Heizkosten utopisch hoch - problematischer Abrechnungsschlüssel

  • Hallo liebe Experten!

    Hier mein nerviges Problem mit einer Heizkostennachzahlung.

    Mein Vermieter hat vom Eigentümer eines Bürogebäudes drei Kellerräume gemietet,
    einen nutzt er selbst, ein anderer wurde bis Okt 2013 an mich untervermietet.

    Die Heizanlage betrifft nur den Keller.
    Unsere drei Räume haben Heizungen, diese sind mit digitalen Messgeräten ausgestattet.
    Wir konnten also intern feststellen, wer von uns wieviel geheizt hat.

    Für alle anderen Heizungen ausserhalb der drei Räume existieren keine Verbrauchszähler.

    Die Kalkulation der Heizkosten:
    Der Eigentümer stellt meinem Vermieter einen Flächenanteil in Rechnung:
    Vermieter hält 30% der beheizten Kellerfläche => trägt 30% der Gesamtkosten

    Mein Vermieter stellt mir davon meinen Verbrauchsanteil in Rechnung:
    50% unseres internen Verbrauchs => 50% der 30% der Gesamtkosten

    Oberflächlich betrachtet macht das Sinn.
    Allerdings sind die Heizkosten extrem hoch und sollen 1300 Euro für ein Jahr betragen.
    Für eine einzige 60cm-Heizung in einem 27qm-Raum bei vernünftigem Heizverhalten.
    Im Vorjahr lief die Abrechnung noch (unbürokratisch) über eine Zwischenfirma, da
    lagen die Kosten bei gleichem Verbrauch bei etwa 500 Euro/Jahr,

    Meiner Meinung nach ist die Kalkulation deswegen so ungünstig für mich, weil das
    Kellersystem insgesamt schlecht isoliert und unsaniert ist.
    Der eigentliche Verbrauch macht einen viel geringeren Teil aus als der Verlust der
    Leitungen. Das sieht man daran, dass nur unsere drei Räume aktiv geheizt haben (bei
    Leerstand des restlichen Kellers), die Gesamt-Heizkosten trotzdem ca. 9000 Euro betragen.

    Mein Vermieter seinerseits hat sehr wenig geheizt (=> niedriger Verbrauchsanteil) und
    beteiligt sich daher fast nicht an den 30%, die uns der Eigentümer in Rechnung stellt.

    Ich trage also, da höherer Verbrauch, auch eine viel höhere Verantwortung für Fläche und
    damit den Gesamtverlust des Kellers.

    Meine Heizkosten sind in der obigen Kalkulation abhängig von:
    1. Der Fläche, die mein Vermieter gemietet hat (inkl. der Grössen der anderen beiden Räume)
    2. Verlusten im Rest des Kellers / evtl. versehentlichen Heizprozessen in ungenutzten Räumen
    3. Der Relation des Verbrauchs unserer drei Räume. Heizt mein Vermieter mehr (mehr %-Anteil am
    internen Verbrauch), bezahle ich bei gleichem(!) Verbrauch weitaus weniger.

    Mit meinem tatsächlichen Verbrauch hat das alles nichts zu tun.

    Das ist mir zu willkürlich.

    Kann ich etwas dagegen tun? (abgesehen von der 15%-Kürzung, da insgesamt nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird).


    Ganz lieben Dank und viele, viele Grüße
    Tanja

  • Kellerräume sind keine Wohnräume. Also greift hier die Heizkostenverordnung nicht.

    Mal davon abgesehen werden Heizkosten auch bei Wohnraumvermietung nicht zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet, sondern zu 30 oder 50 % nach der Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch.

  • Kellerräume sind keine Wohnräume. Also greift hier die Heizkostenverordnung nicht.


    Wo steht das? M.W. gilt die Heizkostenverordnung für alle zentral beheizten und zentral warmwasserversorgten Gebäude (mit ein paar Ausnahmen hier und da). Verwechselst Du das gerade mit der Wohnflächenverordnung, wo Kellerräume nicht zur Wohnfläche gehören?

    Zudem gibt es ja durchaus Kellerwohnungen. Aber so ganz klar ist mir das Konstrukt hier aus Bürogebäude mit teilvermietetem Keller und daraus wiederum untervermieteten Kellerräumen auch nicht wirklich.

    Mal davon abgesehen werden Heizkosten auch bei Wohnraumvermietung nicht zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet, sondern zu 30 oder 50 % nach der Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch.


    Kleine Korrektur: ..., sondern zu 30 bis 50 % nach der Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch.

    Kann ich etwas dagegen tun? (abgesehen von der 15%-Kürzung, da insgesamt nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird).

    Ich fasse mal zusammen, wie ich das verstanden habe und wie es m.M.n. sein müsste.

    • Der Keller hat eine eigene Heizungsanlage.
    • Dein Vermieter (der Untervermieter) hat 3 Räume gemietet.
    • Diese 3 Räume haben Heizkostenverteiler zur Aufteilung des Heizverbrauchs, 2 andere Räume im Keller (nicht mitgemietet) haben die nicht.
    • Von den 3 Räumen hast Du 2 Räume untergemietet.


    Korrekt so?

    Ich bin der Meinung es müsste wie folgt ablaufen:

    Dass der Hauptvermieter die Heizkosten nur nach Fläche aufteilt ist m.E. schon nicht in Ordnung, wenn die Heizkostenverordnung anzuwenden ist. Er müsste die anderen beiden Räume ebenfalls mit Heizkostenverteilern (HKV) ausrüsten und dann korrekt abrechnen.

    Da die anderen beiden Räume aber nun mal keine HKV haben, ist die nächstbeste Variante tatsächlich die Aufteilung nach beheizter Fläche (oder beheizten Rauminhalt). Dadurch erhält Dein Untervermieter also 30% der Gesamtkosten aufgebrummt.

    Nun ist es auch eine Frage Eures Untermietvertrages, ob und was da vereinbart wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass es statthaft gewesen wäre, eine pauschale Warmmiete zu vereinbaren. Aber da Du schreibst, es gäbe eine Nebenkostenabrechnung, muss die auch korrekt sein.

    Danach müsste Dein Untervermieter die ihm aufgedrückten Kosten aufteilen in Grundkosten, die in der Regel nach Fläche aufgeteilt würden, und in Verbrauchskosten, die entsprechend der HKV-Werte aufgeteilt würden. Wenn er das nicht tut, kommt das 15%-Kürzungsrecht ins Spiel.

    Zu den anderen Punkten:
    Die Leitungsverluste mögen groß sein, ja. Andererseits trägt aber ja der Hauptvermieter 70% der gesamten Kosten.
    Dass es große Isolationsverluste gibt, ist m.E. zunächst als Pech abzuhaken. Das muss man vor Einzug versuchen, irgendwie zu ergründen, was da auf einem zukommt.

    Mein Vermieter stellt mir davon meinen Verbrauchsanteil in Rechnung:
    50% unseres internen Verbrauchs => 50% der 30% der Gesamtkosten.
    [...]
    Mein Vermieter seinerseits hat sehr wenig geheizt (=> niedriger Verbrauchsanteil) und
    beteiligt sich daher fast nicht an den 30%, die uns der Eigentümer in Rechnung stellt.


    Verstehe nicht, wie Du das meinst.

    Vielleicht macht es Sinn, wenn Du die Nebenkostenabrechnung hier mal einstellt (persönliche Daten ausschwärzen!).
    Es könnte ja auch sein, dass die formell und/oder inhaltlich total falsch und damit vielleicht ungültig ist.

    Der Zustand der von Dir angemieten Räume bzw. deren schlechte Isolierung könnte vielleicht ein Mangel darstellen, denn nicht jede schlechte Isolierung muss hingenommen werden, da sie auch defekt sein kann (feuchte Dämmmatten z.B.).

    Aber das kann von hier natürlich nicht wirklich beurteilt werden.

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten!!

    Wo steht das? M.W. gilt die Heizkostenverordnung für alle zentral beheizten und zentral warmwasserversorgten Gebäude

    Dachte ich auch.

    "Die Heizkostenverordnung ist daher allein schon aufgrund ihrer Zielrichtung sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerbemietrecht grundsätzlich verbindlich. [...] Wohnräume und Gewerberäume werden nicht unterschieden.
    [...]
    Mieter hat Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung
    Liegt kein Ausnahmefall vor, muss der Vermieter verbrauchsabhängig abrechnen.
    Tut er es nicht, gibt die Heizkostenverordnung dem Mieter das Recht, den in der
    Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Heizkostenanteil oder die Flächenabrechnung um 15 % zu kürzen [...]"

    Quelle: Die Heizkostenverordnung im Gewerbemietrecht - Mietrecht.org


    Ich fasse mal zusammen, wie ich das verstanden habe und wie es m.M.n. sein müsste.
    [...]
    Korrekt so?

    Nicht ganz.
    Eigentümer besitzt Bürogebäude mit grossem Keller (10+ Räume).
    Untervermieter hat einen Teilbereich mit 3 Räumen (A,B,C) gemietet.
    Er nutzt Raum A selbst und vermietet B und C weiter. Ich habe B gemietet.

    Der Keller hat eine eigene Heizungsanlage.
    Die Heizungen der drei Räume A,B,C sind mit Messgeräten ausgestattet, der Rest der Heizungen in den
    übrigen 7+ (unvermieteten) Räumen des Kellers nicht.


    Nun ist es auch eine Frage Eures Untermietvertrages, ob und was da vereinbart wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass es statthaft gewesen wäre, eine pauschale Warmmiete zu vereinbaren. Aber da Du schreibst, es gäbe eine Nebenkostenabrechnung, muss die auch korrekt sein.

    Der Mietvertrag ist etwas diffus formuliert und keine grosse Hilfe, da er sowohl das Abrechnen nach Verbrauch, als auch nach
    Fläche anführt.


    Danach müsste Dein Untervermieter die ihm aufgedrückten Kosten aufteilen in Grundkosten, die in der Regel nach Fläche aufgeteilt würden, und in Verbrauchskosten, die entsprechend der HKV-Werte aufgeteilt würden. Wenn er das nicht tut, kommt das 15%-Kürzungsrecht ins Spiel.

    Exakt.

    Nochmal zur Beschreibung des Problems.
    Eigentümer legt Gesamtkosten (nach Flächenanteil der Räume A,B,C am Keller) auf Untervermieter um. => ca. 30 %

    Aufsplittung des Untervermieters:
    Heizung Raum A (Untervermieter): 10 Einheiten (10%)
    Heizung Raum B (Ich): 50 Einheiten (50%)
    Heizung Raum C (3. Partei): 40 Einheiten (40%)

    Untervermieter splittet also die Kosten nach Verbrauch auf => Ich trage 50%. (von den o.g. 30% der Gesamtkosten)

    Problem:

    1. Hätte der Untervermieter noch mehr Räume gemietet (bsp. 60% des Kellers) wären meine Heizkosten
    50% von 60% der Gesamtkosten. (bei unverändertem Verbrauch von mir!)

    2. Hätte der Untervermieter genausoviel geheizt wie ich (50 Einheiten), wäre die Aufsplittung
    Heizung Raum A (Untervermieter): 50 Einheiten (35,7%)
    Heizung Raum B (Ich): 50 Einheiten (35,7%)
    Heizung Raum C (3. Partei): 40 Einheiten (28,6%)

    Ich müsste also (bei unverändertem Verbrauch von mir) nur noch 35,7% (von den o.g. 30% der Gesamtkosten) tragen.
    Raum A und C heizen mehr = Meine Kosten sinken.

    Meine Kosten sind also stark von Faktoren abhängig, auf die ich überhaupt keinen Einfluss habe.
    Mein Untervermieter gibt seine Verantwortung für seine Fläche sehr zu meinen Ungunsten an mich weiter.

    Ich hoffe, Ihr versteht jetzt besser, was ich meine.
    Viele Grüßé,
    Tanja

    3 Mal editiert, zuletzt von tanja86 (17. Juli 2014 um 15:14)

  • Nicht ganz.
    Eigentümer besitzt Bürogebäude mit grossem Keller (10+ Räume).
    Untervermieter hat einen Teilbereich mit 3 Räumen (A,B,C) gemietet.
    Er nutzt Raum A selbst und vermietet B und C weiter. Ich habe B gemietet.


    Ich hatte schlicht falsch gelesen, sorry. :o

    Aufsplittung des Untervermieters:
    Heizung Raum A (Untervermieter): 10 Einheiten (10%)
    Heizung Raum B (Ich): 50 Einheiten (50%)
    Heizung Raum C (3. Partei): 40 Einheiten (40%)


    Die Einheiten sind also abgelesen von den Heizkostenverteilern ...?

    1. Hätte der Untervermieter noch mehr Räume gemietet (bsp. 60% des Kellers) wären meine Heizkosten
    50% von 60% der Gesamtkosten. (bei unverändertem Verbrauch von mir!)


    Denke ich nicht. Hätte er noch mehr gemietet, müsste er diese 60% Gesamtkosten

    • entweder (a) vollständig aufteilen nach Fläche, weil ja nicht mehr alle seine gemieteten Räume HKV besitzen,
    • oder (b) erst eine Voraufteilung nach Fläche in Raumgruppen vornehmen, wobei die eine Raumgruppe den Räumen ohne HKV entspricht (30% der Gesamtkosten) und die andere Raumgruppe die drei Räume mit HKV sind (ebenfalls (die bisherigen) 30% der Gesamtkosten).


    Im ersteren Fall (a) ergibt sich ein anderer Betrag für Dich, weil dann aufmal alles ganz nach Fläche aufgeteilt würde. Das müsste aber nicht schlechter für Dich sein, denn dann würde Dein Raum ja auch im Verhältnis zu der insgesamt gemieteten Kellerfläche viel kleiner sein. Die insgesamt gemietete Fläche hat sich ja schließlich verdoppelt. Was Du befürchtest ist ja quasi, dass immer alles ausschließlich nach den 3 vorhandenen HKV aufgeteilt wird, egal wieviel Räume insgesamt zur Kostenaufteilung anstehen. Dem ist aber nicht so. Das dürfte der Untervermieter keinesfalls tun.

    Im letzeren Fall (b) würde sich für Dich nichts ändern, weil der Untervermieter Dich nur an den Kosten der Raumgruppe mit den HKV beteiligen kann.

    2. Hätte der Untervermieter genausoviel geheizt wie ich (50 Einheiten), wäre die Aufsplittung
    Heizung Raum A (Untervermieter): 50 Einheiten (35,7%)
    Heizung Raum B (Ich): 50 Einheiten (35,7%)
    Heizung Raum C (3. Partei): 40 Einheiten (28,6%)

    Ich müsste also (bei unverändertem Verbrauch von mir) nur noch 35,7% (von den o.g. 30% der Gesamtkosten) tragen.
    Raum A und C heizen mehr = Meine Kosten sinken.


    Nicht unbedingt. Denn wenn die anderen mehr heizen würden, wären die Gesamtkosten ja ebenfalls höher. Prozentangaben alleine sind da nicht aussagekräftig.

    Mein Untervermieter gibt seine Verantwortung für seine Fläche sehr zu meinen Ungunsten an mich weiter.


    Unabhängig davon, dass Deine Befürchtungen und Berechnungen zu 1. und 2. da oben so also nicht unbedingt zutreffen, macht der Untervermieter trotzdem eine völlig falsche Kostenaufteilung der drei Räume A, B und C, indem er zu 100% nach Verbrauch aufteilt. Das ist so oder so der Knackpunkt.

    Hat denn die Firma früher anders abgerechnet oder wie sonst kommt der Unterschied von ehemals 500€/Jahr auf nunmehr 1300€/Jahr zustande?

    (Mein Angebot steht: Stelle doch die Nebenkostenabrechnung hier mal ein (persönliche Daten ausschwärzen)).

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (17. Juli 2014 um 16:24)

  • Hallo Ajax und vielen Dank für Deine Mühe und Unterstützung!


    Die Einheiten sind also abgelesen von den Heizkostenverteilern ...?

    Genau.


    Nicht unbedingt. Denn wenn die anderen mehr heizen würden, wären die Gesamtkosten ja ebenfalls höher. Prozentangaben alleine sind da nicht aussagekräftig.

    Das stimmt natürlich, ich denke aber schon, dass der Grossteil der Kosten nicht durch Verbrauch, sondern durch
    Leitungsverlust entstanden ist. Wie gesagt, etwa 9000 Euro Gesamtkosten im Keller, obwohl nur 3 (kleine) Heizungen aktiv waren.


    Hat denn die Firma früher anders abgerechnet oder wie sonst kommt der Unterschied von ehemals 500€/Jahr auf nunmehr 1300€/Jahr zustande?

    Besagte Firma hatte bis 2012 den gesamten Rest des Kellers gemietet und nannten uns immer einen Wert, den wir dann nach Verbrauch aufgesplittet und bezahlt haben. Die hatten keine Lust, noch "eine Sekretärin für Abrechnungen" einzustellen, daher lief das immer unbürokratisch. Kosten waren im Rahmen (ca. 30-80 EUR / pro Monat), daher war das ok für mich.

    Seit der Eigentümer das direkt übernommen hat, sind die Kosten für die Wintermonate auf 200 Eur/ Monat angestiegen.



    (Mein Angebot steht: Stelle doch die Nebenkostenabrechnung hier mal ein (persönliche Daten ausschwärzen)).

    Das ist sehr nett. Leider ist die in der Summe etwas unübersichtlich.
    Die Daten stimmen aber grundsätzlich, es wurde korrekt abgelesen und alle Flächenangaben sind korrekt.
    Problematisch ist einfach der Abrechnungsschlüssel, da zuerst geschätzt und nach Fläche verteilt (Eigentümer => Untervermieter)
    und dann ganz detailliert nach Verbrauch abgerechnet wird (Untervermieter => Mieter).

    Ich hatte gehofft, dass ich meinen Untervermieter rechtlich dazu auffordern kann, auch unsere interne Kalkulation nach
    Fläche abzurechnen, da sie auf einer Schätzung nach Fläche beruht - aber ich glaube, das kann ich vergessen und hab halt einfach grosses Pech mit der Situation gehabt.

    Korrekt wäre doch jetzt folgendes:

    Eigentümer schätzt und verteilt nach Fläche (A,B,C = 30% des Kellers) => 30% der Gesamtkosten gehen an Untervermieter.

    Untervermieter splittet diesen Anteil auf in 30% Betriebskosten und 70% Verbrauch.
    Betriebskosten werden anteilig auf die Flächen der Räume A,B,C aufgeteilt.
    Verbrauchskosten werden anteilig auf die Heizeinheiten der Heizkörper der Räume A,B,C aufgeteilt.

    Von den Kosten darf ich 15% abziehen, da aufgrund der Schätzung des Eigentümers nicht verbrauchsgemäss abgerechnet wurde.

    Liege ich damit richtig? Ich fürchte, dass alles weitere nur vor Gericht (ggf. durch Mieterschutzbund) geklärt werden
    könnte und das ist bei der Summe dann doch etwas zu viel Aufwand.

    liebe Grüße,
    Tanja

  • Das ist sehr nett. Leider ist die in der Summe etwas unübersichtlich.


    Das klingt, als könnte sie formell unwirksam sein! Wenn sie das ist, wären die Karten eh völlig neu gemischt und Du müsstest erstmal gar nichts zahlen.

    Die Daten stimmen aber grundsätzlich, es wurde korrekt abgelesen und alle Flächenangaben sind korrekt.


    Es müssen in einer Abrechnung nicht nur Ablesewerte und Flächen korrekt sein, sondern eine Menge mehr.
    Aber irgendwie höre ich so ein klein wenig heraus, dass Du die Situation gar nicht wirklich und in letzter Konsequenz klären möchtest, sondern nur "irgendwie" weniger zahlen.

    Ohne Ross und Reiter beim Untervermieter zu nennen, wirst Du normalerweise nichts verändern können.

    Problematisch ist einfach der Abrechnungsschlüssel, da zuerst geschätzt und nach Fläche verteilt (Eigentümer => Untervermieter) und dann ganz detailliert nach Verbrauch abgerechnet wird (Untervermieter => Mieter).


    "Geschätzt"??? :confused::confused:
    Wir müssen wohl mal eben sortieren: Eine korrekte Abrechung mit korrekten Daten und korrekten Aufteilungsschlüsseln benötigt natürlich auch korrekte Ausgangswerte!
    Ansonsten hatten wir das aber ja geklärt (unter den von uns angenommenen Bedingungen), dass des Untervermieters Aufteilung falsch ist. Da kannst Du mit losmaschieren und das dem Untervermieter erzählen.

    Ich hatte gehofft, dass ich meinen Untervermieter rechtlich dazu auffordern kann, auch unsere interne Kalkulation nach Fläche abzurechnen, [...]


    Ausschließlich nach Fläche wäre genau so falsch.

    [...] da sie auf einer Schätzung nach Fläche beruht - aber ich glaube, das kann ich vergessen und hab halt einfach grosses Pech mit der Situation gehabt.


    Ich weiß nicht was "auf Schätzung nach Fläche beruht" heißen soll (ich dachte, die Flächen wären korrekt).

    Korrekt wäre doch jetzt folgendes:
    Eigentümer schätzt und verteilt nach Fläche (A,B,C = 30% des Kellers) => 30% der Gesamtkosten gehen an Untervermieter.


    Eigentümer schätzt also!? Was schätzt der? Den Brennstoffverbrauch etwa? Oder einfach nur mal so Pi mal Daumen die Gesamtkosten?? Der Eigentümer muss Rechnungen haben, die seine Abrechnung an den Untervermieter belegen!
    Puuh ... Ihr macht mir echt Spaß .... :rolleyes:

    Untervermieter splittet diesen Anteil auf in 30% Betriebskosten und 70% Verbrauch.
    Betriebskosten werden anteilig auf die Flächen der Räume A,B,C aufgeteilt.


    Korrektur:
    Untervermieter splittet diesen Anteil auf in 30%-50% Grundkosten und 70%-50% Verbrauch.
    Grundkosten werden anteilig auf die Flächen der Räume A,B,C aufgeteilt.

    Verbrauchskosten werden anteilig auf die Heizeinheiten der Heizkörper der Räume A,B,C aufgeteilt.


    Bis dahin dann korrekt.

    Von den Kosten darf ich 15% abziehen, da aufgrund der Schätzung des Eigentümers nicht verbrauchsgemäss abgerechnet wurde.


    Mit "aufgrund der Schätzung nicht verbrauchsgemäß abgerechnet" meinst Du, dass der Eigentümer nicht den tatsächlichen Brennstoffverbrauch (bzw. die tatsächlichen Kosten) zugrunde gelegt hat, sondern nur geschätzt hat? Falls nein, bitte ich um Korrektur.
    Falls ja: Das 15%-Kürzungsrecht hat nichts damit zu tun, wenn irgendjemand die aufzuteilenden Kosten nicht korrekt ermittelt. Wenn die aufzuteilenden Kosten (also hier die 30% der Gesamtkosten) nicht korrekt ermittelt wurden, dann ist die Abrechnung schlicht falsch!

    Das einzige, was ich nicht komplett einschätzen kann, ist die Frage, ob Du als Untermieterin die Abrechnung zwischen Hauptvermieter und Hauptmieter/Untervermieter anmeckern kannst. Da starte ich mal einen eigenen Thread hier.

    Aber wenn ein Untermieter genau weiß, dass die vom Untervermieter aufzuteilenden Kosten nicht korrekt ermittelt wurden, muss sich da irgendwas ja machen lassen.

    Ich fürchte, dass alles weitere nur vor Gericht (ggf. durch Mieterschutzbund) geklärt werden
    könnte und das ist bei der Summe dann doch etwas zu viel Aufwand.


    Wie jetzt "alles weitere nur vor Gericht"? Du hast doch jetzt genug Kanonenfutter, das Du Deinem Untervermieter erstmal servieren kannst. Schreiben musstes ihm alles natürlich erstmal, sonst ändert sich nichts. :)

    Du hast das Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung - und ich wage zu behaupten: Die hast Du nicht erhalten. Die ist vermutlich - so wie ich das alles verstanden habe - so dermaßen daneben, dass ich das an Deiner Stelle mal einmal richtig mit dem Untervermieter klären würde.

    Was hilft es Dir denn, alles komplett nach Fläche (statt Verbauch) abzurechnen (was ja auch falsch wäre), wenn die nächste Schätzung dann vielleicht noch übler ausfällt ...? Oder anders: Wenn Du Dein Auto tankst, wird der Benzinpreis auch nicht geschätzt, sondern er steht nachvollziehbar an der Tafel, und anschließend wird nicht nach Kofferraumgröße Deines Autos, sondern nach gezapften Litern gezahlt. :)


  • Aber irgendwie höre ich so ein klein wenig heraus, dass Du die Situation gar nicht wirklich und in letzter Konsequenz klären möchtest, sondern nur "irgendwie" weniger zahlen.

    Alles klar, im Anhang:

    1. Die Abrechnungen des Eigentümers an meinen Untervermieter
    2. Die interne Aufsplittung für die Räume A,B,C

    https://www.dropbox.com/s/k4t7q3mac5zua4r/gesamt.jpg
    https://www.dropbox.com/s/ahst17pi6lztgq4/intern.jpg

    Dazu muss man wissen:
    Ich bin im Oktober 2013 ausgezogen. Es gab übergangslos einen Nachmieter.
    Die Raumgrößen und Zuordnung auf der Kalkulation:
    Gesamt A,B,C = 91qm

    Raum 1 (3. Partei) = 23qm
    Raum 2 (Ich) = 27qm
    Raum 3 (Untervermieter) = 41qm



    "Geschätzt"??? :confused::confused:

    Sorry, Missverständnis - mein Fehler. "Geschätzt" deswegen, weil (vom Eigentümer) nach Fläche umgelegt wird
    und nicht nach HK-Verbrauch. Aber die Kosten (vom Erzeuger) an sich sind schon nachvollziehbar und belegt.


    Korrektur:
    Untervermieter splittet diesen Anteil auf in 30%-50% Grundkosten und 70%-50% Verbrauch.
    Grundkosten werden anteilig auf die Flächen der Räume A,B,C aufgeteilt.

    Warum hast Du die 50% hervorgehoben? Ich dachte, in alten, unsanierten Gebäuden (trifft zu) muss man
    die 30/70 Verteilung ansetzen?


    Das einzige, was ich nicht komplett einschätzen kann, ist die Frage, ob Du als Untermieterin die Abrechnung zwischen Hauptvermieter und Hauptmieter/Untervermieter anmeckern kannst.

    Würde mich wundern, wenn nicht. Ansonsten könnten die mir einen Fantasiewert nennen, ich darf das dann nicht
    nachprüfen und die teilen sich den Gewinn (theorethisch).

    Schreiben musstes ihm alles natürlich erstmal, sonst ändert sich nichts. :)

    Das habe ich schon ausführlich getan - bisher weigert er sich, meinen Standpunkt zu akzeptieren und beruft sich darauf,
    dass alles korrekt ist, weil er mir gegenüber nach Verbrauch abrechnet. Allerdings wurde schon eine Meinung einer
    Hausverwaltungs-Mitarbeiterin angefragt und die meinte, man müsse die internen Kosten nach 30/70 aufteilen (was er akzeptiert),
    dann wäre aber alles stimmig. Sie ist eine gute Freundin von ihm und hat kein Wort über die Problematik der Eigentümer-Untervermieter-Abrechnung verloren. Daher bin ich noch nicht überzeugt.

    Was hilft es Dir denn, alles komplett nach Fläche (statt Verbauch) abzurechnen (was ja auch falsch wäre), wenn die nächste Schätzung dann vielleicht noch übler ausfällt ...?

    Mein Gedankengang war, dass ich, hätte ich den Raum direkt beim Eigentümer gemietet, ich nur 9% der Fläche hätte, dadurch
    ca. 700 Euro Kosten. Dadurch, dass noch die Kalkulation meines Untervermieters zwischengeschaltet ist, erhöhen sich meine
    Kosten (bei gleichem Verbrauch) auf 1300 Euro, weil ich zusätzlich noch an den Flächen der Räume A und C beteiligt bin.

    Vielen, vielen Dank!! Ist ganz toll, daß Du sich so für mich reinhängst!
    Tanja

    3 Mal editiert, zuletzt von tanja86 (18. Juli 2014 um 13:41)

  • Alles klar, im Anhang:

    1. Die Abrechnungen des Eigentümers an meinen Untervermieter
    2. Die interne Aufsplittung für die Räume A,B,C


    Eigentümerabrechnung und interne Aufsplittung, ja. Irgendwie so etwas ist das - aber es ist eher keine Nebenkostenabrechnung.
    Das Internet ist voll davon, wie die auszusehen hätte. Guckst Du beispielsweise hier (klick).

    Dazu muss man wissen:
    Ich bin im Oktober 2013 ausgezogen. Es gab übergangslos einen Nachmieter.
    Die Raumgrößen und Zuordnung auf der Kalkulation:
    Gesamt A,B,C = 91qm

    Raum 1 (3. Partei) = 23qm
    Raum 2 (Ich) = 27qm
    Raum 3 (Untervermieter) = 41qm


    Das muss man nicht wissen ;), sondern das muss - da die Grundkosten danach abgerechnet werden müssen - irgendwo stehen. Aber das hatten wir schon ...

    Aber die Kosten (vom Erzeuger) an sich sind schon nachvollziehbar und belegt.


    Wenn es dafür einsehbare Rechnungen gibt, bestimmt. Ansonsten ...

    Warum hast Du die 50% hervorgehoben? Ich dachte, in alten, unsanierten Gebäuden (trifft zu) muss man
    die 30/70 Verteilung ansetzen?


    Unterstrichen hatte ich meine Änderungen/Ergänzungen in dem Satz im Vergleich zu Deinen Satz. Grundsätzlich erlaubt ist eine Von-bis-Verteilung, so wie ich es ergänzt habe. Die Heizkostenverordnung sieht nur unter bestimmten Umständen eine Pflicht zur 30/70-Aufteilung vor, doch das kann man nicht einfach mit "alten, unsanierten Gebäuden" definieren. Das müsste im Zweifel genauer geschaut werden, ob dieses Pflicht besteht. Ein Vermieter kann es sich aber einfach machen und immer 30/70 wählen.

    Würde mich wundern, wenn nicht. Ansonsten könnten die mir einen Fantasiewert nennen, ich darf das dann nicht nachprüfen [...].


    Würde ich auch so sehen.

    Mein Gedankengang war, dass ich, hätte ich den Raum direkt beim Eigentümer gemietet, ich nur 9% der Fläche hätte, [...]


    Ach so meinst Du das ... Wer soll das denn ahnen? :p

    Ja, direkt beim Eigentümer gemietet, ergäbe sicherlich etwas anderes. Ob und wieviel nun günstiger sei dahingestellt.
    Entscheidend ist, dass korrekte Nebenkostenabrechnungen erstellt werden. Und die sehe ich hier irgendwie nirgends so wirklich ...

    Vielen, vielen Dank!! Ist ganz toll, daß Du sich so für mich reinhängst!


    yw :)

  • Lieber AjaxMH,

    die Sache ist mittlerweile endlich erledigt... wir haben einen Kompromiss geschlossen.
    Noch einmal vielen Dank für Deine ganz Mühe und die Unterstützung. :)
    Tanja

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