Schimmel in der Wohnung

  • Hallo Leute,

    bin momentan sehr verzweifelt und brauche mal Rat bzw. möchte ich wissen wie Ihr das ganze seht und wie ihr reagieren würdet.

    Ich wohne in einer Wohnung die von einer Wohnungsbaugesellschaft vermietet wird. Ich habe diese Wohnung nun nach 4 Jahren gelündigt da sie a) zu klein und b) dort ein Problem mit Feuchtigkeit/ Schimmel besteht. Ich muss dazu sagen es handelt sich um eine Keller Wohnung! Habe dem Vermieter das ganze nun in einer kurzen Email mitgeteilt und er reagiert nicht mal darauf. Zwei andere Mieter in dem Haus neben mir haben das selbe Problem und es entsteht auch nur an den Außenwänden. Die Vermieter haben einem anderen Mieter gesagt das wäre ein Lüftungs und Heizproblem. Was aber nicht sein kann da der Schimmel unter der Tapete ist. Nun wollen die natürlich das ich potenziellen Nachtmietern die Wohnung zeige. Würdet ihr den Nachmietern das erzählen oder würdet ihr es lassen. Bin ja leider Gottes dazu Nachmieter rein zu lassen. Renovieren bzw. die Wohnung wieder weiß streichen werde ich ja auf jedefall aber ich werde nicht zuzätzlich zu Schimmelbeseitigung tun.

    Danke schon mal jetzt für euren Rat.

  • Zitat

    Nun wollen die natürlich das ich potenziellen Nachtmietern die Wohnung zeige.

    Und das solltest du auch im gewissen Rahmen machen. Hier gibt es Anhaltspunkte, wie es aussehen könnte: Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

    Zitat

    Würdet ihr den Nachmietern das erzählen

    Nur wenn du gefragt wirst.

    Zitat

    Renovieren bzw. die Wohnung wieder weiß streichen werde ich ja auf jedefall

    Warum, was steht denn dazu im Mietvertrag? Lies vorher das hier: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen

  • Nur wenn du gefragt wirst.


    Richtig!

    Du darfst als Mieter nämlich die Wohnung Deines Vermieters nicht schlecht reden. Aber, wenn ein Interessent fragt, welche Probleme Du hast/hattest, darfst Du (und solltest Du meiner Ansicht nach auch) sagen, dass es Schimmel- und Feuchtigkeitsprobleme gab, von denen Ihr denkt, es läge am Gebäude, der Vermieter aber sagt, es läge am falschen Heizen/Lüften.

    Wenn es darüber nie eine gerichtliche oder zumindest gutachterliche Entscheidung/Bewertung gab, muss der Interessent sich da dann selbst ein Bild drüber machen.

  • Zitat

    Habe dem Vermieter das ganze nun in einer kurzen Email mitgeteilt und er reagiert nicht mal darauf.

    Was? Die Mängel oder/und die Kündigung?

    Kündigung per E-Mail wäre unwirksam.

    Mängel zwar nicht unzulässig, aber wegen der Nachweisbarkeit das diese mitgeteilt wurden, nicht die beste Art der Zustellung.

    Zitat

    Die Vermieter haben einem anderen Mieter gesagt das wäre ein Lüftungs und Heizproblem.

    Bei Kellerwohnungen nicht ganz auszuschließen.

    Zitat

    Nun wollen die natürlich das ich potenziellen Nachtmietern die Wohnung zeige.

    Mietinteressenten die Wohnung zeigen ist nicht Aufgabe des Mieters.

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