Beiträge von jowasgehtab

    Das Recht des Mieters und Vermieters zur ordentlichen Kündigung ist für die Dauer von zwei Jahren seit Ab-schluß des Mietvertrages ausgeschlossen. Nach Ablauf dieses Jahres verlängert sich der Kündigungsverzicht für beide Mietvertragsparteien um jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht eine Partei vorher mit einer Frist von 3 Monaten dieser Verlängerung widerspricht.

    - Dazu hatte ich hier schonmal nen Thread, weil ich die Wohnung kurzfristig fürs Studium mietete und als ich aufgrund von Studienfachwechsel die Uni & Stadt wechseln wollte und fristgemäß kündigte, wurde ich erst darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen 2 Jahresvertrag handelt. War also monatelang auf Nachmietersuche und wurde hier festgehalten, bis ich dann einen Anwalt einschaltete, der meinte, dass ich normal kündigen solle aufgrund der Urteile, die existieren etc. Dann fand ich aber gleichzeitig einen Nachmieter und deswegen bin ich momentan da, wo ich jetzt bin. Ist alles kacke gelaufen, weil ich anscheinend einfach direkt hätte ausziehen und die Ablehnung der Kündigung seitens der Vermietung ignorieren sollen. Aber naja


    Dass der Mieter am längeren Hebel sitzt, da er keinen Nachmieter annehmen muss und somit die Gebühr verlangen darf, ist mir nun bewusst. (Auch, wenn er wahrscheinlich einfach nur neue Namen in einen vorgefüllten MV eintragen muss. Außerdem handelt es sich um eine Hausverwaltung und der VM hat ja extra Angestellte für sowas, die extra für sowas Gehalt bekommen. Deswege finde ich das ein Unding, auch wenn ich vllt nicht im Recht bin.)

    Wenn jedoch der Nachmieter unterschrieben hat, bin ich ja aus der Bindung raus und habe erstmal den Rücken frei, um eventuell diese Gebühren anzufechten.

    Kann mir dann bitten noch jemand erklären, was genau die Vertragsklausel mit den 150 € bzw. Vermietungsbemühungen bedeutet ?
    Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden und der Vermieter meint mit den 100 Euro, die er in der Mail nannte, genau diese Klausel und es sind nicht am Ende 250 € sondern nur 100.
    Aber das weiß ich nicht.

    Ich könnte jedoch, wenn ich nun offiziell ausm Vertrag raus bin und die neue drin ist, theoretisch diese Zahlungen anfechten ?
    Was aber wahrscheinlich sinnlos ist ?

    d.h., selbst, wenn die gebühr nichtmal transparent ist, man also nicht weiß, wie sie sich zusammensetzt, sitzt er am längeren hebel, da er, wenn ich nicht zahle, den nachmieter nicht akzeptieren muss ?

    was aber, wenn der nachmieter bereits unterschrieben hat und kaution etc. gezahlt hat und nur noch die übergabe bevorsteht. bin ich dann nicht automatisch ausm vertrag raus ? ich meine mal gelesen zu haben, dass man automatisch raus ist, wenn ein nachmieter unterschreibt.

    Hallo,

    ich habe das Problem, in 2 verschiedenen Fällen ohne wirklichen Grund Geld an den Vermieter zahlen zu müssen.

    Fall 1:
    Vertragsklausel:
    Der Mieter zahlt zur Abgeltung der Vermietungsbemühungen des Vermieters eine Pauschale von 150,00 €.
    Was genau bedeutet dies und ist diese Klausel angreifbar ?

    Fall 2:
    Da ich einen Nachmieter gefunden habe, fordert die Vermietung 100 € Verwaltungsgebühr. Diese Forderung befindet sich jedoch nicht im Mietvertrag, noch habe ich irgendein Einverständnis per Unterschrift oder direkter Zustimmung gegeben.
    Dieser Hinweis wurde lediglich per Mail mit dem Hinweis, dass das Auftreiben eines Nachmieters mich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, gegeben.

    Ist diese Forderung rechtens, besonders, da letztenendes gerade diese Verwaltungstätigkeit nunmal die Aufgabe solcher Angestellter (einer Hausverwaltung) ist und ich nicht verstehen würde, wieso ich nun deren Arbeit entlohnen soll ?

    3.

    Darf die Vermietung die beiden Gebühren von der Kaution abziehen oder muss die Kaution (falls keine Wohnungsmängel) zuerst vollständig überwiesen werden ?

    Danke

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