Geht so einfach nicht, da das meist mehrjährige Verträge sind.
Nabend Berni,
mir ist mittlerweile klar geworden, dass der Weg der Mietminderung nicht gangbar ist, sondern wenn überhaupt,dann nur über eine Klage.
Mein Vermieter hat mit dem Meßdienstleister einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen, aus dem käme er allerdings heraus, weil der BGH solche Langzeitverträge für nichtig, oder zumindest für rechtswidrig erklärt hat. Das AZ. habe ich dem VM mitgeteilt. Daraufhin hat der VM mir mitgeteilt, er habe beim Meßdienstleister nachgefragt, ob dem so sei, woraufhin der MDL mitgeteilt habe, dass der Vertag rechtsgültig sei. Das ist so, als ob die Katze die Maus fragen würde, ob Mäuse ihr gut schmecken könnten.
Und wir reden hier über einen gewerbsmäßigen Wohnungsverwalter,an den sicherlich höhere Ansprüche, in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, gestellt werden können, als bei einem privaten Vermieter.
@ Vermieter: Ich habe dich nicht vergessen.