gasetagenheizung eingebaut. In den anderen Wohnungen wurden die Heizungen durch und auf Kosten der Vermieterin eingebaut.
Der Vermieter hat in all den Jahren NICHTS an der Wohnung renoviert.
Alle notwendigen Reparaturen, Modernisierungen bis hin zum Fensteraustausch haben meine Schwiegereltern selbst übernommen.Die Wohnung wird nun durch die Vermieterin komplett kernsaniert und erhält dann eine neue Gasetagenheizung.
Nun war am 31.07.2014 Überabe der Wohnung, bei der die Vermieteinr auch die Schlüssel erhalten hat.
Bei der Übergabe erklärte die Vermieterin, alles sei ok, aber die Heizung müsse noch samt Leitungen und Heizkörpern ausgebaut werden. Sie hat uns nun geschrieben, dass wir die Schlüssel hierzu in ihrem Büro abholen könnten. Andernfalls würde sie die Heizung auf Kosten unserer Oma ausbauen lassen.Oma ist im Pflegeheim, hat keine fnanziellen Rücklagen und kann sich an nichts mehr erinnern.
Sind wir verpflichtet die Heizung auszubauen?
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Hallo

Wit haben ein Problem. Unsere Oma (87) kann, nachdem sich ihr Gesundheitszustand rapide verschleichtert hat, nicht mehr in ihre Wohnung zurück, in der sie seit ca. 70 Jahren lebte. Einzige Möglichket war ein Umzug ins Pflegeheim. Wir haben den Vermieter umgehend unterrichtet und dann auf dessen Bitte eine schriftliche Kündigung des Mietvertrages eingereicht. Mit Schreiben vom 28.06.2014 haben wir außerordentlich zum 31.07.2014 gekündigt, weil Oma die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kann. Der Vermieter besteht nun auf EInhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.10.2014. Das obwohl es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt, für die es eine lange Warteliste gibt.
Wir haben die Wohnung komplett leer geräumt und zum 31.07.2014 übergeben. Der Vermieter hat die Schlüssel auch entgegengenmmen und bereitet nun die Kernsanierung vor.
Bei der Übergabe meinte der Vermieter, er überlege, wann er Oma aus dem Mitvertrag rauslassen würde und würde uns zeitnah Bescheid geben. Er hat dann die Miete wieder abgebucht und sich ansonsten nicht mehr gemeldet. Wir haben dann die Mietlastschrift zurückgeholt und am nächsten Tag lag sein Schreiben in unserem Briefkasten, dass er auf die volle Einhaltung der 3 Monate bestehe...
Omas Rente geht vollständig an das Pflegeheim. Rücklagen hat sie nicht.
Hat jemand Erfahrungswerte in einem solchen Fall?
Ach ja: die Wohnung ist eine Genossenschaftswohnung; ca. 8 Wochen vorher hatte der Vermieter uns gefragt, ob Oma nochmal genesen würde und in die Wohnung zurückkäme; die Genossenschafte hätten eine Interessenten-Warteliste mit jungen Familien und würde sich ggf. über die baldige Rückgabe freuen...
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