Vielen Dank für eure Antworten, AjaxMH und Dachdeckerin!
Was hat denn eine Personen B (also die, die einzieht) unterschrieben, um zum Hauptmieter eines in grauer Vorzeit zwischen anderen Personen geschlossenen Mietvertrags zu werden? Irgendwo muss der ja unterschrieben haben, und irgendwo muss das auch vom Vermieter bestätigt worden sein.
Es wurde ein Schreiben aufgesetzt, in dem der Hausverwaltung mitgeteilt wurde, dass Person A zu einem bestimmten Zeitpunkt auszieht und Person B einzieht. Dieses Schriftstück wurde von diesen beiden Personen und den verbleibenden Mitbewohnern unterschrieben. Anschließend wurde dies in vorangegangen Fällen von der Hausverwaltung bestätigt.
Aufgrund eines Kommentars der Dachdeckerin habe ich ein wenig recherchiert. Ich gehe davon aus, dass sich bei den aufgesetzten Schriftstücken praktisch um Aufhebungsverträge aufgrund einer Nachmieterklausel gehandelt hat. Demzufolge befinden wir uns damit im Recht oder irre ich mich?
Ist überhaupt eine Frist von zwei Wochen legal oder darf man einen Menschen einfach so auf die Straße setzen?
Im Übrigen wurde der ausgezogenen Person mitgeteilt, dass ihre Teilkündigung akzeptiert wurde. Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass eine Teilkündigung aus einem gemeinsamen Mietvertrag nicht möglich ist oder täusche ich mich?