Guten Morgen
Heute ist im Schlafzimmer beim Kippen des Fensters unten links die Halterung aus dem Ramen gebrochen.
Die Fensterramen sind aus Holz und sind dem alter entsprechend schon benutzt worden über die Jahrzente.
Man kann also das Fenster nicht mehr auf Kippen da das Fenster dann gleich ganz öffnet.
Wir wohnen jetzt den 4. Monat in dieser Wohnung.
Im Mietvertrag gibt es folgenden Paragraphen
§9
1. Die Kleinreperaturen umfassen das Beheben von Schaden an den mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Rolläden, Licht und Klingelanlagen, Schlössern, Wasserhähnen, Heizkörperventielen, Klosettspühlungen, Wasch und Ablussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herden und ähnlichen Einrichtungen. Fallen an den oben aufgeführten Geräten und Anlagen kleinere Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter zahlt den Vermieter im Einzelfall maximal 100 Euro zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, maximal 8% der Jahresnettomiete im Kalenderjahr, maximal 300 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer im Kalenderjahr, auch wenn den Mieter kein Verschulden trifft.
4. Weiterhin hafter der Vermieter nicht für leicht fahrlässige verusachte Schäden aufgrund von Fehlern der Mietsache, die schon bei Abschluss des Mietvertrages gegeben waren und auch nicht für solche Mängel, die nach Abschluss des Mietvertrages entstehen und die der Vermieter wegen leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hätte.
Wer trägt dann hier die Kosten?
Darf der Vermieter hier mir eine Rechnung darüber erstellen wenn er einen Fachmann kommen lässt?
Danke schon mal im Voraus für Infos.