Beiträge von lars.stuttgart

    Hallo,
    ich wohne in einer WG. Wir sind gerade dabei neue Mietverträge zu erstellen.
    Die Frage:
    Kann ich in einem Mietvertrag etwas anderes vereinbaren, als im BGB vorgegeben ist?
    Wieso?:
    Und zwar geht es hauptsächlich darum, dass immer mal wieder einer auszieht und wieder einer einzieht. Deswegen möchten wir gerne die Möglichkeit haben, den Mietpreis für die Untermieter dementsprechend zu erhöhen oder zu senken. Leider gibt es nun im BGB Vorschriften dazu, wann man erhöhen darf und das es nur einmal im Jahr passieren darf und eine Frist von 3 Monaten gilt.
    Ist das zwingend erforderlich oder kann man auch im Vertrag etwas anderes mit den Untermietern vereinbaren und muss sich dann nicht an das BGB halten, sondern an das vereinbarte?:confused:

    Vielen Dank im voraus
    Lars:)

    Hey,
    hier meine Geschichte: ich bin nach Stuttgart gekommen und wohnte vier Monate in einem Zimmer einer privat vermieteten Wohngemeinschaft. Ich hatte am Anfang die Möbel verrückt, um dahinter zu reinigen und habe sie dannach auch anders aufgestellt. Beim Auszug musste ich alles zurück rücken, habe aber darauf geachtet, das in dem Laminat keine Kratzer entstehen. Ein Schrank war schon von Anfang an wackelig und krumm und wurde nur mit einem Winkel von der Wand weg gehalten, damit die Türen aufgehen. Nach meinem Auszug ging dies auch wieder aber durch den Winkel ist alles krumm und die Spalte zwischen den Türen sind unterschiedlich groß. Nach meinem Auszug wurde mir vorgeworfen, dass nur durch das Umrücken der Schrank krumm geworden war und vorher nicht krumm war. Des weiteren habe ich Bilder bekommen, wo Kratzer im Laminat sind, wo es aber fraglich ist, ob diese von mir stammen, es ist aber auf dem Bildern schwierig zu erkennen, wo diese sind aber es scheint so, dass sie auch überhaupt nicht in dem Gebiet liegen, wo ich die Möbel verschoben habe. Nun sollte ich den kompletten Schaden bezahlen. Ich habe dann den Vermieter gebeten, ob ich mir das Zimmer ansehen kann und ich mir selbst ein Bild machen kann aber es kam bis jetzt seitens des Vermieters nicht zu einer Terminvereinbarung. Nun ist das alles schon eine Weile her. Ende November bin ich ausgezogen und der Vermieter hat aber meine Kaution noch.

    Nun meine Fragen:

    1.Gibt es Fristen, bis wann eine Kaution dem Mieter zurückgezahlt werden muss und darf der Vermieter diese bei Schäden einfach einbehalten?

    2. Gibt es Fristen, ab denen der Mieter sich um Schäden nicht mehr kümmern/ausbessern/bezahlen muss, wenn der Vermieter sich nicht darum kümmert?

    3. Am Anfang habe ich keine Zimmerabnahme unterschrieben. Kann der Vermieter mir den Schaden überhaupt anhängen/nachweisen?

    4. Welche Pflichten habe ich, wenn ich in dem Laminat Kratzer verursacht hätte?

    Wenn möglich würde ich mich zu jeder Frage auch über Antworten mit Paragraphen freuen.

    Riesen herzlichen dank für eure Hilfe!!
    Gruß Lars

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