Hallo an alle,
ich wohne in einer Wohnung, die seit über 20 Jahren an eine Wohngemeinschaft mit ständig wechselnden Mietern vermietet wird. Es gilt dabei ein gemeinsamer Mietvertrag. Im Mietvertrag steht: "Die WG wird auf 4 Personen begrenzt. Nachmieter nach freier Wahl der Mieter."
Die bisherige Praxis sah so aus, dass ein Auszug eines WG-Mitglieds ohne Kündigungsfristen vonstattenging und ein Einzug eines neuen WG-Bewohners einfach schriftlich an die Hausverwaltung mitgeteilt wurde. Dieser ist dann einer der Hauptmieter geworden, ohne dass ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde.
Nun wird die bisherige Praxis jedoch einseitig von der Hausverwaltung ohne Vorankündigung nicht mehr praktiziert. Das heißt, dass ein Auszug eines WG-Bewohners A und ein Einzug einer Person B plötzlich nicht mehr akzeptiert wird. Die Person A soll nun eine Teilkündigung zustellen und es würden auf einmal die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Erst nach Prüfung der Unterlagen könnte dann gegebenenfalls ein Nachtrag zum Mietvertrag mit neuen Mietpartnern erstellt werden.
Der Einzug der Person B wird nun aber nicht akzeptiert, obwohl diese bereits eingezogen und nachweislich solvent ist. Die Hausverwaltung fordert sogar, dass Person B innerhalb von 2 Wochen(!) ausziehen muss. Wir haben uns doch nur an die gängige Praxis gehalten, mit der jeder von uns hier auch eingezogen ist.
Ist solch ein Verhalten seitens der Hausverwaltung rechtens? Welche Möglichkeiten haben wir nun in der WG?
Zum besseren Verständnis des Falles möchte ich erwähnen, dass die Wohnung in einer ausgezeichneten Lage liegt und nach einer Renovierung sehr viel teurer vermietet werden könnte. Außerdem hat der Besitzer der Wohnung deutlich gemacht, dass er eine Auflösung der WG wünscht und deshalb extra eine neue Hausverwaltung engagiert hat, mit dem Auftrag die "Kommune" (Zitat) aufzulösen.
Ich wäre euch für eure Ratschläge sehr dankbar!
Viele Grüße
Levo