Schließe mit meinen Vorrednern an.
Bitte um Belegeinsicht.
Das habe ich getan und werde darauf verwiesen das der Vermieter keinerlei einsicht in die Kalkulationen vom Betreiber der Sat Anlage hat.
Dazu bekam ich noch dieser Hinweis
ZitatAlles anzeigenBetriebskosten im Sinne von § 1 sind: (...)
15. die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b)des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;
Ich befürchte das ich tatsächlich auf diesen horenden Kosten sitzen bleibe weil mein Vermieter den für ihn bequemsten weg gewählt hat und die Anlage komplett extern betreiben lässt, was dann zu diesen hohen Kosten führt.
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