Ein Strom-Kupferdraht an Decke gebrochen, wer muss die Reparatur zahlen?

  • Hallo,

    beim Auszug ist in einem Raum ein Kupferdraht direkt unter der Decke beim Abmontieren einer Lampe abgebrochen. Das kann ja passieren, wenn es schon X Vormieter gab, dass der Draht nach einiger Zeit einfach durch das hin- und herbiegen abbrechen kann.

    Wer muss nun den Elektriker zahlen? Ich würde sagen der Vermieter. Und somit darf er dann ja auch nicht das Geld der Kaution dafür verwenden, oder?!

  • Zitat

    Wer muss nun den Elektriker zahlen?

    Der, der den Schaden verursacht hat, ist doch logisch, oder?

    Zitat

    Ich würde sagen der Vermieter.

    Sehr mutig!

    Zitat

    Und somit darf er dann ja auch nicht das Geld der Kaution dafür verwenden, oder?!

    Dafür ist aber die Kaution vorgesehen. Du hättest den Schaden aber auch in Eigenregie beheben können.

  • Bist du dir da sicher? Wie begründest du das? Nach so vielen Jahren wird ein Draht nunmal einfach porös und da würde ich sagen, muss der Vermieter für aufkommen, weil ich als Mieter ja nichts dafür kann. Kaution würde ich so sehen, wenn ich z. B. Kaffee verschütte auf Teppich und dieser wird gereinigt oder getauscht, dann muss ich das bezahlen. Aber für einen Draht, der einfach X Mal schon an Lampen montiert wurde und bricht, da kann ich als Mieter nix für...


  • Nach so vielen Jahren wird ein Draht nunmal einfach porös und da würde ich sagen, muss der Vermieter für aufkommen, weil ich als Mieter ja nichts dafür kann.

    Durch mehrmaliges Verbiegen an derselben Stelle kann so ein Draht mal abrechen. So weit, so gut.
    Ich kann hier nicht beurteilen, ob man dafür einen ganzen Elektriker braucht. Vielleicht geht's auch billiger.

    Wenn Sie meinen, der Vermieter hätte den Draht abgebrochen, dann lassen Sie einen Gutachter das feststellen. Sonst haben Sie keine guten Karten.

    Ist der Kupferdraht tatsächlich porös (was ich aber stark bezweifle) oder meinen Sie eher die Isolierung, was möglich ist, so könnte es sich um eine Verschleißerscheinung handeln und der Vermieter wäre in der Pflicht.

  • Hallo,

    ja, das meine ich. Die Isolierung ist bröckelig geworden und im Zuge des Abklemmens der Lampe ist der Draht auch durchgebrochen. Da war ich durchaus vorsichtig und ich finde mir kann man das nicht anlasten, dass der Draht gebrochen ist. Selber verlängern traue ich mich nicht. Man müsste Putz abhauen, um den Draht überhaupt wieder sehen zu können :-(.

  • Würde ich auch so machen. Allerdings sollte man wenigstens ein paar Grundkenntnise beherrschen.
    Vielleicht haben Sie einen Bekannten, welcher Phase und Nullleiter unterscheiden kann.
    Gegenüber einem Elektriker wäre das ein kleiner Lottogewinn.

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