Das Recht des Mieters und Vermieters zur ordentlichen Kündigung ist für die Dauer von zwei Jahren seit Ab-schluß des Mietvertrages ausgeschlossen. Nach Ablauf dieses Jahres verlängert sich der Kündigungsverzicht für beide Mietvertragsparteien um jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht eine Partei vorher mit einer Frist von 3 Monaten dieser Verlängerung widerspricht.
- Dazu hatte ich hier schonmal nen Thread, weil ich die Wohnung kurzfristig fürs Studium mietete und als ich aufgrund von Studienfachwechsel die Uni & Stadt wechseln wollte und fristgemäß kündigte, wurde ich erst darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen 2 Jahresvertrag handelt. War also monatelang auf Nachmietersuche und wurde hier festgehalten, bis ich dann einen Anwalt einschaltete, der meinte, dass ich normal kündigen solle aufgrund der Urteile, die existieren etc. Dann fand ich aber gleichzeitig einen Nachmieter und deswegen bin ich momentan da, wo ich jetzt bin. Ist alles kacke gelaufen, weil ich anscheinend einfach direkt hätte ausziehen und die Ablehnung der Kündigung seitens der Vermietung ignorieren sollen. Aber naja
Dass der Mieter am längeren Hebel sitzt, da er keinen Nachmieter annehmen muss und somit die Gebühr verlangen darf, ist mir nun bewusst. (Auch, wenn er wahrscheinlich einfach nur neue Namen in einen vorgefüllten MV eintragen muss. Außerdem handelt es sich um eine Hausverwaltung und der VM hat ja extra Angestellte für sowas, die extra für sowas Gehalt bekommen. Deswege finde ich das ein Unding, auch wenn ich vllt nicht im Recht bin.)
Wenn jedoch der Nachmieter unterschrieben hat, bin ich ja aus der Bindung raus und habe erstmal den Rücken frei, um eventuell diese Gebühren anzufechten.