Beiträge von rainer1411

    Geht so einfach nicht, da das meist mehrjährige Verträge sind.

    Nabend Berni,
    mir ist mittlerweile klar geworden, dass der Weg der Mietminderung nicht gangbar ist, sondern wenn überhaupt,dann nur über eine Klage.

    Mein Vermieter hat mit dem Meßdienstleister einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen, aus dem käme er allerdings heraus, weil der BGH solche Langzeitverträge für nichtig, oder zumindest für rechtswidrig erklärt hat. Das AZ. habe ich dem VM mitgeteilt. Daraufhin hat der VM mir mitgeteilt, er habe beim Meßdienstleister nachgefragt, ob dem so sei, woraufhin der MDL mitgeteilt habe, dass der Vertag rechtsgültig sei. Das ist so, als ob die Katze die Maus fragen würde, ob Mäuse ihr gut schmecken könnten.
    Und wir reden hier über einen gewerbsmäßigen Wohnungsverwalter,an den sicherlich höhere Ansprüche, in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, gestellt werden können, als bei einem privaten Vermieter.

    @ Vermieter: Ich habe dich nicht vergessen.

    Hallo und danke für Ihre Antwort,

    dass Ihr VM die Kaution nicht angreifen darf, sollten Sie bitte hier darlegen.

    Vor Beendigung des Mietverhältnisses darf sich der Vm nur dann aus der Kaution bedienen, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unstreitig, oder offensichtlich begründet ist, oder wenn sich die Vermögensverhätnisse des Mieters in erheblichem Maße verschlechtert haben. (LG Berlin GE 07, 1027; LG Mannheim WuM 96, 269; AG Wiebaden WuM 99, 397)

    Ich gebe Ihnen allerdings recht, in dem Punkt, dass ich die Auffüllung des Kautionskontos nicht über eine Mietminderung realisieren darf, sondern den Klageweg gehen muss.

    Siehe Mieterlexikon 2007, Seite 365

    Nun stellt sich aus dieser Tatsache heraus eine weitere Frage.

    Neben mir ist noch eine weitere Person als Mieter im Mietvertrag eingetragen, diese scheut jedoch das Prozessrisiko.
    Meines Erachtens kann jedoch jeder alleine die gesamte Forderung einklagen, da wir ja beide, im umgekehrten Fall, in der gesamtschuldnerischen Haftung stehen.

    Liege ich mit meiner Annahme richtig?

    Guten Morgen,

    aufgrund von Verstößen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (Hausmeisterkosten doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt, die Heizkosten könnte der Vermieter, um 43%, alleine dadurch senken, dass er das Gas bei einem anderen Anbieter kauft, den Meßdienstleister wechselt und den Anbieter für Betriebsstrom wechselt.

    Daher beabsichtige ich die Miete zu mindern bzw. die nächsten 3 Mieten nicht zu zahlen.

    In der Vergangenheit hatte ich den Vermieter auf diese Verstöße aufmerksam gemacht und ihn gebeten diese Verstöße zu erkären. Dies hat er nicht getan.

    Daraufhin habe ich die Miete gemindert, was er zum Anlass nahm, den Minderungsbetrag aus dem Mietkautionskonto zu entnehmen, wozu er laut höchstrichterlicher Rechtssprechung nicht berechtigt war. Meiner Aufforderung das Kautionskonto wieder aufzufüllen ist er nicht nachgekommen.

    Laut von mir eingeholtem Gutachten, sowie Zahlen aus der Datenbank des Mieterbundes hat sich meine Überzahlung mittlerweile auf die o.g. 3 Monatsbruttomieten summiert.

    Meine Frage:

    Würde dieser "Zahlungsstopp" über 3 Monatsbruttomieten, als Mietschulden bewertet bewertet werden können, mit der Folge, dass eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt wäre?

    Guten Morgen zusammen,

    mein Vermieter weigert sich, ohne Angabe von Gründen, mir einen Tiefgaragenstellplatz zu vermieten.

    Ich nehme aber stark an, dass er noch verärgert ist, weil ich vor Gericht, in einer anderen Sache, erfolgreich eine Mietminderung durchgesetzt habe.

    Nun sieht die Stellplatzverordnung und die Gemeindesatzung vor,dass für das Mehrfamilienhaus 1.5 Stellplätze je Wohneinheit zur Verfügung stehen müssen.

    Mir ist bekannt, dass es noch freie Stellplätze gibt, da längst nichr alle Mieter einen Stellplatz angemietet haben. Es handelt sich also um eine reine Willkürmaßnahme des Vermieters.

    Meine Frage:

    Kann ich unter diesen Umständen einen Stellplatz ggfls. auch einklagen?

    Danke schonmal für Ihre Antworten.

    MfG

    Rainer

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