Innenverschluss vom Fenster defekt, wer trägt hier die Kosten

  • Guten Morgen

    Heute ist im Schlafzimmer beim Kippen des Fensters unten links die Halterung aus dem Ramen gebrochen.
    Die Fensterramen sind aus Holz und sind dem alter entsprechend schon benutzt worden über die Jahrzente.
    Man kann also das Fenster nicht mehr auf Kippen da das Fenster dann gleich ganz öffnet.

    Wir wohnen jetzt den 4. Monat in dieser Wohnung.

    Im Mietvertrag gibt es folgenden Paragraphen

    §9
    1. Die Kleinreperaturen umfassen das Beheben von Schaden an den mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Rolläden, Licht und Klingelanlagen, Schlössern, Wasserhähnen, Heizkörperventielen, Klosettspühlungen, Wasch und Ablussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herden und ähnlichen Einrichtungen. Fallen an den oben aufgeführten Geräten und Anlagen kleinere Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter zahlt den Vermieter im Einzelfall maximal 100 Euro zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, maximal 8% der Jahresnettomiete im Kalenderjahr, maximal 300 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer im Kalenderjahr, auch wenn den Mieter kein Verschulden trifft.

    4. Weiterhin hafter der Vermieter nicht für leicht fahrlässige verusachte Schäden aufgrund von Fehlern der Mietsache, die schon bei Abschluss des Mietvertrages gegeben waren und auch nicht für solche Mängel, die nach Abschluss des Mietvertrages entstehen und die der Vermieter wegen leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hätte.

    Wer trägt dann hier die Kosten?
    Darf der Vermieter hier mir eine Rechnung darüber erstellen wenn er einen Fachmann kommen lässt?

    Danke schon mal im Voraus für Infos.

  • Wer trägt dann hier die Kosten?
    Darf der Vermieter hier mir eine Rechnung darüber erstellen wenn er einen Fachmann kommen lässt?


    Dürfen darf er viel. Ob Du sie dann bezahlen müsstest, wäre die Frage.

    Du musst dem Vermieter eh den Schaden melden, denn er muss das ja wissen und die Chance haben, den zu Schaden zu beseitigen, auch um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Wie er den Schaden dann beseitigt, ist seine Sache.

    Ob dann überhaupt eine Rechnung Dritter dabei herausspringt und ob er diese Rechnung dann überhaupt weiterleitet, würde ich abwarten.

  • Danke für das Feedback.

    Ich war schon am überlegen es aus zu bessern mit Flüssigholz.

    Also der korrekte Weg wäre, den Schaden melden und sich darüber einigen wie der Schaden ausgebessert werden sollte.

    Beim kennenlernen der Vermieterin war auch die Rede davon, das sie keine Mieter möge die andauernd bei Kleinigkeiten ankommen.
    Nun gut, Fensterbeschlag arachte ich jetzt nicht als Kleinigkeit sondern auch ein Risiko. Da wir im EG wohnen wäre dies für Fremde ja eine Schwachstelle die ausgenutzt werden könnte.
    Wenn man gegen das Fenster von außen drückt im geschlossenen Zustand, merkt man gleich das unten das Fenster sich dann nach Innen eindrücken lässt da der Beschlag nicht mehr hält dadurch das das Holz dort gesplittet ist.

    Ich könnte auch Fotos hochladen wenn das Helfen würde.

  • Ich könnte auch Fotos hochladen wenn das Helfen würde.


    Für was soll das helfen?

    Es ist ein Schaden/Mangel, den Du melden solltest. Ob Deine Vermieterin das als Kleinigkeit erachtet und sich belästigt fühlt oder in China ein Sack Reis umfällt, ist dabei völlig egal.

  • Der Anzahl Ihrer Fragen nach, scheint Ihr Leben nur noch aus Problemen zu bestehen. Anstatt hier zu allen Kleinkram Berichte zu schreiben, sollten Sie in Bildung investeieren und auch manchmal selbst Hand anlegen.

  • Guten Morgen

    Heute ist im Schlafzimmer beim Kippen des Fensters unten links die Halterung aus dem Ramen gebrochen.
    Die Fensterramen sind aus Holz und sind dem alter entsprechend schon benutzt worden über die Jahrzente.
    Man kann also das Fenster nicht mehr auf Kippen da das Fenster dann gleich ganz öffnet.

    Wir wohnen jetzt den 4. Monat in dieser Wohnung.

    Im Mietvertrag gibt es folgenden Paragraphen

    §9
    1. Die Kleinreperaturen umfassen das Beheben von Schaden an den mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Rolläden, Licht und Klingelanlagen, Schlössern, Wasserhähnen, Heizkörperventielen, Klosettspühlungen, Wasch und Ablussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herden und ähnlichen Einrichtungen. Fallen an den oben aufgeführten Geräten und Anlagen kleinere Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter zahlt den Vermieter im Einzelfall maximal 100 Euro zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer, maximal 8% der Jahresnettomiete im Kalenderjahr, maximal 300 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer im Kalenderjahr, auch wenn den Mieter kein Verschulden trifft.

    4. Weiterhin hafter der Vermieter nicht für leicht fahrlässige verusachte Schäden aufgrund von Fehlern der Mietsache, die schon bei Abschluss des Mietvertrages gegeben waren und auch nicht für solche Mängel, die nach Abschluss des Mietvertrages entstehen und die der Vermieter wegen leichter Fahrlässigkeit zu vertreten hätte.

    Wer trägt dann hier die Kosten?
    Darf der Vermieter hier mir eine Rechnung darüber erstellen wenn er einen Fachmann kommen lässt?

    Danke schon mal im Voraus für Infos.

    Den Mangel musst Du melden.
    Bei einer 4-monatigen Mietzeit ist es schwer annehmbar, dass der Mangel von Dir verursacht wurde. Es handelt sich hier eher um einen versteckten Mangel, der schon vorher zugegen war, aber jetzt erst offenbart wurde.
    Ich würde dies so auch in der Mängelmeldung (TEXTFORM, nicht mündlich!) schreiben. Zudem würde ich schreiben, dass ich mir das Recht vorbehalte, Mietminderung geltend zu machen, da die Mietsache, zu der das Fenster auch gehört, nicht uneingeschränkt nutzbar ist. Bei nur einem kaputten Fenster würde ich aber nicht mehr als vorsichtige 2 - 3 % der Warmmiete ansetzen. Die Mietminderung würde ich aber erstmal nur als Möglichkeit aufweisen, denn man möchte vielleicht am Anfang nicht gleich so das neue Mietverhältnis beginnen.

    Den Mangel beheben muss der Vermieter.

    Und Holzfenster reparieren zu lassen kann teuer werden, so dass Du mit den 100 EUR-Grenze meiner Meinung nach sowieso sicher bist.

    Selber machen würde ich es definitiv als Mieter nicht. Sonst hat man am Ende höhere Kosten, weil es nicht fachmännisch repariert wurde.

  • Danke für die ausführliche Antwort.

    Ich habe schon mit der Vermieterin gesprochen bzw ihr es in Textform zukommen lassen, das ein Mangel besteht.
    Am Samstag gegen 18 Uhr kommt einer ihrer Handwerker vorbei und schaut sich den Mangel am Fenster an.

    Mal gucken was dann dabei rum kommt.

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