Hallo,
ich wohne in einer WG. Wir sind gerade dabei neue Mietverträge zu erstellen.
Die Frage:
Kann ich in einem Mietvertrag etwas anderes vereinbaren, als im BGB vorgegeben ist?
Wieso?:
Und zwar geht es hauptsächlich darum, dass immer mal wieder einer auszieht und wieder einer einzieht. Deswegen möchten wir gerne die Möglichkeit haben, den Mietpreis für die Untermieter dementsprechend zu erhöhen oder zu senken. Leider gibt es nun im BGB Vorschriften dazu, wann man erhöhen darf und das es nur einmal im Jahr passieren darf und eine Frist von 3 Monaten gilt.
Ist das zwingend erforderlich oder kann man auch im Vertrag etwas anderes mit den Untermietern vereinbaren und muss sich dann nicht an das BGB halten, sondern an das vereinbarte?![]()
Vielen Dank im voraus
Lars:)