Guten Morgen zusammen,
mein Vermieter weigert sich, ohne Angabe von Gründen, mir einen Tiefgaragenstellplatz zu vermieten.
Ich nehme aber stark an, dass er noch verärgert ist, weil ich vor Gericht, in einer anderen Sache, erfolgreich eine Mietminderung durchgesetzt habe.
Nun sieht die Stellplatzverordnung und die Gemeindesatzung vor,dass für das Mehrfamilienhaus 1.5 Stellplätze je Wohneinheit zur Verfügung stehen müssen.
Mir ist bekannt, dass es noch freie Stellplätze gibt, da längst nichr alle Mieter einen Stellplatz angemietet haben. Es handelt sich also um eine reine Willkürmaßnahme des Vermieters.
Meine Frage:
Kann ich unter diesen Umständen einen Stellplatz ggfls. auch einklagen?
Danke schonmal für Ihre Antworten.
MfG
Rainer