Einklagen eines Stellplatzes möglich?

  • Guten Morgen zusammen,

    mein Vermieter weigert sich, ohne Angabe von Gründen, mir einen Tiefgaragenstellplatz zu vermieten.

    Ich nehme aber stark an, dass er noch verärgert ist, weil ich vor Gericht, in einer anderen Sache, erfolgreich eine Mietminderung durchgesetzt habe.

    Nun sieht die Stellplatzverordnung und die Gemeindesatzung vor,dass für das Mehrfamilienhaus 1.5 Stellplätze je Wohneinheit zur Verfügung stehen müssen.

    Mir ist bekannt, dass es noch freie Stellplätze gibt, da längst nichr alle Mieter einen Stellplatz angemietet haben. Es handelt sich also um eine reine Willkürmaßnahme des Vermieters.

    Meine Frage:

    Kann ich unter diesen Umständen einen Stellplatz ggfls. auch einklagen?

    Danke schonmal für Ihre Antworten.

    MfG

    Rainer

    Danke schonmal für Ihre Antworten.

    MfG

    Rainer

  • Klar, klagen kann man immer.


    ... aber vorher sollte der Kläger schwarz auf weiss vom VM die Weigerung haben UND nachweisen können, dass noch Stellplätze frei sind.
    Hilfreich wäre noch, wenn er den VM schriftlich gebeten und evtl. auch noch aufgefordert hat, ihm einen SP anzubieten.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. August 2010 um 13:41)

  • Wenn im Wohnungsmietvertrag kein Nutzungsrecht an einem Stellplatz vereinbart wurde, wird meines Erachtens auch eine Klage hier wenig bringen. Zu einem Rechtsgeschäft gehören noch immer zwei Parteien, die sich einigen müssen. Es bleibt immer noch die freie Entscheidung eines Vermieters, an wen er sein Eigentum vermietet.

    Die Stellpatzverordnung und die Gemeindesatzung sagen lediglich aus, wieviele Einstellplätze für das Gebäude zur Verfügung gestellt werden müssen, aber nicht wie dessen Nutzung zu erfolgen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (26. August 2010 um 14:01)

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