Hallo werte Gemeinde,
kurze Frage zum Thema Mietrecht:
Mieter X zahlt seit geraumer Zeit zusätzlich zu Miete und Nebenkosten eine Summe X monatlich
für einen Fahrstuhl, der nachträglich vor ein paar Jahren installiert wurde. Nun gibt es aber aktuell
ein Problem mit der Betriebskostenabrechnung und der Vermieter ist der Meinung, diese Summe X
sei keine Vorauszahlung auf die Betriebskosten, sondern eine Art Nutzungs- bzw. Anschlussgebühr.
Ist das so rechtens?
Dank und Gruß,
John Doe