Hallo
Habe da mal ne Frage zu den Fristen!Bezioeht sich auf die Sache die hier shcon mal besprochen wurde.Alles mache ich aj auf Anraten hier nur noch schriftlich!Habe ich getan Einschreiben per Rückschein vor 10 Tagen!Bis heute keinerlei Reaktion.Weder Rückschein noch das fehlende Geld bzw. eine korrigierte Nebenkostenabrechnung!
Hatte in meinem Schreiben auf unser Gespräch verwiesen,das ich diesen Punkt bemängle und um eine Korrektur bitte!Leider dummerweise ohne Fristsetzung.Kann ich das nun nachholen?Die Post muss der eigentlich bekommen haben,zumal ich den jeden morgen am Briefkasten sehe.Ich nehme an,er hat das Einschreiben nicht angenommen!Sonst wäre der Rückschein ja schon zurück!
Welche Frist kann ich den in einem weiteren Schreiben setzen,bevor ich den Anwalt einschalte?Ich hoffe ja immer noch,da er seine Mieterhöhung ja wohl durchsetzen kann,das er einlenkt und das Geld rausrückt!
Wie sind in solchen Angelegenheiten die Firsten?Oder liegt das bei mir,welche Frist ich setze?
MFG