Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet. Ich habe eine Kaution hinterlegt und ein Freund hat für mich gebürgt, weil mein Einkommen geringer ist als die monatliche Miete. Um die Miete bezahlen zu können, habe ich einen Untermieter aufgenommen. Zusätzlich überweist mir der Bürge monatlich einen Betrag. Diese zwei Maßnahmen ermöglichen es mir meine Lebenshaltungskosten zu bestreiteten.
Dummerweise habe ich überhaupt keine finanziellen Rücklagen. Ich habe mich hier auf ein Abenteuer eingelassen, was mich sehr beunruhigt und will in eine günstigere Wohnung umziehen.
Nehmen wir einmal an, mein Konte wäre einmal nicht ausreichende gegeckt, um die Miete abzubuchen. Ist es dann üblich, dass der Vermieter dann sofort dem Bürgen eine Rechnung schickt?
Würde in dem Fall, dass der Bürge zahlen muss, mir automatisch gekündigt werden und mit welcher Frist?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bürge gezwungen ist, auf unbestimmte Zeit die komplette Miete für eine Wohnung zu bezahlen, nur weil der Mieter es nicht kann oder will.
Der Text der Bürgschaft lautet:
"Für alle aus dem vorgenannten Mietverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden
geldlichen Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter übernehme ich hiermit die
selbstschuldnerische Btrrgschaft unter Vezicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) sowie nach § 770 BGB. Die Verpflichtungen aus der Bürgschaft sind also insbesondere zu erfüllen, ohne dass gegen den Mieter ein Schuldtitel erwirkt oder die Zwangsvollstreckung betrieben zu werden braucht. Die Bürgschaft besteht nicht auf Zeit, sondern bis zur völligen Tilgung der verbürgten Forderungen des Vermieters. Durch diese Bürgschaft wird kein Wohnrecht an der vorbezeichneten Wohnung begründet."
Freundliche Grüße
Hubi