Der Vermieter V vermietet die Zimmer einer Wohneinheit einzelnd als Studentenunterkunft (4Zimmer +1 Küche). Um ein Studentenwohnheim sollte es nicht handeln (ist zumindest nirgends erwähnt noch bekannt). Der Vertrag ist unbefristet. Zum Thema Kündigunsfrist steht folgendes im Vertrag.
"Das Kündigungsrecht des Mieters und der Vermieterin richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§542 BGB).
Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses 3 Monate zum Semester Ende (Ende März-Ende Sept.). Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zu zu erklären (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB).
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordenltihcen fristlosen Kündigung und außerordentlichen Kündigung mit gesetztlicher frist nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt."
Frage ist der Passus(dick) überhaupt gültig? Oder gelten die gewöhnlichen 3 Monate.
Danke schonmal.