Wiedersprunch der Fristlosen Kündigung

  • Sonnigen Mittag zusammen,

    ich wohnte in Stuttgart und habe meinem Vermieter nun eine Fristlose Kündigung zugesandt. Bin auch schon ausgezogen und umgemeldet.
    Die Gründe sind:
    Nicht verwendbares Bad durch Schimmel und offene Stromkabel die von der Decke hängen durch angefange Reparatur vor zwei Monaten.
    Nicht verwendbares WG-Zimmer durch Schimmel an der Decke, es richt vermodert und feucht.
    Der Schimmel entstand durch Wasser aus dem Obergeschoss welches noch immer nicht gestopft ist.
    Die ersten Wasserflecke waren direkt nach meinem Einzug sichtbar. (wurde vorher einfach überstrichen.)
    Von anderen WG-Mitgliedern wird mit illegalen Mitteln in der Wohnung gehandelt.
    Ratten im Hausflur.

    Der Vermieter hat mir nun per E-Mail einen Widerspruch in allen Punkten geschickt (ohne Grund) und mir "vorgeworfen" ich sei bereits des längeren ausgezogen.

    Wie soll ich reagieren. Sollte ich direkt ein einen Anwalt einschalten oder kann ich das selbst regeln?

    Grüße
    Luc

  • Du wohnst da also seit zwei Monaten mit diesen Mängeln und hast die plötzlich als unzumutbar angesehen?
    Was hast du denn in den vergangenen zwei Monaten als Alternative zur Badbenutzung genutzt?
    Hast du wenigstens den Vermieter vorher mit Fristsetzung zur Behebung der Mängel aufgefordert?

    Es kommt natürlich auch darauf an, wie der Widerspruch deines Vermieters gestaltet ist. Prinzipiell dürftest du aber dem bisherigen Sachverhalt nach Schwierigkeiten haben, die fristlose Kündigung durchzusetzen: die gilt für den Fall, dass dir das Bewohnen unzumutbar ist oder zumindest erscheint. Wenn du da schon zwei Monate gewohnt hast, schien es dir zunächst ja zumutbar zu sein.
    Mängel müssen benannt und der Vermieter zur Beseitigung aufgefordert werden, sofern sie nicht von vornherein unbehebbar sind - da kommt dann allerdings immer noch die Zumutbarkeit dazu...

  • Hey,
    ja er wurde auf den Schimmel hingewiesen.
    Seit ca. drei Quartalen.
    Auf die restlichen Sachen nicht. Zumindest nicht von mir persönlich.
    Soweit ich weiß kann man bei eindringlichem Geruch von der Gesundheitsgefärdung ausgehen.
    Der Punkt war dass ich für die Nebenkosten Gas und Strom hatte und ich vor meinem Auszug das Geld der Mitbewohner dafür haben wollte. Erst danach konnte ich wirklich sagen dass ich ausziehen werde.
    Daher habe ich nicht mehr wirklich dort gewohnt. Als dann allerdings meine Kleidung durch den Schimmel vermodert gerochen hat es mir Endgültig gereicht.

  • Hallo Roadtoluc,
    erst, wenn Dir ein Amtsarzt schriftlich bescheinigt, dass eine Wohnung aus gesundheitlichen Gründen unbewohnbar ist, kannste fristlos ausziehen unter Einstellung der Mietzinszahlung.
    Hilfsweise empfehle ich Dir, jetzt zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. (Diese Formulierung genügt.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!