Kosten für Fahrstuhl

  • Hallo werte Gemeinde,

    kurze Frage zum Thema Mietrecht:

    Mieter X zahlt seit geraumer Zeit zusätzlich zu Miete und Nebenkosten eine Summe X monatlich
    für einen Fahrstuhl, der nachträglich vor ein paar Jahren installiert wurde. Nun gibt es aber aktuell
    ein Problem mit der Betriebskostenabrechnung und der Vermieter ist der Meinung, diese Summe X
    sei keine Vorauszahlung auf die Betriebskosten, sondern eine Art Nutzungs- bzw. Anschlussgebühr.

    Ist das so rechtens?

    Dank und Gruß,

    John Doe

  • Hallo anitari,

    danke für deine schnelle Antwort.

    Das könnte das/ein Problem sein. Es wurde alles mündlich vereinbart. Es hieß, der neue Fahrstuhl ist jetzt
    betriebsbereit und jeder Mieter bekommt einen Schlüssel und zahlt seinen monatlichen Obulus. Für Mieter X
    war das Thema damit erst mal erledigt und er zahlte brav ein paar Euro mehr jeden Monat an den Vermieter.

  • Zitat

    Das könnte das/ein Problem sein. Es wurde alles mündlich vereinbart.

    Könnte nicht, ist es.

    Die Betriebskosten des Aufzugs sind bestenfalls auf den Mieter umlegbar. Aber keine "Nutzungsgebühr".

  • Eine Nutzungsgebühr ist eigentlich unsinnig. Für die Nutzung zahlen Sie Betriebskosten. Beides geht nicht.

    Auszug aus der BKV:
    7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;

  • Ist hier vielleicht eine Modernisierungsumlage nach 559 BGB erfolgt? Das könnte den "Obulus" erklären.

    Ansonsten hat Kolinum schon alles beantwortet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dann müsste aber eine Anhebung der Kaltmiete erfolgen. Aber eine extra Gebühr wäre eher unüblich.

    Korrekt. Aber allein, die Tatsache, dass hier schon eine mündliche Nutzungsgebühr vereinbart wurde, ist merkwürdig genug.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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