Welche Fristen kann und darf ich setzen?

  • Hallo
    Habe da mal ne Frage zu den Fristen!Bezioeht sich auf die Sache die hier shcon mal besprochen wurde.Alles mache ich aj auf Anraten hier nur noch schriftlich!Habe ich getan Einschreiben per Rückschein vor 10 Tagen!Bis heute keinerlei Reaktion.Weder Rückschein noch das fehlende Geld bzw. eine korrigierte Nebenkostenabrechnung!
    Hatte in meinem Schreiben auf unser Gespräch verwiesen,das ich diesen Punkt bemängle und um eine Korrektur bitte!Leider dummerweise ohne Fristsetzung.Kann ich das nun nachholen?Die Post muss der eigentlich bekommen haben,zumal ich den jeden morgen am Briefkasten sehe.Ich nehme an,er hat das Einschreiben nicht angenommen!Sonst wäre der Rückschein ja schon zurück!
    Welche Frist kann ich den in einem weiteren Schreiben setzen,bevor ich den Anwalt einschalte?Ich hoffe ja immer noch,da er seine Mieterhöhung ja wohl durchsetzen kann,das er einlenkt und das Geld rausrückt!
    Wie sind in solchen Angelegenheiten die Firsten?Oder liegt das bei mir,welche Frist ich setze?

    MFG

  • 1. Fehler war das Einschreiben mit Rückschein. Dadurch ist das Schreiben nicht in den Geschäftsbereich deines Vermieters gelangt und somit eine Frist nicht gesetzt.

    Schick ein normales Einwurfeinschreiben mit 14 tägiger Frist, oder besser, werfe den Brief mit einem Zeugen zusammen in den Briefkasten des vermieters.

    Zitat

    Bezioeht sich auf die Sache die hier shcon mal besprochen wurde.

    Und warum machst du nicht im alten Thread weiter? Ich habe keine Lust verspürt auf die Suche danach zu gehen.

  • Bis heute keinerlei Reaktion.Weder Rückschein noch das fehlende Geld bzw. eine korrigierte Nebenkostenabrechnung!
    [...]
    Die Post muss der eigentlich bekommen haben,zumal ich den jeden morgen am Briefkasten sehe.Ich nehme an,er hat das Einschreiben nicht angenommen!Sonst wäre der Rückschein ja schon zurück!


    Ihn am Briefkasten zu sehen, zählt nicht. Ein Einschreiben mit Rückschein wird übergeben, nicht in den Briefkasten geworfen.
    Er hat es nicht verweigert, denn dann wäre Dir das mitgeteilt worden.

    Die beste Erklärung wäre derzeit wohl:
    Er war am Tag der Zustellung nicht zuhause (oder hat nicht aufgemacht), eine Benachrichtigungskarte wurde in seinen Briefkasten eingeworfen und das Einschreiben zur Abholung auf dem Postamt hinterlegt. Abgeholt hat er es wohl bisher nicht, sonst hättest Du den Rückschein zurück. Wenn es auf dem Postamt zulange liegt, wirst Du informiert, dass er es nicht abgeholt hat.

    Ich würde empfehlen, jetzt eine Rückantwort abzuwarten. Was nützt es Dir, das nächste Schreiben loszuschicken, wenn er das erste noch nicht einmal empfangen hat ...?

  • Hallo
    Also heute habe ich Erfahren,das das Schreiben am 10.7 zugestellt wurde und bis heute keinerlei Reaktion darauf erfolgt ist!Weder ein Schreiben mit der berichtigten Nebenkostenrechnung,noch ist das Geld zurück gekommen.Einmal hat der Vermieter mich angesprochen,ob ich die Mieterhöhung nun akzeptieren würde!Mehr nicht!
    Also werde ich ja nochmal ein Schreiben aufsetzen müßen,mit einer deutlich Frist,bevor ich die Sache zum Anwalt gebe!Reicht da eine Frist von 7 Werktagen?Oder ist das zu kurz gegriffen?

    MFG

  • Hallo
    Also heute habe ich Erfahren,das das Schreiben am 10.7 zugestellt wurde [...]


    Wie geht das denn, dass Du das erst jetzt erfährst, wenn es doch ein Einschreiben mit Rückschein war? :confused:

  • Eben das ist das Problem.Ich war der Meinung meine Frau hätte Einschreiben mit Rückschein gemacht.sie hat aber nur Einschreiben Eigenhändig gemacht!Somit habe ich eben nach Anruf bei der Post erfahren,das man das im Internet einsehen kann.Und es wurde auch unterschrieben! :/ War also mein Fehler!
    Tortz alle dem hatte erja genug Zeit was zu machen oder zu sagen!Nix passiert!

  • Reicht da eine Frist von 7 Werktagen?Oder ist das zu kurz gegriffen?


    Das weiß ich nicht. Aber (ohne jetzt den alten Fall selbst rausgesucht und nochmal angesehen zu haben) nun hat das solange gedauert, nun machen doch eine Woche mehr oder weniger auch nichts mehr aus.

    Er hat Dein Schreiben am 10.7. erhalten. Er weiß, was Sache ist. Wenn das alles mal vor Gericht gehen sollte, wird auch das nicht unberücksichtigt bleiben, schätze ich. Dennoch könntest Du jetzt ebenso gut auch eine Frist von 14 Tagen geben. Aber das ist absolut Deine eigene Entscheidung. Wenn irgendwas wegen irgendwelcher anderer Fristen schiefläuft, wird es Dir nicht helfen, zu sagen: "Aber die im Forum haben doch gesagt ..." :p

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