Schimmel. Nun komplett Sanierung.

  • Hallo,

    ich habe ein Problem bei den ihr vielleicht helfen könnt....

    Ich wohne mit meiner kleinen Familie in einer Altbau-Maisonett Wohnung seit nun ca 4 Jahren.
    Das wir kleinere Probleme mit Schimmel haben. war uns (und auch dem Vermieter) immer bekannt, wir dachten aber immer, dass wir es mit heizen und lüften soweit alles im Griff hatten (da es sich nie großflächig gezeigt hatte), nun haben wir im Kinderzimmer ein verschimmeltes Bett entsorgt und durch ein Hochbett ersetzt, sowie kurz darauf einen Schrank im Wohnzimmer der völlig durchgeschimmelt war. Nachdem nun auch der entsorgt war und auch der Vermieter wiederholt versicherte, dass es nicht an den Wänden liegen würde, da diese (lt. einen Bekannten mit einem nostalgischen Gerät) trocken wären und es nur am lüften liegen könnte, habe ich mit einem Büro der Baubiologen Tel. und mir ein Angebot schicken lassen für einen genaue Untersuchung. Das habe ich dann per Einschreiben inkl. einem Brief, indem ich betonte, dass wir uns immer ans lüften und heizen gehalten hätten etc. das ein Kind im Haushalt leben würde, appelieren an die Menschlichkeit etc. und mit der Ankündigung einer Mietminderung an den Vermieter gesendet.

    Nun kam der Bauer zu meinem Freund und hat ihm mitgeteilt, dass er die Wohnung komplett sanieren will und wir ausziehen müssten. Bis hier hin bin ich noch zurecht gekommen, jetzt werde ich unruhig, weil ich nicht weiß welche Rechte der Vermieter bzw ich als Mieter habe....

    Wir wohnen in einem kl. Dorf, mein Kind geht hier zur Schule, es gibt keine freie Wohnungen, wir sind uns einig, dass wir so schnell wie möglich raus müssen auch wg. der Gesundheit, aber wir könnten erst zu nächstem Jahr in eine andere Wohnung ziehen.

    Sollen wir die Instandsetzung einfach geschehen lassen und uns ausquartieren lassen, obwohl klar ist dass wir bald ausziehen? Wenn wir uns nun entscheiden die Zeit auszusitzen bis die zukünftige Wohnung frei wird, will der Vermieter dies schriftlich. Aber verweigern wir ihm dann nicht die Instandhaltung und sind selbst verantwortlich.

    Wie sieht es rechtlich aus? Muss uns der Vermieter eine Wohnung stellen? Was wär jetzt in unserer Situation das sinnvollste das wir tun sollten? Wie gesagt kl. Dorf jeder kennt jeden und eigentlich mögen wir unsere Vermieter auch...

    Liebe Grüße
    Christin

  • Ich habe nicht ganz verstanden:
    Der Vermieter will also sanieren. Dazu will er Euch nicht kündigen (was auch nur schwerlich ginge), sondern ausquartieren? Wohin denn?
    Angenommen, Ihr macht das mit, dann wollt Ihr trotzdem später noch "ganz" wegziehen?

    Eine Modernisierungsankündigung geht übrigens anders als wie [Zitat]: "Nun kam der Bauer zu meinem Freund und hat ihm mitgeteilt, dass er die Wohnung komplett sanieren will."
    Lies dazu doch mal den §555c BGB.

    Wenn man als Mieter dann so eine korrekte Ankündigung in den Händen hält, kann man erörtern, ob man seiner Duldungspflicht nachkommt oder ob man Härtegründe dagegen ins Feld führen kann und will (siehe §555d BGB). Ebenso kann ein Mieter dann sonderkündigen (siehe §555e BGB).

    Wenn ich das also alles richtig interpretiere, müsst Ihr nichts künstlich aussitzen, sondern es sollte in dem Fall m.E. erstmal der offizielle (manchmal recht weite) Weg gegangen werden, den das Gesetz vorsieht.

    An Eurer Stelle würde ich dabei auch die Möglichkeit im Auge behalten, dass die andere Wohnung vielleicht nicht zum nächsten Jahr frei wird und/oder Eure jetzige Wohnung nach der Sanierung so hübsch und kuschelig sein könnte, dass Ihr gerne wohnen bleiben würdet.

    Zu Deiner Frage, ob dann im Falle einer geduldeten Modernisierung eine Wohnung gestellt werden muss, verweise ich einfach mal auf den §555f BGB. Demnach können Mieter und Vermieter miteinander aushandeln, was immer sie mögen.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (5. August 2014 um 09:12)

  • Ich habe nicht ganz verstanden:
    Der Vermieter will also sanieren. Dazu will er Euch nicht kündigen (was auch nur schwerlich ginge), sondern ausquartieren? Wohin denn?
    Angenommen, Ihr macht das mit, dann wollt Ihr trotzdem später noch "ganz" wegziehen?

    Ja, wir wollen "ganz" wegziehen. Grundsätzlich ist die Wohnung zu klein für uns, aber da wir uns gerade (ich bin nochmal in eine Ausbildung gegangen) nichts größeres leisten können, wollten wir gern noch bis ca August 2015 in dieser Wohnung bleiben, und etwas Kapital anbauen und dann ausziehen.

    Also haben wir jetzt 3 Möglichkeiten? :
    Fall 1. Und am Unkompliziertesten: Aussitzen bis die neue Wohnung frei wird, was frühestens in 5-6 Monaten der Fall sein wird und mit gesundheitlichen Problemen rechnen bzw. sogar leben müssen.

    Fall 2. Uns Ausquartieren lassen wohin auch immer (FeWo wahrscheinlich) und schauen wie es weitergeht also entweder bis die Wohnung saniert ist oder bis die neue Wohnung frei geworden ist. Keine gesundheitlichen Probleme, aber bis zu 3x umziehen und das evtl. mitten in meiner Prüfungsphase.

    Fall 3. Mietverhältnis auflösen in eine FeWo ziehen für bestimmte Zeit und dann in die neue Wohnung. Was ähnlich ist wie 2. außer das wir frei entscheiden können, wann wir wohin ziehen.

    Also muss ich vom Vermieter nun eine Modernisierungsankündigun bekommen, die 3 Monate von Sanierungbeginn bei uns sein muß. Darin sollten wir informiert werden, was saniert wird, wie lange saniert wird und in wie weit die Mietkosten erhöht werden?

    Wird die Miete in Fall 1+2 wie gehabt weiter gezahlt? Im Fall 1 verhindere ich ja eigentlich die Sanierung, um die ich (quasi durch meinen Wunsch der Schimmelentfernung) gebeten habe. Im Fall 2 findet die Sanierung statt, aber wir müssen die Wohnung verlassen, haben Umzugskosten, etc. . Wir würde also ein Fall 1 bzw. Fall 2 dann im praktischen aussehen?

    Was ist nun mit unseren Möbeln? Kann ich diese unbedenklich in eine Neue Wohnung stellen oder hol ich mir dann den Schimmel mit rein? Wer ersetzt die Möbel? Die Möbel sind alt aber haben ihren Zweck erfüllt!

    Liebe Grüße und vielen Dank für die Antwort
    Christin

    Einmal editiert, zuletzt von Christin (5. August 2014 um 19:37)

  • ....Jetzt war der Vermieter gerade nochmal hier und hat uns ein Schreiben von seinem Architekten überreicht und erklärt das in 2 Wochen die Sanierung beginnen kann. Raum für Raum soll dann eine 5 cm dicke Reincaliumsilikatplatte an die Innenwände gebaut werden. Dies bedeutet für uns und unsere ca 55m² großen Wohnung, dass wir einen unserer 3 Räumen für Handwerker freimachen müssten. Wie lange das dauert pro Raum oder Allgemein konnte uns nicht mitgeteilt werden.

    Der Schwiegersohn der dabei war meinte dann: um uns gleich eine rote Linie aufzuzeigen uns würde kein Hotel in dieser Zeit zustehen...da sagte ich dann nur, um Ihnen eine rote Linie aufzuzeigen Sie müssten uns dies Angebot schiftlich mitteilen und uns 3 Monate Zeit geben. (Danke in diesem Fall nochmal für die schnelle Antwort der hatte gesessen :o) )

    Nun ist die Frage ist uns das zuzumuten? Tatsächlich mit 3 Pers in ca 55 m² auch noch Handwerker zu beherbergen die laut sind ich weiß nicht wie lange... bin gerade etwas aufgebracht...Sorry wir wissen ja selbst manchmal nicht wie wir uns aus dem Weg gehen sollen :(

  • Fall 1. Und am Unkompliziertesten: Aussitzen bis die neue Wohnung frei wird, was frühestens in 5-6 Monaten der Fall sein wird und mit gesundheitlichen Problemen rechnen bzw. sogar leben müssen.


    Was meinst Du denn jetzt mit "aussitzen"? Meinst Du damit "die Sanierung verweigern" oder meinst Du damit "mit dem Vermieter einig werden, dass eine solche Sanierung noch nicht stattfindet, so lange Ihr noch in der Wohnung wohnt"?
    Eine Modernisierungsmaßnahme verweigern ist nicht zulässig (siehe mein Posting zuvor). Sich mit dem Vermieter zu einigen ist erlaubt. ;)

    Also muss ich vom Vermieter nun eine Modernisierungsankündigun bekommen, die 3 Monate von Sanierungbeginn bei uns sein muß. Darin sollten wir informiert werden, was saniert wird, wie lange saniert wird und in wie weit die Mietkosten erhöht werden?


    Ääähm ... ich vergleiche diese Aufzählung jetzt nicht mit dem Inhalt der Dir genannten Paragraphen. Das musst Du bitte selbst tun. :)

    Aber wo ich nun allerdings den Satz so lese, dass das ganze erst so richtig aufgrund Eurer Mangelanzeige hochgekocht ist, könnte die Baumaßnahme - ja nach Schimmelbefall - vielleicht auch als dringende Instandhaltungsmaßnahme angesehen werden. In dem Fall fällt die Geschichte mit der Modernisierungankündigung vielleicht weg. Instandhaltungsmaßnahmen siehe im §555a BGB.

    Wird die Miete in Fall 1+2 wie gehabt weiter gezahlt?


    Das dürfte/könnte/sollte ggf. inhaltlicher Teil Eurer Vereinbarungen mit dem Vermieter sein, die Ihr anlässlich der Baumaßnahmen treffen könnt.

    Wir würde also ein Fall 1 bzw. Fall 2 dann im praktischen aussehen?


    [Ironie ON] Die Farbe des Umzugswagens kenne ich nicht leider nicht. ;) [Ironie OFF]
    Spaß beiseite: Was möchtest Du jetzt hören? :confused:

    Ich würde sagen, lies Dir doch nochmal die Paragraphen genau durch und stelle ggf. etwas speziellere Fragen dazu.

    Was ist nun mit unseren Möbeln? Kann ich diese unbedenklich in eine Neue Wohnung stellen oder hol ich mir dann den Schimmel mit rein? Wer ersetzt die Möbel?


    Zur ersten Frage: Da wirst Du bei drei Leuten acht verschiedene Antworten bekommen. Mit etwas Suche im Internet wirst Du auch die vielen verschiedenen Antworten finden. Schimmel ist für den Laien schwer einzuschätzen - aus der Forumsferne gar nicht. Profis nehmen Proben von Möbeln und von der Raumluft und schauen im Labor (für viel Geld), was für Schimmelarten in welchen Konzentrationen vorhanden sind.

    Zur zweiten Frage: Der, der Schuld an ihrer Zerstörung ist. Überlege aber genau, ob Du Dich auf das Spiel einlassen möchtest. Für mich persönlich ist nämlich überhaupt nicht immer von vorneherein so klar, dass ein Baumangel ursächlich für Schimmel ist. Mit den richtigen Abständen der Möbel zu den Wänden und richtigen Lüften und Heizen lässt sich meist in jedem noch so alten Haus Schimmel vermeiden. Jedenfalls, solange nicht das Wasser von außen durch die Wände kommt. (Ob die nötigen Abstände und die nötigen Heiz- und Lüftungsaufwände dabei immer zumutbar sind, wäre im Zweifel natürlich auch zu klären - aber dennoch.)

    Auf die Idee könnte jedenfalls auch der Vermieter möglicherweise noch kommen ...

    Nun ist die Frage ist uns das zuzumuten?


    Das kannst nur Du selbst beurteilen. Ich verweise nochmals auf mögliche Vereinbarungen mit dem Vermieter.

    Es kommt ja auch drauf an, wie "gründlich" das gemacht wird. Wenn die auch den Putz an den Wänden erneuern, dann bist Du jeden Raum mehrere Tage los. Wenn die "nur" die Platten aufkleben, geht's schneller. Das werden wir hier im Forum allerdings nicht besprechen können.

  • Wenn ich alles richtig verstanden haben möchte unser Vermieter gern in 14 Tagen die Wohnung Raum für Raum sanieren, indem auch der Putz von den Wänden geklopft wird und das alles in allen 3 Räumen. Außerdem soll auch der Fußboden aufgemacht werden.

    Nachdem ich nun ein paar Minuten über alles nachgedacht habe bin ich jetzt etwas ruhiger und kann mir einige Fragen selbst beantworten. Sorry dass ich so wild geschrieben habe :rolleyes: danke das du trotzdem geantwortet hast.

    Also wenn ich selbst entscheiden kann ob es zumutbar ist oder nicht, dann ist es nicht zumutbar für uns alle nicht. Da würde ich mir lieber den Stress machen und in eine FeWo einziehen und die Möbel einlagern, ich werde mich morgen mal erkundigen und dann mit dem Vermieter sprechen und entsprechendes verhandeln.
    Die §§ habe ich mir als Dokument zusammengestellt und ausgedruckt, Wichtiges unterstrichen etc. Das macht das Verstehen leichter. Leider sind §§ nicht so meine Stärke.

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