Gemeinsamer Mietvertrag: Auszug eines Mitbewohners

  • Hallo an alle,

    ich wohne in einer Wohnung, die seit über 20 Jahren an eine Wohngemeinschaft mit ständig wechselnden Mietern vermietet wird. Es gilt dabei ein gemeinsamer Mietvertrag. Im Mietvertrag steht: "Die WG wird auf 4 Personen begrenzt. Nachmieter nach freier Wahl der Mieter."
    Die bisherige Praxis sah so aus, dass ein Auszug eines WG-Mitglieds ohne Kündigungsfristen vonstattenging und ein Einzug eines neuen WG-Bewohners einfach schriftlich an die Hausverwaltung mitgeteilt wurde. Dieser ist dann einer der Hauptmieter geworden, ohne dass ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde.
    Nun wird die bisherige Praxis jedoch einseitig von der Hausverwaltung ohne Vorankündigung nicht mehr praktiziert. Das heißt, dass ein Auszug eines WG-Bewohners A und ein Einzug einer Person B plötzlich nicht mehr akzeptiert wird. Die Person A soll nun eine Teilkündigung zustellen und es würden auf einmal die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Erst nach Prüfung der Unterlagen könnte dann gegebenenfalls ein Nachtrag zum Mietvertrag mit neuen Mietpartnern erstellt werden.
    Der Einzug der Person B wird nun aber nicht akzeptiert, obwohl diese bereits eingezogen und nachweislich solvent ist. Die Hausverwaltung fordert sogar, dass Person B innerhalb von 2 Wochen(!) ausziehen muss. Wir haben uns doch nur an die gängige Praxis gehalten, mit der jeder von uns hier auch eingezogen ist.

    Ist solch ein Verhalten seitens der Hausverwaltung rechtens? Welche Möglichkeiten haben wir nun in der WG?

    Zum besseren Verständnis des Falles möchte ich erwähnen, dass die Wohnung in einer ausgezeichneten Lage liegt und nach einer Renovierung sehr viel teurer vermietet werden könnte. Außerdem hat der Besitzer der Wohnung deutlich gemacht, dass er eine Auflösung der WG wünscht und deshalb extra eine neue Hausverwaltung engagiert hat, mit dem Auftrag die "Kommune" (Zitat) aufzulösen.

    Ich wäre euch für eure Ratschläge sehr dankbar!

    Viele Grüße
    Levo

  • Also wenn ich das richtig verstehe, ist die "bisherige Praxis" auch im Mietvertrag niet-und-nagelfest vereinbart? Falls ja, so kann der Vermieter das nicht einseitig ändern.

    Diese "bisherige Praxis" ist aber auch mir irgendwie noch schleierhaft.
    Was hat denn eine Personen B (also die, die einzieht) unterschrieben, um zum Hauptmieter eines in grauer Vorzeit zwischen anderen Personen geschlossenen Mietvertrags zu werden? Irgendwo muss der ja unterschrieben haben, und irgendwo muss das auch vom Vermieter bestätigt worden sein.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht: "Die WG wird auf 4 Personen begrenzt. Nachmieter nach freier Wahl der Mieter."


    Demzufolge hat der Vermieter schonmal keinerlei Mitspracherecht bei Nachmietern. Die Erlaubnis des Hauptmieterwechsels lässt sich aus diesem Satz ebenfalls herleiten.
    Bleibt noch die Frage mit den Kündigungsfristen. Wer den Hauptmieterwechsel erlaubt und auf ein Mitspracherecht verzichtet, verzichtet in meinen Augen auch auf Kündigungen einzelner Hauptmieter, da es sich bei Hauptmieterwechseln eigentlich nicht um Kündigungen, sondern um Aufhebungsverträge handelt. Für Aufhebungsverträge gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Da wird man sich einigen müssen.
    Ganz so einfach wird das für den Vermieter jetzt nicht die "Kommune" (wie alt ist denn der Vermieter?) loszuwerden.

    Zitat

    Von mir keine Antwort. Mir sind diese WG-Mauscheleien sowieso nicht suspekt. Immer nur Probleme.


    Kann man nicht einfach mal die Klappe halten, wenn man nichts zu sagen hat? Den mittleren Satz find ich genial.

  • Zitat

    Was hat denn eine Personen B (also die, die einzieht) unterschrieben, um zum Hauptmieter eines in grauer Vorzeit zwischen anderen Personen geschlossenen Mietvertrags zu werden? Irgendwo muss der ja unterschrieben haben, und irgendwo muss das auch vom Vermieter bestätigt worden sein.


    Es gibt auch mündliche Mietverträge. Das gilt auch für WGs. Man zieht irgendwo ein, zahlt seine Miete und schon ist man Mieter.

  • Es gibt auch mündliche Mietverträge. Das gilt auch für WGs. Man zieht irgendwo ein, zahlt seine Miete und schon ist man Mieter.


    Berechtigter Einwurf. Aber vorstellen kann ich mir das nicht wirklich. Er wird ja neuer Hauptmieter, nicht einfach nur Untermieter. D.h. ein neuer Mieter B müsste jedesmal beim Vermieter (hier eine Verwaltung) vorgesprochen haben und um mündliche Bestätigung des Vertrags mit ihm als neuen/zusätzlichen Hauptmieter gebeten haben. Wer in einer Verwaltung macht solche mündlichen Verträge? :confused:

    Also nichts ist unmöglich ... aber ich würde gerne vom TE erfahren, wie die das genau bisher gehandhabt hatten und ob der Mietvertrag das tatsächlich auch genau so ermöglicht hat.

  • Zitat

    D.h. ein neuer Mieter B müsste jedesmal beim Vermieter (hier eine Verwaltung) vorgesprochen haben und um mündliche Bestätigung des Vertrags mit ihm als neuen/zusätzlichen Hauptmieter gebeten haben.


    Nein, eigentlich müsste er nur einziehen und Miete zahlen. Die Mitteilung wer einzieht ist ja erfolgt.

    Zitat

    Wer in einer Verwaltung macht solche mündlichen Verträge?


    Ich würde es eher so sehen, dass die Nachmieter in den vorhandenen schriftlichen Vertrag einsteigen und das nach mündlicher Absprache. Ganz simpel ist diese Konstellation nicht.

  • Nein, eigentlich müsste er nur einziehen und Miete zahlen. Die Mitteilung wer einzieht ist ja erfolgt.


    Hm ... so gesehen ... ja, vielleicht hast Du recht. Wenn das so vereinbart wäre, müssten mal gerade noch die Kontaktdaten ausgetauscht werden und das wiederum kann einer der verbleibenden alten Hauptmieter übernehmen/vermitteln. Ja, das macht Sinn.

  • Vielen Dank für eure Antworten, AjaxMH und Dachdeckerin!

    Was hat denn eine Personen B (also die, die einzieht) unterschrieben, um zum Hauptmieter eines in grauer Vorzeit zwischen anderen Personen geschlossenen Mietvertrags zu werden? Irgendwo muss der ja unterschrieben haben, und irgendwo muss das auch vom Vermieter bestätigt worden sein.

    Es wurde ein Schreiben aufgesetzt, in dem der Hausverwaltung mitgeteilt wurde, dass Person A zu einem bestimmten Zeitpunkt auszieht und Person B einzieht. Dieses Schriftstück wurde von diesen beiden Personen und den verbleibenden Mitbewohnern unterschrieben. Anschließend wurde dies in vorangegangen Fällen von der Hausverwaltung bestätigt.

    Aufgrund eines Kommentars der Dachdeckerin habe ich ein wenig recherchiert. Ich gehe davon aus, dass sich bei den aufgesetzten Schriftstücken praktisch um Aufhebungsverträge aufgrund einer Nachmieterklausel gehandelt hat. Demzufolge befinden wir uns damit im Recht oder irre ich mich?
    Ist überhaupt eine Frist von zwei Wochen legal oder darf man einen Menschen einfach so auf die Straße setzen?
    Im Übrigen wurde der ausgezogenen Person mitgeteilt, dass ihre Teilkündigung akzeptiert wurde. Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass eine Teilkündigung aus einem gemeinsamen Mietvertrag nicht möglich ist oder täusche ich mich?

  • Zitat

    Demzufolge befinden wir uns damit im Recht oder irre ich mich?


    Da der Kommentar, dem du nachrecherchiert hast, von mir stammt, gebe ich dir natürlich Recht.

    Zitat

    Ist überhaupt eine Frist von zwei Wochen legal oder darf man einen Menschen einfach so auf die Straße setzen?


    Menschen einfach so auf die Straße setzen funktioniert in D in den meisten Fällen nicht. Zumindest nicht legal.

    Zitat

    Im Übrigen wurde der ausgezogenen Person mitgeteilt, dass ihre Teilkündigung akzeptiert wurde. Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass eine Teilkündigung aus einem gemeinsamen Mietvertrag nicht möglich ist oder täusche ich mich?


    Eine Teilkündigung geht nicht.Womit wir wieder bei dem Aufhebungsvertrag wären, dem alle Parteien zustimmen müssten und dem der Vermieter indirekt im Vertrag bereits zugestimmt hat.

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