Hallo,
mich interessiert folgender Fall bezüglich der Erhebung von Mahngebühren:
Mieter X bekam seine Nebenkostenabrechnung mit der Bitte um Zahlung innerhalb einer Woche. Er kam dem jedoch nach 6 Wochen noch nicht nach und enthielt ein Mahnschreiben der Hausverwaltung, dass die Begleichung der Rechnung zuzüglich einer Mahngebühr von 10 Euro innerhalb von 2 Tagen einfordert. Andernfalls würde der Anwalt des Eigentümers beauftragt.
Frage: Ist dies rechtens? Müsste nicht eine erste Zahlungserinnerung kommen, bevor Mahngebühren erhoben werden? Auch nach Verstreichung von 30 Tagen ist eine Mahngebühr doch nicht zulässig, sofern der Mieter nicht über Verzugsfolgen in seiner Rechnung hingewiesen wurde oder?
Welche Folgen kann es für Mieter X haben, wenn er nun den fälligen Betrag exklusive der Mahngebühr überweist? Kann nun bereits - nur wegen unbeglichener Mahnkosten- ein Anwalt eingeschaltet werden?
Ich wäre dankbar für erhellende Antworten.