Betreibkostenabrechnung, SAT-Anlage

  • Hallo vielleicht kann mir jemand weiterhelfen,
    ich stehe derzeitig mit unserer Wohnungsgesellschaft in regen Kontakt bezüglich dem Posten desSatellitenempfangs auf der Betriebskostenabrechnung.
    (Diese wird übrigens noch immer als Kabelanschluß aufgeführt der seit eigentlich 2010 nicht mehr in Betrieb ist, ob es da so etwas für einen Formfehler gibt weiss ich leider nicht.)
    Seit 2011 wurde wir von Kabel auf Satellit umgestellt, die Kosten dafür sollen sich auf mittlerweile ca. 190€ pro Jahr belaufen!
    Auf Nachfragen bekomme ich nur irgendwelche Ausflüchte das der Kabelanschluss nach Auslauf der alten Verträge noch teurer geworden wäre etc. Auf Nachbohren wurde mir dann doch noch mitgeteilt was wohl in den ca. 16€ monatlichem "Nutzungsentgelt" enthalten seinen soll, dazu gehört unter anderem der Posten monatliche Kosten für Signalvorlieferanten, leider kann ich mit dem Begriff (zumindest im Zusammenhang mit Satellitenbetrieb) nichts anfangen. Welche Signale sollen da von wem geliefert werden!?
    Des weiteren sind wohl Versicherungs, Wartungs- und Kosten für einen Entstörungsdienst in diesem Betrag enthalten.
    Das ganze wird von einem externen Betreiber für Sat und Kabelanlagen betrieben.
    Irgendwie klingt das für mich alles sehr merkwürdig und nicht einmal nur weil ich den Betrag von 190€ jährlich für Satellitenempfang fast schon als Wucher bezeichnen möchte.
    Zufälliger Weise müssen wir seit der Umstellung jedes Jahr laut der Betreibskosteabrechnung eine ordentliche Summe nachzahlen die, wer hätte das gedacht, in etwa dem Betrag entspricht den uns der Satelliten Anschlusy gegenüber der Kabelanlage mehr koset. Ein Schelm der da Böses denkt...
    Vielleicht kann ja jemand etwas Licht in dieses Dickicht bringen, muss ich diese Kosten tatsächlich so hinnehmen oder würde jemand dazu raten es drauf ankommen zu lassen und dagegen vorgehen?
    Vielen Dank im voraus...

    Einmal editiert, zuletzt von Frager (13. Juli 2014 um 17:26)

  • [...] dazu gehört unter anderem der Posten monatliche Kosten für Signalvorlieferanten, leider kann ich mit dem Begriff (zumindest im Zusammenhang mit Satellitenbetrieb) nichts anfangen. Welche Signale sollen da von wem geliefert werden!?
    Des weiteren sind wohl Versicherungs, Wartungs- und Kosten für einen Entstörungsdienst in diesem Betrag enthalten.
    Das ganze wird von einem externen Betreiber für Sat und Kabelanlagen betrieben.


    Alle Nebenkosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegt, muss er mit Rechnungen belegen können. Der Mieter hat das Recht auf Einsicht in diese Rechnungen. Da könntest Du also dann sehen, woher die Beträge stammen und wofür genau sie sind.

    Ob die Mieter an einer Versicherung der Anlage beteiligt werden können, weiß ich nicht. An der Entstörung können sie nicht beteiligt werden. Die Instandsetzungspflicht liegt beim Vermieter. Wartungskosten klingen grundsätzlich umlegbar, obwohl mir nicht ganz klar ist, was an einer SAT-Anlage regelmäßig gewartet werden müsste.

  • Schließe mit meinen Vorrednern an.

    Bitte um Belegeinsicht.


    Das habe ich getan und werde darauf verwiesen das der Vermieter keinerlei einsicht in die Kalkulationen vom Betreiber der Sat Anlage hat.
    Dazu bekam ich noch dieser Hinweis

    Ich befürchte das ich tatsächlich auf diesen horenden Kosten sitzen bleibe weil mein Vermieter den für ihn bequemsten weg gewählt hat und die Anlage komplett extern betreiben lässt, was dann zu diesen hohen Kosten führt.

    :(

  • Das habe ich getan und werde darauf verwiesen das der Vermieter keinerlei einsicht in die Kalkulationen vom Betreiber der Sat Anlage hat.


    Das kann ja sein, aber er muss Rechnungen vom Betreiber haben. Ob er die Kalkulation dahinter kennt oder nicht, war nicht das Thema.

    Ich wiederhole mich daher nochmal:

    Alle Nebenkosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegt, muss er mit Rechnungen belegen können. Der Mieter hat das Recht auf Einsicht in diese Rechnungen. Da könntest Du also dann sehen, woher die Beträge stammen und wofür genau sie sind.

  • Das habe ich getan und werde darauf verwiesen das der Vermieter keinerlei einsicht in die Kalkulationen vom Betreiber der Sat Anlage hat.

    Mit der Kalkulation des Anlagenbetreibers hat das nichts zu tun. Für Sie ist die Rechnung des Betreibers an den Vermieter maßgebend.

  • Ich befürchte das ich tatsächlich auf diesen horenden Kosten sitzen bleibe weil mein Vermieter den für ihn bequemsten weg gewählt hat und die Anlage komplett extern betreiben lässt, was dann zu diesen hohen Kosten führt.

    :(

    Nö!
    Wenn er Dir keine Rechnung hierfür vorzeigen kann, musst Du nichts bezahlen. In dem Fall würde ich die geleisteten Vorauszahlungen hierfür zurückfordern.

    Ich habe privat einen ähnlichen Fall, wo der Hausmeisterdienst (einschließlich Grünflächenpflege, Winterdienst) mittels Excelltabelle kalkuliert wird und Zahlungen hierfür nur auf Grundlage eines schwammigen Pauschalvertrages erfolgen. Seit dem zahle ich hierfür keine Betriebskosten mehr.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (30. Juli 2014 um 10:31)

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