Raucherwohnung, Mieter verlangt zu viel? Welche Rechte habe ich??

  • Hallo liebes Forum. Ich schildere euch meine Situation und ich hoffe wirklich, dass jemand mit Ahnung mich ein wenig beraten kann.

    Ich bewohne seit dem 19.09.2011 ein kleines Appartment. Zum 01.08.2014 habe ich die Wohnung gekündigt (Ein Nachmieter steht bereits fest und wird im August einziehen). Nun bin ich recht starker Raucher, was die logischen Folgen mit sich gebracht hat. Die Wände, Fensterrahmen, Türen etc. sind vergilbt. Allerdings war die Wohnung bei meinem Einzug nicht nigelnagelneu renoviert, sodass das Appartment zwar bewohnbar war, aber nicht im Glanze erstrahl (Leider habe ich keine Fotos bei meinem Einzug gemacht).

    Nun habe ich gestern mit meinen Eltern die Wohnung komplett geputzt, die Wände gestrichen, die Türen abgewischt usw. und bekam heute folgende E-Mail von meinem Vermieter:

    Dies wird aller voraussicht nach sehr teuer werden, weswegen ich mich jetzt frage, ob sich im Mietvertrag eventuell eine Lösung finden würde. Ich kenne mich nicht so genau aus, aber starre fristen sind, glaube ich, nicht mehr zulässig. Ich kopiere die betreffenden Klauseln einfach mal hier rein:

    Ist die Forderung meines Vermieters durch die Festsetzung dieser starren Fristen damit obsolet, oder steht er im Recht?! Immerhin heisst es im MV, dass eine Renovierung im Wohnbereich (worum es hier bei mir geht) nach 5 Jahren durchzuführen.- Aber ich habe ja nicht einmal 3 Jahre in der Wohnung gewohnt.

    Bitte helft mir, ich bin deswegen ziemlich am Ende, weil ich mir den Kostenvoranschlag nicht leisten kann.

    Liebe Grüße
    Lennard

  • Was ist den an Punkt 3 und 4 so schwer zu verstehen. Nicht deckend gestrichene Wände und Vergilbungen durch Rauchen sind Sachbeschädigungen, die kein Vermieter dulden muss!

  • Das heisst, obwohl diese Jahreszahlen angegeben sind, ist der Vermieter im Recht und kann von mir verlangen, dass ich die Kosten für die Renovierung durch einen Handwerker bezahle?

  • käme drauf an

    Was stand im Übergabe protokoll usw. das alter der Wohnung etc.
    Streich man neu, fält der unterschied noch stärker auf. Aber die Rahmen vergilben ja auch durch das Licht.

    Die Regelungen wurden zuetz mieterfreundlich ausgelegt - mach Dich weiter schlau

    Da ein NM gefunden ist würde ich das Gespräch suchen

    Ps: normalerweise mach ein Maler das für ca. grobe 900,- :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (18. Juli 2014 um 19:30) aus folgendem Grund: ps

  • Ein Übergabeprotokoll wurde bisher noch nicht gemacht, und ich habe beim Einzug auch keines unterschrieben.

    Das Gespräch habe ich ja bereits gesucht, doch der Vermieter beharrt auf seine Vorderung. Wo kann ich mich denn noch schlau machen? Im Internet gibt es so viele Seiten, dass ich nicht den Durchblick habe, welche Seiten seriös und welche nicht seriös sind. Ich muss da auf der sicheren Seite sein.

    Danke für deine Antwort, die macht mir ein wenig Mut.

    Lieben Gruß
    Lennard

  • Die Vermieter kennen sich meist im Mietrecht gut aus und versuchen mit der Kaution Druck auszuüben. in dem Fall vllt zu unrecht wenn Du gestrichen hast würde ich sagen ok bei rund 2,5 Jahren) aber kann halt Ärger geben...

    :confused:


    PS: das Problem bei all den Geschichten ist, was das an Rennerei vs. Ersparnis bringt???!
    Denn der Vermieter setzt den RA als Ausgaben ab, der Mieter kann das meist nicht

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (18. Juli 2014 um 20:12)

  • Zitat

    Das heisst, obwohl diese Jahreszahlen angegeben sind, ist der Vermieter im Recht und kann von mir verlangen, dass ich die Kosten für die Renovierung durch einen Handwerker bezahle?


    Ja, denn es sind keine starren Fristen. Die Fristen werden durch folgende Aussagen aufgeweicht: "wenn und soweit sie erforderlich werden", sowie "In der Regel". Das bedeutet, es könnte auch schon nach 1/2 Jahr erforderlich sein, dass der Mieter renoviert.
    Und fachgerecht sollte es auch gemacht sein.

  • Und wer entscheidet, wann eine Nikotinverunreinigung über das normale Maß hinaus geht? Ich habe bei meinem Einzug zB. kein Übernahmeprotokoll unterschrieben. Somit steht doch im Grunde mein Wort gegen das Wort des Vermieters, oder?

  • Zitat

    Somit steht doch im Grunde mein Wort gegen das Wort des Vermieters, oder?


    Nö, Fakt ist der Zustand der Wohnung jetzt. Und wenn der so ist, wie von dir beschrieben, dann kommen etweder hohe Kosten oder viel Streicharbeit auf dich zu.

    Und noch einmal auf dein Eingangsposting zurück zu kommen, welche Rechte du hast. Du hast das Recht, die Wohnung in einem Zustand ohne Nikotinverfärbungen und mit fachgerecht gestrichenen Wänden und Decken zurück zu geben. Unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart ist.

  • kooooorekkkt!


    Vor Gericht und...... :o

    Er hat dich erst mal mit der Kaution am Wickel.

    Alles klar. Vielleicht lässt sich ja auch eine einvernehmliche Lösung finden. Danke für deine Antwort. :)

  • ach so ein Quark, schwimm besser weiter

    keiner kann Dich zwingen das Blatt auf den Tisch zu legen! Das war alles schon vorher drin, oder. Wiesdo denn???

    Frage ist nur, wie sich das umsetzen lässt! Und was es am Ende bringt.

    ciao

    PS: mM. wäre der VM hier in der Beweislast, aber wie gesagt, er könnte einen RA einschalten usw.

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (19. Juli 2014 um 13:23)

  • Punkt 3 und 4 sind eindeutig. Die dort angegebenen Fristen werden dahingehend "aufgeweicht", das ein Erfordernis vorliegen muß.
    Das ist das mieterfreundliche gegenüber früheren Regelungen. Der BGH hat richtig erkannt, das eine Wohnung 10 Jahre sauber bleiben kann und ebenso auch in 2 Jahren versifft wird. Das war auch der Grund, das man die starren Fristen für unzulässig erklärt hat.

    Es bleiben Ihnen 2 Möglichkeiten:

    1. Sie bringen die Beanstandungen selbst fachgerecht in Ordnung oder
    2. beauftragen eine Malerfirma. Der Kostenvoranschlag wird Ihnen das Weise aus den Augen treten lassen!

  • Es bleiben Ihnen 2 Möglichkeiten:

    1. Sie bringen die Beanstandungen selbst fachgerecht in Ordnung oder
    2. beauftragen eine Malerfirma. Der Kostenvoranschlag wird Ihnen das Weise aus den Augen treten lassen!

    Okay .. dann werde ich wohl Option 1 nehmen. Danke für die ausführliche Antwort. :)

  • Bei der hier gannten Konstellation müsste der Vemrieter erst mal den Nachweis erbringen, wer/was wann angerichtet hat.

    Käme drauf an! Jeder Nichtraucher kennt das, man kommt aus dem Urlaub zurück oÄ, und sieht auf einmal, je nach Licht, dass an einigen Stellen Verfärbungen sind. Müsste man im Detail sehen was passiert.

    Man muss nicht pauschal nach der Nase des Vermieters tanzen.

  • Punkt 3 und 4 sind eindeutig. Die dort angegebenen Fristen werden dahingehend "aufgeweicht", das ein Erfordernis vorliegen muß..... 1. Sie bringen die Beanstandungen selbst fachgerecht in Ordnung oder
    2. beauftragen eine Malerfirma. Der Kostenvoranschlag wird Ihnen das Weise aus den Augen treten lassen!


    alles klar.

    einfach cash überweisen,auf Kaution verzichten und dem VM die Füsse küssen (der etliches bei Besichtugung geziehlt verschwiegen hat)

    koli + Nichtschwimmer = Abtauchen!

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