Zugang zum Rasenmäher nicht mehr uneingeschränkt möglich.

  • Moin

    Ich hab mal wieder ein Problem mit meiner Vermieterin und bereue nun langsam in diese Wohnung gezogen zu sein.

    Am Anfang wurde mir der uneingeschränkte zugriff auf die Gartengeräte gewährt wie auch den Rasenmäher.
    Eine mündliche Vereinbarung wurde getroffen das ich den Rasen im Garten mähe und mir der uneingeschränkte Zugriff zu jeder Zeit zum Räsenmäher gegeben ist, wie auch die Gartengeräte wie Spaten, Unkrautspachtel usw also alles was man für die Flege eines Gartens benötigt.

    Heute stelle ich fest das alles von Innen abgeschlossen ist und die Schlüssel entfernt worden sind. Vermieterin redet auch so kein Wort mehr, sie verweißt nur noch auf den Mietvertrag. Es ist eine sehr schwierige Person.

    Es gab auch keine festen Zeiten für das Rasenmähen, wenn es fällig ist ist es halt fällig zum mähen, jede Woche oder alle 2 je nach dem, aber das kennt ihr ja sicher selbst.

    Mir ist das auch zu albern nun bei meiner Vermieterin BITTE BITTE angekrochen zu kommen.

    Ich möchte nur wissen, darf sie mir ohne Gründe einfach nun die Zugänge verwehren, obwohl eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde?

    Denn sie sagte zu beginn des Einzuges, sollte der Rasen nicht gemäht werden, lässt sie einen Gärtner kommen der das erledigt und würde das auf die Nebenkosten umlegen.
    Ich mähe den Rasen in jeden Fall immer alle 2 Wochen seit Einzug, aber was die Aktion von ihr soll, entzieht sich völlig meinem Verständnis.

    Danke schon mal für die Info

    PS:
    Diese Frau treibt mich echt dazu, ein Mitglied beim Mieterschutzbund zu werden...

    PPS:
    Es ist auch nicht möglich mit ihr zu Sprechen, da ihre Antwort "Es gibt kein Redebedarf, es gibt eine bestehende Hausordnung"
    Damit ist das Reden mit ihr also hinfällig.

  • Ich möchte nur wissen, darf sie mir ohne Gründe einfach nun die Zugänge verwehren, obwohl eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde?

    Gibt es für die Vereinbarung Zeugen? Wenn's mündlich nicht geht, dann halt schriftlich.


    Zitat

    Diese Frau treibt mich echt dazu, ein Mitglied beim Mieterschutzbund zu werden...


    Da kannst Du auch die Kassiererin im örtlichen Supermarkt um Rat fragen. Da gibt es ähnlich gute fachliche Ratschläge, kostet aber weniger.

    Wenn Du Hilfe benötigst, dann lieber zum Fachanwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gibt es für die Vereinbarung Zeugen? Wenn's mündlich nicht geht, dann halt schriftlich.

    Ja gibt es, meine Lebensgefährtin war zugegen bei jedem Gespräch.

    Es ist halt eine schwierige Frau wie wir nach der Zeit fest gestellt haben
    April eingezogen, bis mitte Mai alles super, viel gesprochen mit ihr, sie war voller Lebensfreude.

    Von einem auf dem anderen Tag schlug die Stimmung komplett um ins negative.
    Von den Nachbarn haben wir auch so einiges erfahren und nicht nur von einem Nachbarn aber darauf will ich hier nicht näher eingehen.

    Ich glaube bei der nächsten Wohnung in ländlichen Objekten, erkundigen wir uns auch bei den Nachbarn was der potentielle Vermieter-in für eine Person ist.

    Man gut das wir in absehbarer Zeit auch Hauseigentümer sind und uns mit sowas nicht mehr rumschlagen müssen.
    Bisher nie Probleme gehabt mit Vermietern und dann kommt halt sowas auch mal bei rum.

  • Eine mündliche Vereinbarung wurde getroffen das ich den Rasen im Garten mähe und mir der uneingeschränkte Zugriff zu jeder Zeit zum Räsenmäher gegeben ist, wie auch die Gartengeräte wie Spaten, Unkrautspachtel usw also alles was man für die Flege eines Gartens benötigt.
    [...] sie verweißt nur noch auf den Mietvertrag.


    Wurde die Gartenpflege auch nur mündlich vereinbart oder was steht andernfalls davon im Mietvertrag?

  • Dieses wurde auch mündlich vereinbart.
    Vor allem mach ich das gerne und ohne Aufforderung.

    Die Gartenmitbenutzung wurde in den Mietvertrag eingetragen.

    So dachte ich, wünscht sich das ein Vermieter wenn der Mieter auch ohne Gegenleistung mit anpackt.

  • Noch kein Monat seit Ihrem Einzug rum uns schon faste jeden Tag ein anderes Problem. Werden Sie Mitglied im Mieterschutzbund und alles löst sich in Wohlgefallen auf.

  • Doch es lief 1,5 Monate gut, alles überhaupt keine Problem, bis mitte Mai wie gesagt.
    Dann fingen die Probleme an, wegen den Türen was ich hier auch ins Forum schrieb, seit dem ist das alles andere als harmonisch.

    Es ist doch gut das sie es uns mitteilt was sie stört, so dachte ich wäre das Thema mit den Türen vom Tisch, da sie ja eine klare Ansage machte, wie ich dann auch dachte das geht auch in einen anderen Ton, aber das gehört ja nicht hier her und ist ein anderes Thema.

    Seither, so vermute ich, das sie jede Kleinigkeit gleich ein riesen Fass aufmacht.

    Zb sind wir mit Hund und 2 Katzen eingezogen, was auch so im Mietvertrag festgehalten wurde.
    So mitte Juni war Post von ihr in Briefkasten.

    Wir würden den Garten als Hundetoilette nutzen und sie bittet uns dies umgehend ab zu stellen.
    Gelegentlich lässt es sich nicht vermeiden das der Hund sein Geschäft im Garten verrichtet, den Kot zb entfernen wir umgehend.
    Desweiteren bemängelte sie nach 3 Monaten das wir doch auch die Fußbälle vom Rasen entfernen sollen, ohne Begründung.

    Diese Fußbälle störten nun wirklich nicht, keine Ahnung was sie da derzeit Reitet.

  • Dieses wurde auch mündlich vereinbart.


    Wenn also die Gartenpflege Deinerseits und die Gerätebereitstellung ihrerseits (nur) mündlich vereinbart waren, so steht Ihr beide mit Euren Pflichten auf der gleichen Höhe. (Viel übler wäre ja noch, wenn die Gartenpflege Deinerseits auch so im Mietvertrag stünde.) Ich würde Ihr das an Deiner Stelle dann schreiben und auf Einhaltung der Vereinbarungen pochen, wenn mir soviel dran liegen würde. Ob Du im Zweifel diese Vereinbarung auch beweisen kannst, sei mal dahingestellt.

    Wenn sie sich weiter stur stellt, so würde ich mich nochmal dem Mietvertrag zuwenden und schauen, ob dort die Umlegung von Gartenpflegekosten auf die Mieter vereinbart steht. Falls nein, könnte theoretisch der Garten gänzlich ungepflegt sein Dasein fristen. Falls ja, habt Ihr Mieter Pech.

  • Desweiteren bemängelte sie nach 3 Monaten das wir doch auch die Fußbälle vom Rasen entfernen sollen, ohne Begründung.


    "Gemeinschaftsflächen sind frei und sauber zu halten" ... ?

    Diese Fußbälle störten nun wirklich nicht, keine Ahnung was sie da derzeit Reitet.


    Überspitzt: Heute sind es Fußbälle, morgen vielleicht eine Babywindel und übermorgen der Bollerwagen vom letzten Pfingstfest. Stört vielleicht auch alles nicht, muss aber ja auch nicht sein.

    Auch wenn Verhaltensweisen der Vermieterin unerwartet auftreten und kleinkariert erscheinen, so müssen sie dennoch nicht alle pauschal falsch sein.


  • Überspitzt: Heute sind es Fußbälle, morgen vielleicht eine Babywindel und übermorgen der Bollerwagen vom letzten Pfingstfest. Stört vielleicht auch alles nicht, muss aber ja auch nicht sein.

    Zumal der Begriff "störend" auch sehr subjektiv geprägt ist. Den einen stört es, den anderen nicht. Wenn es die Vermieterin stört, dann muss er halt weg.
    Ähnlich sieht es auch mit den Hinterlassenschaften des Hundes aus, die trotz kurzfristiger Beseitigung, nicht geduldet werden müssen (wie wird beispielsweise "Hunde-Pippi" beseitigt?)

    Zitat


    Seither, so vermute ich, das sie jede Kleinigkeit gleich ein riesen Fass aufmacht.

    Das scheint mir auf Gegenseitigkeit zu beruhen. Wenn die Vermieterin sich am Hundeverhalten und Fußball stört, dann sorge ich für Abhilfe. Die Geschichte mit der Regentonne empfinde ich auch als wesentlich harmloser.
    Ich habe den Eindruck, dass hier zwei "schwierige" Personen aufeinander treffen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was erwartet ein Vermieter der auch ein Hund mit in dem Mietvertrag einträgt, das dieser nicht in den Garten darf?
    Ich rede auch nicht von einem kleinen Pfiffi, es ist eine Schäferhündin die ich ihr auch bei der ersten Besichtigung vorstellte.

    Thema Regentonne, war meiner Seits nur eine Info das sie kein Wasser mehr hält. Seit vorgestern hält sie halt überhaupt kein Wasser mehr, kommt rein, fließt auch gleich wieder raus. Kann ja eigentlich nicht in Ihrem Interesse liegen das sie gänzlich nicht mehr nutzbar ist. Vorschlag war sogar von uns, wir kaufen eine neue damit man Sie auch wieder nutzen kann um die Pflanzen zu bewässern bevor man das kostenpflichtige Wasser aus der Leitung nutzen muss.
    Da kommt keine Reaktion. Traurig.

    Na immerhin kommt am Samstag ein Handwerker und schaut sich das Fenster einmal an, was nicht mehr sicher ist, da der Beschlag aus dem Rahmen gesplittert ist. Da bin ich einmal gespannt was da noch kommt.

    Wie sieht das mit der Räum und Streupflicht aus, so heißt es im Vertrag
    "Schneeräum und Streupflicht vor dem Grundstück und zur Haustür übern. der Mieter (Kostenübernahme durch den Mieter, wenn Arbeiten von Fremdpersonen durchgeführt werden) sowie Treppenhaus und Hausreinigung gem. bestehender Hausordnung.

    Ich hoffe nicht das damit gemeint ist, das wir alleine in der Pflicht stehen, denn wir wohnen gemeinsam in dem Haus, Vermieterin (alleinstehend) und wir.

  • Wie sieht das mit der Räum und Streupflicht aus, so heißt es im Vertrag
    "Schneeräum und Streupflicht vor dem Grundstück und zur Haustür übern. der Mieter (Kostenübernahme durch den Mieter, wenn Arbeiten von Fremdpersonen durchgeführt werden) sowie Treppenhaus und Hausreinigung gem. bestehender Hausordnung.

    Ich hoffe nicht das damit gemeint ist, das wir alleine in der Pflicht stehen, [...]


    Genau so hört sich das aber an. Es sei denn, die Hausordnung beschreibt das noch etwas genauer oder anders.

    Ein Thema mehr, dass Du sie fragen musst, falls Unklarheit besteht.
    (Ich weiß, sie antwortet nicht. Aber das ändert nichts daran, dass nur sie danach gefragt werden kann.)

  • Thema Regentonne, war meiner Seits nur eine Info das sie kein Wasser mehr hält. Seit vorgestern hält sie halt überhaupt kein Wasser mehr, kommt rein, fließt auch gleich wieder raus. Kann ja eigentlich nicht in Ihrem Interesse liegen das sie gänzlich nicht mehr nutzbar ist. Vorschlag war sogar von uns, wir kaufen eine neue damit man Sie auch wieder nutzen kann um die Pflanzen zu bewässern bevor man das kostenpflichtige Wasser aus der Leitung nutzen muss.
    Da kommt keine Reaktion. Traurig.

    Ich gehe hier immer von mir als Mieter aus. Wenn die Tonne kein Wasser hält, dann hält sie halt keines. Da hiervon meine Mietwohnung nicht betroffen ist, kümmert mich es auch nicht. Was interessieren mich die Probleme anderer?
    Es mag durchaus Privatvermieter geben, die sich nicht mit solchen Dingen beschäftigen wollen/können. Ich sehe daran nichts schlimmes.

    Zitat

    Ich hoffe nicht das damit gemeint ist, das wir alleine in der Pflicht stehen, denn wir wohnen gemeinsam in dem Haus, Vermieterin (alleinstehend) und wir

    Wenn es so im Vertrag und der Hausordnung steht, wird es wohl auch so sein.

    Zitat

    denn wir wohnen gemeinsam in dem Haus, Vermieterin (alleinstehend) und wir.


    Also Zweifamilienhaus? Dann verweise ich vorsichtig auf die erleichterten Kündigungsfristen. Fühlt sich die Vermieterin von Euch genervt, bekommst sie Euch auch grundlos wieder raus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es ist ein 3 Familienhaus, das Dachgeschoss ist derzeit nicht bewohnt.

    Zitat


    Ich gehe hier immer von mir als Mieter aus. Wenn die Tonne kein Wasser hält, dann hält sie halt keines. Da hiervon meine Mietwohnung nicht betroffen ist, kümmert mich es auch nicht. Was interessieren mich die Probleme anderer?

    Naja wenn solch eine Tonne vorhanden ist, warum also nicht nutzen, wir haben auch eine sehr große Terasse mit einem Hang zu unserer freien Verfügung die von uns bepflanzt worden ist. Deswegen würde hier eine funktionstüchtige Regentonne durchaus ihren Sinn machen.

    Wie schon mal erwähnt, kann eigentlich das miteinander zusammenleben durchaus einfacher sein. Nur weil eine Partei nun bockig und launisch reagiert muss man nicht seine mitmenschen damit auch noch belasten besonders wenn man in dem selben Hause wohnt.

  • Ich versteh ja manches nicht zB. warum du alle Tätigkeiten an dich reissen willst aber das Verhältis (im Haus!) scheint massiv gestört und meist wird das dann nix mehr. Taktik? Musste selber überlegen...

    :rolleyes:

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