Hallo,
ich habe das Problem, in 2 verschiedenen Fällen ohne wirklichen Grund Geld an den Vermieter zahlen zu müssen.
Fall 1:
Vertragsklausel:
Der Mieter zahlt zur Abgeltung der Vermietungsbemühungen des Vermieters eine Pauschale von 150,00 €.
Was genau bedeutet dies und ist diese Klausel angreifbar ?
Fall 2:
Da ich einen Nachmieter gefunden habe, fordert die Vermietung 100 € Verwaltungsgebühr. Diese Forderung befindet sich jedoch nicht im Mietvertrag, noch habe ich irgendein Einverständnis per Unterschrift oder direkter Zustimmung gegeben.
Dieser Hinweis wurde lediglich per Mail mit dem Hinweis, dass das Auftreiben eines Nachmieters mich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, gegeben.
Ist diese Forderung rechtens, besonders, da letztenendes gerade diese Verwaltungstätigkeit nunmal die Aufgabe solcher Angestellter (einer Hausverwaltung) ist und ich nicht verstehen würde, wieso ich nun deren Arbeit entlohnen soll ?
3.
Darf die Vermietung die beiden Gebühren von der Kaution abziehen oder muss die Kaution (falls keine Wohnungsmängel) zuerst vollständig überwiesen werden ?
Danke