Frage wegen Mieterhöhungsverlangen

  • Mein Vermieter hat mir ein Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Als Begründung hat er 6 Vergleichswohnungen aufgeführt. Bei diesen Vergleichswohnungen ist die Größe,Mietpreis,Adresse und der Zusatz Einbauküche aufgeführt.
    Meine Wohnung hat aber keine Einbauküche! Desweiteren ist ein Hinweiss das die Miete meiner Wohnung nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht. Es ist aber kein qualifizierter Mietspiegel aufgeführt.

    Wenn ich wegen diesen 2 Sachen nicht unterschreibe und nicht zustimme und werde dann vom Vermieter angeklagt, könnte ich da Erfolg haben? Wäre dieses Schreiben dann formel unwirksam?

    freundliche Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von kawafahrer (31. Juli 2014 um 10:32)

  • Mein Vermieter hat mir ein Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Als Begründung hat er 6 Vergleichswohnungen aufgeführt. Bei diesen Vergleichswohnungen ist die Größe,Mietpreis,Adresse und der Zusatz Einbauküche aufgeführt.
    Meine Wohnung hat aber keine Einbauküche! Desweiteren ist ein Hinweiss das die Miete meiner Wohnung nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht. Es ist aber kein qualifizierter Mietspiegel aufgeführt.

    Wenn für deinen Ort ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, dann ist dieser zwingend anzugeben und die Mieterhöhung muss sich nach diesem orientieren. Ist dies nicht im Erhöhungsverlangen angegeben, dann ist dieses tatsächlich unwirksam.

    Was anderes ist es mit den Vergleichswohnungen. Für die formelle Wirksamkeit ist ist m.M. ausreichend, dass drei Wohnungen angegeben sind. Ob diese tatsächlich vergleichbar sind, ist eine andere Sache.


    Wenn ich wegen diesen 2 Sachen nicht unterschreibe und nicht zustimme und werde dann vom Vermieter angeklagt, könnte ich da Erfolg haben? Wäre dieses Schreiben dann formel unwirksam?


    Anklagen kann nur der Staatsanwalt im Strafprozess. Dein Vermieter kann dich nur auf Zustimmung verklagen. Ob das Schreiben unwirksam ist, ergibt sich nicht erst durch die Klage. Durch die Klage kann das höchstens festgestellt werden. Zur Beurteilung der Erfolgschancen fehlen hier noch wichtige Fakten (s.o.) und selbst dann, wer kann das schon als juristischer Laie sagen...

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