Abzocke durch Vermieter

  • Hallo,

    ich habe das Problem, in 2 verschiedenen Fällen ohne wirklichen Grund Geld an den Vermieter zahlen zu müssen.

    Fall 1:
    Vertragsklausel:
    Der Mieter zahlt zur Abgeltung der Vermietungsbemühungen des Vermieters eine Pauschale von 150,00 €.
    Was genau bedeutet dies und ist diese Klausel angreifbar ?

    Fall 2:
    Da ich einen Nachmieter gefunden habe, fordert die Vermietung 100 € Verwaltungsgebühr. Diese Forderung befindet sich jedoch nicht im Mietvertrag, noch habe ich irgendein Einverständnis per Unterschrift oder direkter Zustimmung gegeben.
    Dieser Hinweis wurde lediglich per Mail mit dem Hinweis, dass das Auftreiben eines Nachmieters mich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, gegeben.

    Ist diese Forderung rechtens, besonders, da letztenendes gerade diese Verwaltungstätigkeit nunmal die Aufgabe solcher Angestellter (einer Hausverwaltung) ist und ich nicht verstehen würde, wieso ich nun deren Arbeit entlohnen soll ?

    3.

    Darf die Vermietung die beiden Gebühren von der Kaution abziehen oder muss die Kaution (falls keine Wohnungsmängel) zuerst vollständig überwiesen werden ?

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von jowasgehtab (18. August 2014 um 10:22)

  • Zitat

    Der Mieter zahlt zur Abgeltung der Vermietungsbemühungen des Vermieters eine Pauschale von 150,00 €.
    Was genau bedeutet dies und ist diese Klausel angreifbar ?

    Bedeutet m. M. n. das sich der VM die Kosten, z. B. für Inserate, erstatten lassen will.

    Ist aber unwirksam.

    Zitat

    Da ich einen Nachmieter gefunden habe, fordert die Vermietung 100 € Verwaltungsgebühr. Diese Forderung befindet sich jedoch nicht im Mietvertrag, noch habe ich irgendein Einverständnis per Unterschrift oder direkter Zustimmung gegeben.
    Dieser Hinweis wurde lediglich per Mail mit dem Hinweis, dass das Auftreiben eines Nachmieters mich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, gegeben.

    Ist auch unwirksam. Aber der Vermieter muß weder einen von Dir gesuchten Nachmieter akzeptieren, noch Dich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen.

    Zitat

    Darf die Vermietung die beiden Gebühren von der Kaution abziehen oder muss die Kaution (falls keine Wohnungsmängel) zuerst vollständig überwiesen werden ?

    Diese Gebühren, da unzulässig, darf er nicht mit der Kaution verrechnen. Allerdings muß er auch die Kaution nicht sofort auszahlen.

    Denn entgegen dem weit verbreiteten Irrglaube ist die Kaution nicht nur für Schäden an der Wohnung da.

    Auch für z. B. Mietrückstände und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen.

  • Zitat


    Fall 1:
    Vertragsklausel:
    Der Mieter zahlt zur Abgeltung der Vermietungsbemühungen des Vermieters eine Pauschale von 150,00 €.
    Was genau bedeutet dies und ist diese Klausel angreifbar ?

    Was sind denn Vermietungsbemühungen und warum musst Du diese zahlen? So etwas habe ich noch nie gehört. Das würde ich mir vom Vermieter erklären lassen.

    Zitat

    Fall 2:
    Da ich einen Nachmieter gefunden habe, fordert die Vermietung 100 € Verwaltungsgebühr.

    das kann die Verwaltung schon so machen. Du musst den Betrag sicher nicht zahlen. Auf der anderen Seite muss der Vermieter aber keinen Nachmieter akzeptieren. Hier herrscht Vertragsfreiheit.
    Zahlst Du also keine 100 €, kommst Du nicht eher aus dem Vertrag.

    Das habe ich bei meinen Mietern auch ähnlich gemacht. Wollten die eher aus dem Vertrag, wurde eine schriftliche Vereinbarung angefertigt, wonach der Mieter mit Abstandszahlung aus dem Vertrag kommt.

    Zitat

    3.

    Darf die Vermietung die beiden Gebühren von der Kaution abziehen oder muss die Kaution (falls keine Wohnungsmängel) zuerst vollständig überwiesen werden ?

    Da ich nicht weiß, was eine "Vermietungsbemühung" ist, kann ich nicht sagen, was abgezogen darf und was nicht.
    Ansonsten muss der Vermieter nicht die komplette Kaution auszahlen. Er kann einen angemessenen Teil für noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten. Längstens also bis zum 31.12.2015.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (18. August 2014 um 10:56)

  • d.h., selbst, wenn die gebühr nichtmal transparent ist, man also nicht weiß, wie sie sich zusammensetzt, sitzt er am längeren hebel, da er, wenn ich nicht zahle, den nachmieter nicht akzeptieren muss ?

    was aber, wenn der nachmieter bereits unterschrieben hat und kaution etc. gezahlt hat und nur noch die übergabe bevorsteht. bin ich dann nicht automatisch ausm vertrag raus ? ich meine mal gelesen zu haben, dass man automatisch raus ist, wenn ein nachmieter unterschreibt.

  • Zitat

    d.h., selbst, wenn die gebühr nichtmal transparent ist, man also nicht weiß, wie sie sich zusammensetzt, sitzt er am längeren hebel, da er, wenn ich nicht zahle, den nachmieter nicht akzeptieren muss ?

    Korrekt

    Zitat

    was aber, wenn der nachmieter bereits unterschrieben hat und kaution etc. gezahlt hat und nur noch die übergabe bevorsteht.

    Kannst Du nachweisen das ein Mietvertrag zustande gekommen ist bzw. bist Du nachweislich zum Tag x aus dem Vertrag entlassen?

    Ohne dem kannst Du frühestens eine Neuvermietung nachweisen wenn die Wohnung offensichtlich wieder bewohnt ist.

  • Es ist einfach eine Frage von Geben und Nehmen.
    Sie möchten eine Vertragsveränderung herbeiführen und glauben nun das vollständig zu Lasten des Vermieters tun zu können.

    Ich sage Ihnen, was hier rechtlich geht: Sie dürfen die 2 Jahre abwohnen, ohne Gebühr.
    Ist Ihnen ein früherer Auszug wichtiger, dann bleibt Ihnen nur das Abwägen Ihrer widerstreitenden Interessen.

    Wurde bereits ein Nachmieter gefunden, brauchen Sie ab Vertragsbeginn des neuen Mieters keine Miete bzw. Betriebskosten zahlen.
    Das hat aber nichts mit der Gebühr zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (18. August 2014 um 12:45)

  • Kann mir dann bitten noch jemand erklären, was genau die Vertragsklausel mit den 150 € bzw. Vermietungsbemühungen bedeutet ?
    Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden und der Vermieter meint mit den 100 Euro, die er in der Mail nannte, genau diese Klausel und es sind nicht am Ende 250 € sondern nur 100.
    Aber das weiß ich nicht.

    Ich könnte jedoch, wenn ich nun offiziell ausm Vertrag raus bin und die neue drin ist, theoretisch diese Zahlungen anfechten ?
    Was aber wahrscheinlich sinnlos ist ?

  • Kann mir dann bitten noch jemand erklären, was genau die Vertragsklausel mit den 150 € bzw. Vermietungsbemühungen bedeutet ?
    Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden und der Vermieter meint mit den 100 Euro, die er in der Mail nannte, genau diese Klausel und es sind nicht am Ende 250 € sondern nur 100.
    Aber das weiß ich nicht.

    Es gibt nur eine Person, die Dir das beantworten kann und das ist Dein Vermieter. Wenn Du es selbst als Mieter nicht weißt, wissen wir es erst recht nicht. ich habe von so einer Gebühr noch nichts gehört.

    Zitat

    Ich könnte jedoch, wenn ich nun offiziell ausm Vertrag raus bin und die neue drin ist, theoretisch diese Zahlungen anfechten ?


    Theoretisch kannst Du alles mögliche Anfechten. die Frage ist nur, ob Du Recht bekommst.

    Lass mich das kurz zusammenfassen: Du hast einen Vertrag über 2 Jahre (wie wurde der begründet?) und möchtest vorzeitig raus. Der Vermieter lässt dich auch raus, aber nur gegen eine Abstandszahlung. Hier ist alles rechtens. Dein vorzeitiger Auszug ist für den Vermieter durchaus mit Arbeit verbunden (Mietvertrag schreiben, Wohnung abnehmen und an den Neumieter übergeben, Zwischenablesungen organisieren, Kaution auflösen und wieder anlegen etc.), was der sich auch bezahlen lässt
    Er könnte genauso auf die Einhaltung des Vertrags bestehen. Es ist also ein Geben und Nehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Recht des Mieters und Vermieters zur ordentlichen Kündigung ist für die Dauer von zwei Jahren seit Ab-schluß des Mietvertrages ausgeschlossen. Nach Ablauf dieses Jahres verlängert sich der Kündigungsverzicht für beide Mietvertragsparteien um jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht eine Partei vorher mit einer Frist von 3 Monaten dieser Verlängerung widerspricht.

    - Dazu hatte ich hier schonmal nen Thread, weil ich die Wohnung kurzfristig fürs Studium mietete und als ich aufgrund von Studienfachwechsel die Uni & Stadt wechseln wollte und fristgemäß kündigte, wurde ich erst darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen 2 Jahresvertrag handelt. War also monatelang auf Nachmietersuche und wurde hier festgehalten, bis ich dann einen Anwalt einschaltete, der meinte, dass ich normal kündigen solle aufgrund der Urteile, die existieren etc. Dann fand ich aber gleichzeitig einen Nachmieter und deswegen bin ich momentan da, wo ich jetzt bin. Ist alles kacke gelaufen, weil ich anscheinend einfach direkt hätte ausziehen und die Ablehnung der Kündigung seitens der Vermietung ignorieren sollen. Aber naja


    Dass der Mieter am längeren Hebel sitzt, da er keinen Nachmieter annehmen muss und somit die Gebühr verlangen darf, ist mir nun bewusst. (Auch, wenn er wahrscheinlich einfach nur neue Namen in einen vorgefüllten MV eintragen muss. Außerdem handelt es sich um eine Hausverwaltung und der VM hat ja extra Angestellte für sowas, die extra für sowas Gehalt bekommen. Deswege finde ich das ein Unding, auch wenn ich vllt nicht im Recht bin.)

    Wenn jedoch der Nachmieter unterschrieben hat, bin ich ja aus der Bindung raus und habe erstmal den Rücken frei, um eventuell diese Gebühren anzufechten.

    Einmal editiert, zuletzt von jowasgehtab (18. August 2014 um 16:30)


  • Wenn jedoch der Nachmieter unterschrieben hat, bin ich ja aus der Bindung raus und habe erstmal den Rücken frei, um eventuell diese Gebühren anzufechten.

    Es wird alles gut. Das sollte Ihnen die "Gebühr" schon Wert sein.

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