Holzfenster streichen - wer bezahlt das gründliche Schleifen?

  • Unsere Holzfenster müssen gestrichen werden. Mir ist klar, dass nur der Außenanstrich vom Vermieter bezahlt wird. Wie ist das aber mit den (in unserem Fall) notwendigen Vorarbeiten, die da wären:

    -alte Anstriche anlaugen, gründlich schleifen, lose Anstrichteile abstoßen, rohe Holzstellen mit Bläueschutz grundieren, kleine Schadstellen spachteln und verkitten

    So viel ich weiß, zählt alles was über das Anschleifen und Streichen hinaus geht nicht als Schönheitsreparatur und muss somit nicht vom Mieter bezahlt werden. Täusche ich mich da? Es geht schließlich um ein vollständiges Beschleifen etc. der Fensterrahmen. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?

  • Dazu bedarf es keiner extra rechtlichen Grundlage. Der Innenanstrich ist vom Mieter durchzuführen, und zwar fachgerecht.
    Es liegt mir fern Ihnen eine fachgerechten Anstrich zu erklären, da gibt es genügend Informationsmateriel im Internet.

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